Kreativität braucht Freiheit

Werbung
Werbung
Werbung

Das Urheberrecht stattet die Schöpfer von Werken von vornherein mit starken Rechten aus. Die Verwendung geistigen Eigentums wird so oft unmöglich. Die Idee des Copylefts zeigt einen neuen Weg: Mittels Creative Commons ist es möglich, Dritten einen differenzierten Zugriff auf Werke zu ermöglichen.

An einem warmen Novembertag, kurz vor dem Feierabend, beginnt ein Leser einer österreichischen Qualitätswochenzeitung in der Onlineausgabe seiner Lieblingszeitung zu stöbern. Er entdeckt einen Artikel (vielleicht diesen hier) und findet ihn interessant. Doch irgendwie hat er das Gefühl, dass gewisse Aspekte der Lektüre durchaus noch ausführlicher behandelt werden könnten. Also lädt er sich den Artikel auf seinen Computer und beginnt, ihn zu bearbeiten. Nachdem er die seiner Meinung nach notwendigen Veränderungen vorgenommen hat, stellt er die aktualisierte Version zurück ins Netz. Sie kann nun von anderen erneut begutachtet und verbessert werden, bis schlussendlich keine Änderungswünsche mehr bestehen.

Ist das die Zukunft? Weit gefehlt - denn auf diese Weise werden bereits heute unzählige immaterielle Güter wie Texte, Software, Musik (denkt man etwa an Remixes) und vereinzelt auch Filme, Radioprogramme und wissenschaftliche Fachartikel produziert.

Vorzeigeprojekt Wikipedia

Auf wikipedia.org, der mit Abstand größten und vielfach ausgezeichneten Onlineplattform für intellektuelle Gemeinschaftsproduktion, entstanden derart in nur neun Jahren über zehn Millionen Artikel in mehr als 250 Sprachen. Entgegen der Erwartung lässt sich die Qualität derselben auch durchaus mit jener traditioneller Enzyklopädien vergleichen. Im Jahr 2005 fanden Experten des renommierten Wissenschaftsmagazins Nature in Wikipedia-Artikeln durchschnittlich vier Fehler, lediglich um einen mehr als in der Onlineausgabe der viel gepriesenen Encyclopaedia Britannica.

Zwei Jahre später urteilen Forscher des Wissenschaftlichen Informationsdienstes in Köln, dass bei 43 von 50 zufällig ausgewählten Artikeln die kostenlose Wikipedia in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verständlichkeit besser abschneide als der auf traditionelle Weise, auf Basis strengem Urheberrechts produzierte Brockhaus. Lediglich bei der Verständlichkeit liege die kommerzielle Variante, dessen digitale Version mehr als 1000 Euro kostet, vorn. Ein weiteres Mammutprojekt stellt das freie Betriebssystem Linux dar. Die frei erhältliche Software - ein Ergebnis internationaler Zusammenarbeit im Ausmaß von 60.000 Personenjahren - umfasst mittlerweile 283 Millionen Zeilen Programm-Code. Würde man eine Linux-Distribution auf konventionelle Weise herstellen, so müsste man laut Berechnung der Linux Foundation mit geschätzten Entwicklungskosten von 10,8 Milliarden Dollar rechnen. Kosten, die aufgrund freier Alternativen nur schwer an die Konsumenten weitergegeben werden könnten.

Nur, wie ist das möglich? Das Herzstück solch ungewöhnlicher Produktionssysteme ist ein spezielles rechtliches Konstrukt, welches in Anspielung auf das traditionelle Copyright weitläufig als "Copyleft" bezeichnet wird. Im Gegensatz zum traditionellen Urheberrecht, das den Zugriff auf geschützte Ideen reglementiert, erlauben Copyleft-Lizenzen wie zum Beispiel die General Public License (GPL) Nutzern, unbegrenzt auf ein Werk zuzugreifen, dieses zu reproduzieren, zu verändern und gegebenenfalls in abgewandelter Form an andere weiterzugeben. Allerdings muss jede Neuerung selbst wiederum unter derselben Lizenz veröffentlicht werden. Anders ausgedrückt können und dürfen die einer Copyleft-Lizenz unterliegenden Güter zwar von allen genutzt werden, als Rohmaterial für weitere Produktionsprozesse sind sie aber nur erlaubt, wenn die daraus resultierenden Ergebnisse in ähnlicher Weise (das heißt ohne Widerspruchsrecht der Urheber) für die Allgemeinheit frei zugänglich sind.

Der Öffentlichkeit zugänglich

Es ist demnach möglich, einen GPL-lizenzierten Text in ein ähnlich lizenziertes Werk einfließen zu lassen. Die Verwendung desselben in urheberrechtlich geschützten Werken ist dagegen nicht gestattet, eben weil deren Weiterverwertung folglich von der Zustimmung des Urheberrechte-Inhabers abhängig und somit der Öffentlichkeit nicht mehr in demselben Maße zugänglich wäre. Das Gebot der Weitergabe unter gleichen Bedingungen stellt damit sicher, dass der Zugang zu darauf aufbauenden Werken auch in Zukunft gesichert bleibt, und diese weiterhin als Rohmaterial für neue Produkte frei zur Verfügung stehen.

"Creative Commons" (CC), eine von Stanford Professor Lawrence Lessig (siehe Buchtipp) gegründete gemeinnützige Gesellschaft, bietet Urhebern die Möglichkeit, selbst über den copyrechtlichen Status ihrer Werke zu entscheiden. Während bei standardmäßigem Copyright alle Rechte vorbehalten bleiben, stellt Creative Commons im Internet modulartige Standardlizenzverträge zur Verfügung, mithilfe derer Kreative, Kultur- und Medienschaffende sowie Wissenschafter exakt und einfach bestimmen können, unter welchen Bedingungen sie ihr Werk veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen.

Zur Auswahl stehen vier Komponenten, die einem Produkt in beliebiger Kombination zugeordnet werden können und damit den Nutzern je nach Wunsch des Autors mehr oder weniger Freiheiten einräumen. Dies betrifft die Namensnennung des Autors, das Recht auf kommerzielle Verwertung, die Frage, ob das Werk verändert werden darf, sowie den rechtlichen Status möglicher Derivate.

Selbstbestimmter Schutz

Durch die Wahl der geeigneten Lizenz kann also beispielsweise ein Musiker verfügen, dass sein Werk jederzeit für nichtkommerzielle Zwecke verwendet und verändert werden darf (etwa als Teil eines Remixes), sofern sein Name als Urheber genannt und das daraus entstehende Produkt unter denselben Bedingungen veröffentlicht wird. Sollte jedoch eines Tages ein Filmproduzent das Musikstück in einem kommerziellen Film verwenden wollen, so wäre dies in diesem Fall nicht durch die Creative Commons Lizenz gedeckt. Die Parteien müssten daher eine gesonderte Vereinbarung treffen. Die kommerziellen Verwertungsrechte wurden ja von der gewählten CC Lizenz ausgeschlossen und bleiben unangetastet.

Dass das Angebot der urheberrechtlichen Selbstbestimmung angenommen wird, zeigt die jüngste Erhebung. Bis zum Juli 2008 wurden bereits 130 Millionen Werke (vor allem Fotografien) unter einer CC Lizenz veröffentlicht. Jedes einzelne Werk erhöht den Pool zumindest partiell freier Objekte, der von kreativen Köpfen legal und damit ohne Furcht vor Urheberrechts-Verletzungen verarbeitet werden kann.

Remix

von Lawrence Lessig

Bloomsbury Academic, London 2008 327 S., brosch., E 16,80

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung