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FPÖ: Zwei Wurzeln
Die gemeinsame Bekenntnisbasis der Parteien, die sich zur freiheitlichen Demokratie bekennen und sich für deren Glaubwürdigkeit verantwortlich fühlen, hat ihre Wurzeln sowohl im Grundsätzlichen wie auch im realpolitischen Anwendungsbereich. Den Grundsatzbereich bilden die außer Streit stehenden Spielregeln, die die Parteien nicht in Zweifel ziehen und die sie akzeptieren.
Dazu zähle ich vor allem das Staatsgrundgesetz und die darin enthaltenen Grundfreiheiten sowie das Bekenntnis zur demokratischen Republik. Obwohl man gerade in Wahlkampfzeiten mitunter einen anderen Eindruck bekommt, gehört dazu auch die letztlich doch immer wieder zweifelsfrei gesicherte Anerkennung der verfassungsgemäß zustandegekommenen demokratischen Mehrheitsentscheidungen.
Diese Anerkennung ist eine genau so essentielle Grundlage der Demokratie und des Rechtsstaates wie die unbedingte Annahme der Schiedsrichterfunktion der Höchstgerichte und der Amtsführung des Bundespräsidenten. Einen besonders hohen Stellenwert, möchte ich auch der überparteilichen Funktion des Rechnungshofes beimessen.
Im realpolitischen Anwendungsbereich haben sich bestimmte Verhaltensnormen entwickelt, die eine Art ungeschriebene Verfassung ergeben. Hier meine ich in erster Linie das generelle Bekenntnis zu Österreich als gemeinschaftlichen Sammelbegriff aller geistigen Strömungen der Vaterlandsliebe, des Zusammengehörigkeitsgefühls und des patriotischen Selbstbewußtseins. Sie sind die Grundlage für die gemeinsame Bejahung der Lebensfähigkeit und der Unabhängigkeit Österreichs.
Außer Streit steht ferner die Neutralität, was nicht ausschließt, daß es im Einzelfall Auffassungsunterschiede hinsichtlich der außenpolitischen Folgewirkungen und hinsichtlich ihrer Konsequenzen im Bereich der Landesverteidigung geben kann und ja auch tatsächlich gibt.
Ein weiteres gemeinsames Anliegen betrifft die Wahrung des internationalen Ansehens der Republik Österreich. Dessen sollte man sich gerade in Wahlzeiten erinnern, wenn einzelne Wahlwerber offenbar der Versuchung nicht widerstehen können, mit Parolen Emotionen zu wek-ken, die Österreich im Ausland schaden.
Schließlich gibt es noch etwas, was die drei demokratischen Parteien dem Grunde nach eint, was sie aber nicht zugeben wollen: nämlich der soziale Friede und die ihn tragende sozialpolitische Grundhaltung. Jede Partei bekannt sich zwar dazu, und trotzdem versucht die derzeitige Regierungspartei den Eindruck zu erwecken, als würden die anderen -noch dazu absichtlich - den sozialen Frieden gefährden.
Für die Freiheitliche Partei Österreichs ist die soziale Politik ein Programmauftrag ihres Bad Ischler Parteiprogramms von 1968 und man sollte daher im Hinblick auf die zentrale Bedeutung, die die Sozialpolitik für die Gestaltung der Gemeinschaftsbeziehungen und für die Sicherheit des Einzelnen hat, niemandem Absichten unterstellen, die er nicht hat und auch nicht haben kann, wenn er Politik als Gemeinschaftsaufgabe ansieht und nicht als Mittel zur Durchsetzung von Einzel- oder Gruppeninteressen auf Kosten anderer.
Schließlich bekennt sich die FPÖ genau so wie die anderen Parteien zu einer auf die Vollbeschäftigung ausgerichteten Wirtschaftspolitik und zum Gedanken der Sozialpartnerschaft, obwohl die praktische Realisierung dieser gemeinsamen Zielvorstellung einen wesentlichen Teil der innenpolitischen Auseinandersetzungen begründet.
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