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Nur eine Beruhigungspille?

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Die letzte französische Regierungskrise im Herbst 1957 hat das erschreckende Ausmaß des im französischen Volk steckenden Antiparlamen-tarismus offenbar werden lassen. Daß sich die Abgeordneten mitten im Algerienkrieg eine einmonatige Regierungsvakanz leisteten, wurde von der doch mancherlei Dinge gewohnten Oeffent-lichkeit als ein zu starkes Stück empfunden. Unter halbwegs normalen Umständen kann sich Frankreich solche Krisen ruhig leisten: seine Ministerialbürokratie verwaltet das Land unberührt von den parlamentarischen Stürmen weiter. Der Algerienkrieg jedoch ist die offene Wunde der westlichen Welt, und solange sie offen ist,ist die französische Innenpolitik eng mit der Weltpolitik verflochten. Das hat die letzte Regierungskrise zu einer ernsthafteren Angelegenheit als ihre Vorgängerinnen gemacht. Trotz des Mangels an einem echten außenpolitischen Bewußtsein hat man das in Frankreich instinktiv gespürt. Und die Reaktionen auf die Krise wechselten darum von der gewohnten Ironie zu offener Empörung.

Wer damals mit Parlamentariern zu tun hatte, konnte spüren, daß ihnen ein nachhaltiger Schreck in die Glieder gefahren war. Sie hatten gemerkt, daß sie diesmal doch zu weit gegangen waren, und sie sahen sich besorgt nach einer Beruhigungspille für die Volksmeinung um. Sie fanden sie in der Verfassungsreform. Wenn man den Erklärungen bei der Bildung der gegenwärtigen Regierung glauben wollte, so stand ein sofortiger Neuguß der parlamentarischen Institutionen bevor. Ministerpräsident Gaillard kündete als Hauptaufgabe seiner Equipe die sofortige Strukturreform der Vierten Republik an.

Aber allzu nachhaltig war der Schreck doch wieder nicht: der politische Alltag war schon nach wenigen Wochen wiederhergestellt. Der „jüngste Regierungschef in der Geschichte der Republik“ verabreichte der französischen Politik keineswegs jene belebende Spritze, die man von ihm erhofft hatte; vielmehr erwies er sich als ein Finassierer und als ein Applizierer von Ge-legenheitspflästerchen, wie es auch ein Papa Queuille nicht besser hätte sein können.-Der starke Mann der Regierung, Pflimlin, wurde vorsorglich in die Sisyphusarbeit der Wiederaufrichtung der Finanzen verstrickt. Und so war denn der mit Pauken und Trompeten angekündigten Verfassungsreform recht bald das Schicksal des „Rahmengesetzes“ für Algerien beschieden: was ein heilender Schock hätte werden sollen, wurde in der üblichen Zermürbungs-maschinerie zu einer Belanglosigkeit zerrieben.

Am Anfang stand wie beim „Rahmengesetz“ ein Regierungsprojekt, das manches für sich hatte. Aber dieses Projekt wurde dann jenen außerparlamentarischen Kommissionen am „runden Tisch“ unterbreitet, mit denen man neuerdings die Arterienverkalkung der französischen Parlamentsapparatur unterlaufen will: in ihnen sollen sich die Parteien der so zwiespältigen Regierungsmehrheit sozusagen hinter den Kulissen auf eine gemeinsame Marschroute einigen, um dann in der Kammer geeint auftreten zu können. Aber außerhalb des Parlaments ist die Einigkeit anscheinend keineswegs leichter herzustellen als in der Kammer selbst. Bei der Verfassungsreform auf jeden Fall wurde der „runde Tisch“ keineswegs zum Ort der Einigung; die Parteienvertreter benützten ihn vielmehr, um der Regierung — in der sie doch alle ihre Repräsentanten sitzen haben — gleich deutlich zu sagen, wo sie nicht mitmachen wollen und was sie allenfalls noch schlucken. Das kleinliche Spiel der Einzelinteressen hat längst wieder die Oberhand gewonnen.

Letzte Woche nun hat endlich auch in der Kammer die Diskussion der Verfassungsreform eingesetzt — viel später also, als seinerzeit bei der Regierungsbildung versprochen worden war. Und wenn wir im einzelnen darstellen wollten, wie es heute um das ursprüngliche Regierungsprojekt steht, so müßten wir wie „Le Monde“ zum Hilfsmittel einer synoptischen Tabelle greifen, auf der jeweils zu jedem der in Frage gestellten Verfassungsartikel das ursprüngliche Projekt und hierauf die abweichenden Wünsche der einzelnen Fraktionen der Regierungsmehrheit verzeichnet wären. Wir beschränken uns darauf, einige wesentliche Punkte herauszugreifen.

Da muß zuerst einmal festgestellt werden, daß vom dringlichsten Punkt einer Verfassungsieform gar nicht mehr die Rede ist. Das Problem einer föderalistischen Umgestaltung der Französischen Union wird zwar allmählich als das zentrale Problem der französischen Politik erkannt. Aber juristisch ist die Sachlage immer noch, daß jeder Gegner des Föderalismus einen Ministerpräsidenten, der einen wirklichen Schritt auf föderalistische Institutionen zu machen würde, des Hochverrats anklagen könnte.

Gibt es überhaupt eine „Französische Union“? Artikel 60 der Verfassung definiert: „Die Französische Union wird einerseits aus der Französischen Republik gebildet, die Frankreich und die überseeischen Departemente und Territorien umfaßt, und anderseits von den assoziierten Territorien und Staaten.“ Unter den „assoziierten Territorien“ werden die beiden Treuhandgebiete Togo und Kamerun verstanden, die rechtlich der UNO unterstehen. Und von den drei „assoziierten Staaten“ Vietnam, Kambodscha und Laos anerkennt nur noch der dritte das Bestehen juristischer Bindungen an die „Union Francaise“, deren rechtlich eindeutige Definition er aber unablässig fordert. Ursprünglich wurden auch die „Protektorate“ Marokko und Tunesien zur Union gerechnet, aber seit sie ihre Unabhängigkeit errungen haben, ist es nicht gelungen, ihre „Interdependenz“ zu Frankreich zu definieren. Das alles heißt also nichts anderes, als daß die vielzitierte „Französische Union“ vorerst nur eine Fiktion ist: mehr als ein undeutlich formuliertes Band zwischen dem Koloß der Französischen Republik und dem. Zwergen Laos.ist„sie nämlich vorderhand gar nicht. Die Republik jedoch, die ganz Französisch-Afrika einschließt, ist nach Artikel 1 der Verfassung „unteilbar“. Und nach Artikel 3 ist die Kammer in Paris in Stellvertretung des Volkes der Träger der Souveränität. (Sie wird vom Volk nur im sehr hypothetischen Falle eines Verfassungsreferen-dums, das die Abgeordneten wohl zu verhüten wissen werden, direkt ausgeübt.) Ein föderalistischer Umbau der Französischen Union würde aber beispielsweise in Afrika den Aufbau von der Kammer in Paris gleichgeordneten Parlamenten voraussetzen. Und das ist laut Verfassung nicht möglich.

Von hier aus ist verständlich, warum die Negerpolitiker die gegenwärtige Verfassungsreformdebatte als bloße Farce ansehen: weil der Programmpunkt einer zeitgemäßen Definition der Französischen Union seit der Regierungsbildung längst wieder von der Traktandenliste verschwunden ist.

Der zweite Haupteinwand, den man gegen die Verfassungsieformdebatte erheben muß, ist grundsätzlicher Art. Zu den Paradoxen Frankreichs zählt, daß in kaum einem andern Land der westlichen Welt so sehr jede Einzelheit des Lebens juristisch reglementiert ist, jedoch das Umgehen dieser Reglementierungen nationaler Lebensstil wurde. In einem Lande, in' dem rechtskräftig, gewordene/ Gesetze wie beispielsweise das Algerienstatut von 1947 nie wirklich angewendet worden sind, muß jede Bemühung um eine Verfassungsreform notwendig als bloßes politisches Ablenkungsmanöver erscheinen.

Ein gutes Beispiel dafür ist der im Regierungsprojekt vorgesehene Entzug der Initiative zu Ausgaben für die Abgeordneten. Erstens einmal hat man festgestellt, daß dieser Entzug in der bestehenden Verfassung bereits verankert ist — man hät-e diesen Verfassungsparagraphen also bisher nur anzuwenden brauchen ... Und zweitens bleiben ja den Abgeordneten die indirekten Druckmöglichkeiten durchaus erhalten: sie können einfach der Regierung mit dem Sturz drohen, wenn sie die Initiative zu dieser oder jener Ausgabe nicht von sich aus ergreift. Der einzige Nutzen der Geschichte (und er sei nicht unterschätzt!) wäre also ein Spareffekt. Die Staatsdruckerei müßte nicht mehr jene unzähligen Gesetzesvorschläge drucken, welche von den Abgeordneten bloß eingereicht werden, um bei ihren Wählern Eindruck zu schinden. Wie billig ist es beispielsweise, ein Verbot des Umfaiircns der Ortschaften auf den neuen Autobahnen zu den Ladenöffnungszeiten vorzuschlagen und nachher in der kleinen Provinzstadt zu verkünden: „Ich wollte ja für den notleidenden Kleinhandel eintreten, aber die bösen Kollegen von den anderen Parteien haben es nicht gewollt.“

Die geplante Verstärkung der Exekutive durch die Erleichterung der Kammerauflösung ist ein ähnlicher Fall. Schon bisher gab es Möglichkeiten zur Auflösung einer arbeitsunfähigen Kammer. Edgar Faure hat sie Ende 1955 wohl ausgenützt, aber das ist ein ganz seltener Fall, der sich unseres Wissens seit 1871 außerdem nur noch ein einziges Mal ereignet hat. Die Verstärkung der Vollmachten zur Kammerauflösung könnte sich vielmehr gerade als eine Schwächung der Exekutive erweisen. Sie könnte nämlich die ohnehin schon so ausgeprägt vorhandene Tendenz der Abgeordneten verstärken, starken Persönlichkeiten vom Schlage eines Mendes-France oder Pflimlin den Zugang zum Ministerpräsidentensessel zu blockieren.

Auffällig ist auf jeden Fall, welcher Sturm sich gegen Vorschläge zur Verfassungsreform erhob, die Situationen schaffen würden, welche auch der gewiegteste „debrouillard“ nicht mehr umgehen könnte. Das gilt vor allem für die allseitiges Entsetzen hervorrufende Absicht, die so bequeme Stimmenthaltung abzuschaffen, welche erlaubt, Tiefschläge auszuteilen, ohne formal verantwortlich zu sein. Stimmenthaltung und entschuldigte Abwesenheit bei Abstimmungen sollten als Stimmen für die Regierung angesehen werden. (Und es war sogar die Rede davon, die Krankheitsabsenzen genauer überprüfen zu lassen.) Es sollte damit der bei den Parteien so beliebten Praxis ein Riegel vorgeschoben werden, in einer Regierung vertreten zu sein und diese Regierung zugleich durch die Drohung einer Stimmenthaltung unter Druck zu setzen.

Ebenfalls viel Aerger hat der Plan verursacht, nach Bonner Muster jene „negativen Mehrheiten“ abzuschaffen, die genau gleich wie die Stimmenthaltung Schulen der Verantwortungslosigkeit sind. Die Rechte beispielsweise hat sich selten gescheut, die Stimmen der doch so verhaßten Kommunisten in Anspruch zu nehmen, um eine mißliebige Regierung zu stürzen. Der offizielle Reformvorschlag nun verlangt nicht nur eine richtige Tadelsmotion gegen die Regierung von seiten ihrer Gegner (während bis jetzt die Regierung schon bei einer Abstimmung über ein Sachproblem gestürzt werden konnte, falls sie die Vertrauensfrage gestellt hatte.) Sie umschreibt diese Motion außerdem noch folgendermaßen: „Die Tadelsmotion muß die Programmpunkte (der neuen Regierung) aufzählen, den zukünftigen Ministerpräsidenten vorschlagen und möglicherweise ein Gegenprojekt (zu dem bekämpften Projekt der Regierung) enthalten.“ Es ist klar, daß die Annahme eines solchen Vorschlages einen Großteil gerade jener Praktiken, die zum üblen Ruf des französischen Parlamentarismus beigetragen haben, unmöglich machen würde. Kein Wunder darum, daß so manche Auguren den Sturz der Regierung Gaillard voraussagen, falls sie während der gegenwärtigen Debatte auf ihrem ursprünglichen Projekt beharren wird.

Aber nicht nur darüber könnte die Regierung stolpern. Gerade weil — mit Ausnahme der Bestimmungen gegen Stimmenthaltung und „negative Mehrheiten“ — die Reformvorschläge nach ihrer Annahme Buchstaben ohne Kraft blieben, falls nicht ein neuer Geist hinter ihnen stünde, erachten einzelne Abgeordnete die Verfassungsreform ohne die Koppelung mit einer Wahlreform als sinnlos. Mit dieser Wahlreform meinen sie die Rückkehr zum Einerwahlkreissystem. In ruhigen Zeiten mag es die Kirchturmpolitik verstärken und den Abgeordneten zum bloßen Interessenvertreter seines Wahlkreises machen. In einer Krisenzeit wie heute jedoch würde es die Abgeordneten, die sich beim gegenwärtigen Listensystem hinter ihrer Partei verstecken können, zu einer eindeutigen Option für oder gegen die offizielle Algerienpolitik nötigen. Und das Wahlvolk hätte damit endlich einmal eine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit.

Nichts hat die Republik nötiger, als das Volk auf solche Weise wieder mit sich selbst zu identifizieren. Aber anderseits fürchtet wohl die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten nichts stärker als ein solches Heranziehen des Volkes zur Mitverantwortung: es könnte ja, sind ihm einmal wirkliche und nicht bloß formale Einwirkungsmöglichkeiten auf die Politik gegeben, die Kammer mit einer ganz neuen Garnitur von Parlamentariern versehen... Es hat darum auch zu recht pessimistischen Prognosen für die Regierung geführt, als sie das Prinzip der Koppelung von Verfassungsreform und Wahlreform anerkannte. Und man kann ruhig die Prophezeiung wagen, daß die Regierung ihr Todesurteil unterschreiben würde, wenn sie nicht nur die Stimmenthaltung und die negativen Mehrheiten abschaffen, sondern sich auch noch für das Einerwahlkreissystem schlagen wollte.

Die bisherige Tätigkeit dieser Regierung läßt aber eher erwarten, daß sie sich auf Kompromisse und auf Verzögerungen ihres Projekts einlassen wird, um genau wie beim „Rahmengesetz“ für Algerien durch solche Konzessionen ihre Existenz zu retten. Damit aber wäre ein im Volk mit Sympathie verfolgter Versuch gescheitert, das recht in Mitleidenschaft gezogene Ansehen des Parlamentarismus wiederherzustellen.

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