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Keine Träne für die Koalition

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Einen Gewinn für Österreich erblickt die FPÖ darin, daß es die schwarz-rote Koaliton, die schon aus ihrer Struktur heraus immer unbeweglicher werden mußte, nicht mehr gibt. Damit ist ein System überwunden, das nach unbestreitbaren staatspolitischen Erfolgen im ersten Jahrzehnt seines Bestandes dafür verantwortlich gemacht werden muß, daß zuletzt entscheidende Probleme unseres Landes Jahre hindurch auf die lange Bank geschoben oder aber in Form unzulänglicher Kompromisse behandelt wurden. Nach der Beseitigung der Koalition ist nunmehr die Voraussetzung für eine Arbeit der Entscheidungen gegeben. Jetzt kann sich die regierende Partei nicht mehr darauf ausreden, daß sie von einem Koalitionspartner, der entgegengesetzte Auffassungen vertritt, an der Arbeit gehindert wird. Klare Kompetenzen und klare Verantwortlichkeiten sind jetzt die Ausgangsposition für die Bewältigung der aufgestauten Aufgaben. Die Mehrheit, die die ÖVP am 6. März erhalten hat, gibt ihr zwar die Macht, die grundsätzliche Linie der Regierungspolitik selbst zu bestimmen, diese Mehrheit darf aber in einer parlamentarischen Demokratie kein Freibrief sein, den eigenen Willen rücksichtslos durchzusetzen. In diesem Punkt ist die ÖVP bisher einen klaren Beweis eines maßvollen und auf das Gesamtinteresse des Staates ausgerichteten Gebrauches ihrer Mehrheit schuldig geblieben. Politische Macht soll das Recht sichern, aber es nicht durch parteilichen Opportunismus den Wünschen der Machthaber unterordnen. Die Art und Weise, in der die ÖVP bisher auf die im Parlament erhobenen Vorwürfe der Ver- politisierung unseres Bundesheeres reagiert hat, zeigt zur Genüge das Ausmaß des Nachholbedarfes, den die regierende Partei im Bereich der demokratisch-parlamentarischen Selbstdisziplin und damit der staatspolitischen Beispielgebung in den eigenen Reihen noch zu decken hat. Der „Fall Prader“ ist über den konkreten Anlaßfall hinaus die beispielhafte Kristallisation eines Mißtrauens, das einer Partei mit absoluter parlamentarischer Majorität entgegengebracht wird, weil eine Mehrheitspartei der ständigen Versuchung ausgesetzt ist, ihre Mehrheit zu mißbrauchen. Da sich der Nationalrat in seiner Herbstsession mit diesem Heeresproblem noch befassen wird, ist zu hoffen, daß hier doch noch ein einvernehmlicher Weg von allen drei Fraktionen gefunden werden kann.

„Premiere“ eines echten Parlamentarismus

Daß der Nationalrat sehr rasch reagieren kann, wenn er nur Will, hat er durch die Einsetzung des Untersuchungsausschusses für die verschiedenen Unzukömmlichkeiten beim Straßen- und Autobahnbau unter Beweis gestellt. Der diesbe zügliche Antrag war aus Anlaß 3es Strengbergskandals von den freiheitlichen Abgeordneten eingebracht worden. Es muß also als erfolgreiche Premiere eines echten Parlamentarismus in Österreich gewertet werden, daß zum erstenmal die zwei stärksten Fraktionen in einer wichtigen Frage einem Antrag die Zustimmung gaben, der nicht von ihnen selbst stammte. Es erweist sich überhaupt als ein Fortschritt, daß jetzt viel mehr Initiativen als früher im Parlament gesetzt werden, daß die Probleme in freier Diskussion erörtert werden und daß sich die Standpunkte der Parteien in wechselnden Abstimmungsmehrheiten niederschlagen, statt daß sie wieder als unansehnliche Brocken vorgekauter Beschlüsse außerparlamentarischer Instanzen dem Volk serviert werden.

Da die ÖVP in den ersten Monaten des neuen Regierungssystems bei der Behandlung mancher Initiativen durchaus die Bereitschaft erkennen ließ, auch auf Vorstellungen des politischen Gegners einzugehen, ist es um so unverständlicher, daß sie in anderen Fällen wieder eine intran- singente Haltung einnahm und offen zur Schau trug, daß sie sich dazu durch ihre Mehrheit legitimiert fühle. Das zeigte sich während der Budgetdebatte, als nach vielstün- digen Beratungen Minister von der bisherigen Regel abgingen, in einem Schlußwort zu den Diskussionsbeiträgen der Abgeordneten Stellung zu nehmen. Das zeigte sich, als die ÖVP-Mehrzahl die Mitgliederzahl des Handelsausschusses so niedrig ansetzte, daß die FPÖ nicht mehr in ihm vertreten ist. Vor allem die in den letzten Wochen der Frühjahrs- i session einsetzende hektische An- , kurbelung der Gesetzesmaschine, bei . der die Abgeordneten einem nicht i verantwortbaren Zeitdruck unter-

worfen wurden, bewies die Absicht der regierenden Partei, bei ihr ge- nehmen Anlässen das Parlament mit i Hilfe ihrer absoluten Mehrheit zu : überfahren. Konzessionsbereit zeigte : sich die Volkspartei bei dem dann auch gegen die Stimmen der SPÖ beschlossenen Antrag der Freiheit- 1 liehen, den Proporz in den verstaatlichten Unternehmungen zu beseitigen, bei den Hochschulgesetzen sowie bei der Gewerblichen Selbständigen Krankenversicherung, bei deren Beratungen sie auf gewisse Wünsche der Gegenseite einging.

Konstruktive Opposition

Die FPÖ-Fraktion des neuen Nationalrates hat von allem Anfang an klargestellt, nach welchen Gesichtspunkten sie ihre Entscheidungen auszurichten gedenke. Die FPÖ steht zur Regierung und damit zur ÖVP in parlamentarischer Opposition, die sie als eine konstruktive auffaßt. Das heißt: Die FPÖ prüft die im Parlament zur Behandlung gelangenden Materien nach sachlichen Überlegungen, ohne Rücksicht darauf, von wem die entsprechende Initiative erfolgt. Zur Regierung in Opposition stehen, heißt ja nicht, daß man zu allem nein sagt, was die Regierung tut. Wenn eine Regierungsvorlage dem Interesse unseres Vaterlandes nützt, wird sie jederzeit die Zustimmung der FPÖ finden. Dies gilt auch für Gesetze, die in manchen Punkten verbesserungswürdig erscheinen, wie in letzter Zeit zum Beispiel die Wachstumsgesetze, und das neue Rundfunkgesetz, das durch das Volksbegehren ausgelöst wurde. In vielen Fällen freilich wird erst die Zukunft eine Antwort geben können. Dann nämlich, wenn man erkennt, in welcher Weise die ÖVP-Mehrheit die Gesetze vollzieht. Geradezu ein Paradebeispiel hierfür ist das Rundfunkgesetz, das der ÖVP sowohl die Möglichkeit gibt, das Rundfunk- und Femseh- wesen endlich auf die von der Öffentlichkeit geforderte parteifreie Grundlage zu stellen und seine Leistungen zu verbessern, als auch die Möglichkeit, aus dem bisherigen Propagandainstrument der schwarzroten Koalition eine rabenschwarze Hochburg zu machen. Ähnliches gilt für die verstaatlichte Industrie. Dort hat zwar der Gesetzgeber jetzt den Proporz beseitigt, aber die ÖVP spielt schon anläßlich des IVAG-Ge- setzes, das in der kommenden Herbstsession beschlossen werden soll, wieder mit dem Gedanken, den eben erst abgeschafften schwarzroten Proporz zu neuem Leben zu erwecken.

Überraschung SPÖ

Die größte Überraschung der ersten hundert Tage des neuen Nationalrates bot zweifellos die

SPÖ. Während die ÖVP hinter einer straffen Regierungsführung ihres Klubobmannes ein Konzept erkennen läßt, das freilich oft zu sachlich begründetem Widerspruch herausfordert, und während der FPÖ ihre Erfahrung als Oppositionspartei in einer für sie jetzt wesentlich günstigeren Ausgangslage zugute kommt, bietet die SPÖ das Bild einer Partei, die ihr Selbstvertrauen verloren hat. Die angekündigte Offensive der harten sozialistischen Opposition, die eine publikumswirksame Alternative zur Regierung sein wollte, ist schon auf dem Anmarschweg stecken geblieben. Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, in allen Punkten eine Analyse des sozialistischen Dilemmas zu versuchen. Wahrscheinlich sind es personelle Gründe, die dazu führen, daß die SPÖ immer mehr zur konservativsten Partei unseres Landes wird, die glaubt, mit den Dogmen des Klassenkampfes die Probleme von morgen meistern zu können. Diesem Dilemma liegt aber auch ein echtes Strukturproblem zugrunde, das in letzter Zeit klar zu Tage trat. Abgesehen davon, daß die Partei sich aus der Vorstellungswelt ihrer zwanzigjährigen Koalition noch nicht gelöst hat, haben viele ihrer früheren Funktionäre die überzeugende Synthese von parlamentarischer Opposition und unveränderter Hauptverantwortung im Bereich der Gewerkschaften und der Arbeiterkammem noch nicht gefunden. Vielleicht gibt es eine solche Synthese gar nicht, die dem Durchschnittswähler verständlich ist. Das sozialistische Gewerkschaftsmitglied ist jedenfalls primär nicht daran interessiert, daß sein Gewerkschaftsobmann im Parlament Krach schlägt, sondern daß er im Verhandlungsweg den Dienstgeber zu Zugeständnissen bewegt. In welchem Zwiespalt muß sich ein sozialistischer Abgeordneter befinden, der im Parlament einen Minister attackieren soll, dem er dann bei Verhandlungen über Lohnforderungen oder Angelegenheiten des Dienstrechtes gegenübersitzt?

Diskussion ist nicht Obstruktion

In manchen Betrachtungen der Frühjahrssession ist viel von Obstruktion die Rede, die von seiten der Opposition gegenüber der Regie rung geübt worden sei. Diese Beobachter wissen offenbar nicht, was Obstruktion bedeutet. Wenn man im Parlament lange diskutiert, muß das noch keine Obstruktion sein. Sie liegt erst dann vor, wenn durch das Ausschöpfen aller geschäftsordnungsmäßig zulässigen Mittel die Regierungsmehrheit gehindert werden soll, terminisierte Vorhaben fristgerecht zu verwirklichen. In keiner Nationalratssitzung der Frühjahrssession war dies der Fall und in keiner gab es auch einen Anlaß dafür. Viel eher trifft der Vorwurf der Obstruktion auf das Verhalten der Regierungspartei in manchen Fragestunden des Nationalrates zu. Dann nämlich, wenn ein Abgeordneter der ÖVP offensichtlich bestellte Anfragen an einen Minister richtet, der dann so weitschweifige Antworten erteilt, daß ein Teil der oppositionellen Anfragen wegen des Ablaufes der 60 Frageminuten nicht mehr behandelt werden kann.

Es ist bedauerlich, daß alle offenen Fragen der Geschäftsordnung des Nationalrates nicht schon in absehbarer Zeit durch eine Geschäftsordnungsreform gesetzlich geregelt werden können. Den in der Präsidialsitzung ad hoc vorgenommenen Auslesungen der Geschäftsordnung haftet mitunter der Geruch eines mehr oder weniger sanften Diktates durch die Regierungsmehrheit an. Das ist nicht gut. Die ÖVP scheint daher nicht gut beraten zu sein, wenn sie eine solche Reform für die nächste Zeit zu verhindern sucht. Nach den parlamentarischen Erfahrungen des letzten Jahres ist viel verbesserungswürdig. Dazu zählt vor allem die Sicherung eines Volksbegehrens gegenüber dem Bestreben einer durch den Klubzwang gebundenen Nationalratsmehrheit, einer Entscheidung auszuweichen und dadurch das Volksbegehren in seinem ihm von der Bundesverfassung zugeordneten Charakter hinfällig zu machen. Dazu gehört ferner unter anderem der schon lange geforderte Ausbau der Fragestunde

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