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Gefährlicher Kostendruck

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Pressefreiheit und Pressevielfalt charakterisieren den demokratischen Staat. Ohne sie ist Demokratie nicht denkbar. Im demokratischen Gemeinwesen erfüllt die Presse wichtige Funktionen. Deswegen wird sie auch gerne als „vierte Gewalt” im Staate definiert.

Die Zeitung leistet mehr als nur die Vermittlung von (politischen) Informationen und Meinungen. Ebenso wichtig ist ihre Rolle als kritische Institution. Sie ist das am besten funktionierende Kontrollorgan, das die demokratische Gesellschaft hat. Durch die Aufdeckung von Mißständen und Skandalen trägt sie zum ständigen Erneuerungsprozeß der Demokratie enorm viel bei.

Zwischen der Lebendigkeit der Demokratie und der Lebenskraft der Zeitungen besteht ein innerer Zusammenhang. Wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten auf dem Pressesektor zu einem Konzentrationsprozeß führen, dann ist das ein Nachteil für die Demokratie.

An die neue Bundesregierung, wie immer sie aussieht, hat der Herausgeberverband eine Reihe alter Wünsche und Forderungen zu richten.

Dabei geht es grundsätzlich nicht um die Subventionierung der Presse, sondern in erster Linie um Kostenentlastungen und das Schaffen von Rahmenbedingungen, die den Verlagen das wirtschaftliche überleben sichern.

Die bisher praktizierte direkte Presseförderung in Form von Kostenentlastungen, wie im derzeitigen Presseförderungsgesetz niedergelegt, halte ich für ebenso wichtig, wie die gesetzliche Parteienfinanzierung. Doch da ist es im Vorjahr zu einer nicht tolerierbaren Umgewichtung gekommen.

Die seit 1977 nicht mehr erhöhte Presseförderung wurde von 80 Millionen Schilling (um 10 Prozent) auf 72 Millionen gekürzt. Auch im Haushaltsplan 1983 ist nur ein Ansatz von 72 Millionen Schilling enthalten. Er soll für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen reichen.

Die Parlamentsparteien hingegen haben für sich — von der Öffentlichkeit fast unbemerkt - die zehnprozentige Kürzung für 1982 und 1983 aufgehoben und sich darüber hinaus zusätzliche Mittel via Gesetz genehmigt.

Der Herausgeberverband fordert für das Jahr 1982 mit ganzem Nachdruck die vom bisherigen Finanzminister mehrmals zugesagte Aufhebung der zehnprozentigen Kürzung der Presseförderung. Im Hinblick auf den Kaufkraftverlust seit 1977 fordern wir zudem eine Anhebung des Presseförderungsbetrages auf 110 Millionen Schilling für das Jahr 1983.

Zwischen dem Zeitungsherausgeberverband und der neuen Bundesregierung sollen möglichst bald Verhandlungen darüber aufgenommen werden, wie die Zeitungen in den verschiedensten Kostenbereichen entlastet werden können.

Löhne, Gehälter, Druck- und Vertriebskosten haben sich in den letzten Jahren überproportional entwickelt. Das heißt, die Rentai bilität aller Tages- und Wochenzeitungen hat sich ständig verschlechtert. Ändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Verlage nicht, dann wird sich der Konzentrationspro zeß des letzten Jahrzehnts noch beschleunigen.

Anfang der siebziger Jahre hatten wir noch 28 Tageszeitungen, heute sind es nur mehr 18 selbständige Blätter. Dieser Konzentrationsprozeß muß im Interesse der notwendigen Meinungsvielfalt und der gefährdeten Arbeitsplätze gestoppt werden.

Im Interesse der Zeitungsverlage ist mit der neuen Regierung ein ganzes Paket von wirtschaftlichen Maßnahmen zu diskutieren.

• So sollten die Bezugserlöse der durch das Presseförderungsgesetz erfaßten Tages- und Wo chenzeitungen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Bundesregierung würde damit nur jenen Zustand wieder herstellen, wie er für die österreichischen Zeitungen bis 1972 galt. Für die Tages- und Wochenzeitungen der Schweiz gilt diese Begünstigung längst.

• Für die Tages- und Wochenzeitungen sollte ferner ein neuer Posttarif überlegt werden. Hier geht es darum, die Tages- und Wochenzeitungen deutlich von der Flut der Werbe- und Gratiszeitungen zu trennen, die alle in den Genuß des bevorzugten Posttarifs kommen. Sie sind damit für die Kaufzeitungen zu einer unzumutbaren Konkurrenz geworden.

• Die elektronische Technik macht eine immer umfangreire und raschere Nachrichtenübermittlung möglich. Sie wird aber für die Zeitungsverlage immer kostspieliger. Für die Tages- und Wochenzeitungen sollte daher für die Übermittlung von Nachrichten durch die Post der Ortstarif gelten.

Dieser Wunsch ist deswegen berechtigt, weil die Post für ihr eigenes neues Medium „Bildschirmtext” die bundesweite Kommunikation zum Ortstarif festgesetzt hat. Jeder Vorarlberger, der eine „Bildschirmtext”-Nachricht abruft, zahlt dafür nur die Telefongebühr für ein Ortsgespräch. Es ist nicht einzusehen, daß die Post ihrem „Bildschirmtext” einen besseren Tarif gewährt als den Zeitungen.

Die hier dargestellten Wünsche des Hprausgeberverbandes an die öffentliche Hand zielen darauf ab, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Zeitungsverlage durch Kostenentlastung zu verbessern.

Presseförderung darf aber — im Interesse der Zeitungen und Verlage — nicht zur Subventionierung werden. Alle Modelle, die nicht auf der Kostenentlastun^ beruhen und die Zeitungen von der öffentlichen Hand abhängig machen, lehnt der Herausgeberverband entschieden ab.

Der Autor ist Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger

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