6742018-1966_45_04.jpg
Digital In Arbeit

Wann endlich Verbesserung?

Werbung
Werbung
Werbung

Die Verbesserung der Qualität des Landtages ist eine Aufgabe, die sich im Interesse des Parlamentarismus von Legislaturperiode zu Legislaturperiode stellt. Die Landtagswahlen 1968 geben den Parteien jetzt schon die Gelegenheit, eine personelle Bestandsaufnahme im Hohen Haus vorzunehmen und das Auswahlsystem für die Landtagskandidaten zu verbessern. Es geht nicht an, daß verdiente Parteifunktionäre auf Gemeinde- und Regionalebene mit einem Landtagsmandat belöhnt werden. Außerdem muß der politische und geistige Ausverkauf des Landtages dadurch verhindert werden, daß man mit einer Praxis Schluß macht, die Bürgermeister, Kammerfunktionäre und Mitglieder verschiedener öffentlicher und parteipolitischer Gremien zu Landtagsabgeordneten kürt. So zum Beispiel sind die meisten Landtagsabgeordneten der ÖVP, die aus dem Bauernbund kommen, zugleich Kammerräte der Landwirtschaftskammer. Die Bildungsgesellschaft muß auch im politischen Raum auf breiter Basis verwirklicht werden. Es gilt, geeignete Initiativen zu ergreifen, um den Abgeordneten, die aus der Mitte des Volkes heraus ohne besondere parlamentarische und fachliche Vorbildung in den Landtag einziehen, auch die nötigen Einrichtungen und Hilfsmittel für die erforderliche politische Ausbildung bereitzustellen.

Noch mehr Kontrolle

Eine Regenerierung des Landtages darf natürlich nicht dazu führen, daß die „unbequemen“ und provozierenden Typen, die oft wegen ihrer maßlosen Formulierungen Ziel des Angriffs in beiden Lagern sind, aus dem Hohen Haus entfernt werden oder infolge des guten Einvernehmens beider Regierungsfraktionen einen „Maulkorb“ verordnet erhalten. Zu diesen provozierenden Typen gehören der Abgeordnete Göres (ÖVP), der Abgeordnete Erhard (ÖVP) und der Abgeordnete Dr. Kapaun (SPÖ). Demnächst wird sich zu ihnen der wiedergenesene Abgeordnete Franz Propst (SPÖ) gesellen. So provozierend diese Abgeordneten sind, so dürfen sie doch nicht wegen ihrer politischen Leidenschaft zu Randfiguren des Landtages gemacht werden. Gewiß, die politische Ideologie verbietet den Abgeordneten, den Regierungsmitgliedem der eigenen Partei öffentlich, wenn auch in sachlicher Form, auf die Finger zu klopfen; um so mehr aber halben sie die Aufgabe, gegenüber den Regierungs- mitgliedern der anderen Fraktion eine Kontrollfunktion auszuüben und damit eine wichtige parlamentarische Aufgabe zu erfüllen. Man möchte diesen „unbequemen“ Typen des Hohen Hauses mehr Kollegialität untereinander über die Fraktionen hinweg und mehr Beherrschung und Eleganz bei der Kritik wünschen.

Wirtschaf tsföreferung

Das neue Wlrtschaftsförderungs- gesetz ist auf weiten Strecken ein Gesetzeswerk, das sehr stark vom Wollen der ÖVP geprägt wurde. Dabei erwies sich der ÖWB unter der Führung von Präsident Graf als konstruktive politische Kraft in der ÖVP. Nach sozialistischer Intention sollte es ein „Industrieansiedtungs- gesetz“ werden. Der völlig geänderte Zielparagraph zeigt die Leistungen auf, die die ÖVP-Regierungsmitglie- der und -Abgeordneten in harter Auseinandersetzung mit der SPÖ vollbrachten. Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die nach Vorstellungen der Sozialisten der Kern des Gesetzes sein sollte, ist nun im Zweckparagraph zuletzt genannt. Zuerst ist von der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, von der Ausweitung und von der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der vorhandenen Betriebe die Rede. Das Endergebnis dieses Gesetzes zeigt,

daß auch harte politische Auseinandersetzungen mit konträren Ausgangspunkten bei einer sachlichen Konfrontierung und beim Willen zur Zusammenarbeit im Interesse des Gemeinwohls letztlich sinnvoll und gerechtfertigt sind. Die Leistung der ÖVP war die Zähigkeit bei der Vertretung organischer Wirtschaftsprinzipien. Bei der SPÖ muß man anerkennen, daß sie sich wirtschaftspolitischen Einsichten, die der Gegner hatte, nicht verschloß, wenn sie sachlich begründet waren.

Neues Fremdenverkehrsgesetz

Man darf hoffen, daß die Regierung bei der Wirtschaftsförderung beides im Auge behält: die Förderung der ausbaufähigen heimischen

Mittelbetriebe und die Unterstützung ansiedlungswilliger und seriöser Industriebetriebe im Burgenland. Jedenfalls ist allen Burgenländern ein großer Stein vom Herzen gefallen, daß durch das neue Wirtschafts- förderungsigesetz die bisherige Form der Übernahme einer Landeshaftung bei der Neugründung von Industriebetrieben, die dem Land Millionen kosteten und oft keinen wirtschaftlichen Effekt brachten, endgültig beseitigt wurde. Die Übernahme der Ausfallsbürgschaft ist im Gesetz an genau modifizierte Voraussetzungen gebunden. Die Durchführung dieses Wirtschaftsgesetzes ist Landesrat Dr. Grohotolsky, dem sehr sachlichen Gemeinde- und Gewerbereferenten aus den Reihen der ÖVP, anver traut, dem in Zukunft bei der ganzen Wirtschaftsförderung eine bedeutende Rolle zufällt.

Das neue Fremdenverkehrsgesetz wird sich, so darf man aufrichtig hoffen, segensvoll für den Fremdenverkehr im Burgenland auswirken. Das Gesetz soll eine sinnvolle Koordinierung aller Stellen bewirken, die bisher mit Fremdenverkehrsfragen befaßt waren. Dabei wird auf eine zweckmäßige Lenkung der vorhandenen Mittel und der Ausnützung aller Möglichkeiten Bedacht genommen werden. Das Gesetz sieht die Errichtung eines Landesfremdenverkehrsbüros und die Schaffung von Fremdenverkehrsverbänden vor. Der Gesetzesentwurf stammt aus dem Fremdenverkehrsreferat der Landesregierung und trägt sehr stark die persönliche Note des Landeshauptmannes Kery, der zur Zeit Fremdenverkehrsreferent ist und schon in der Vergangenheit dem Fremdenverkehr große Aufmerksamkeit schenkte.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung