Millionen gegen MILLIONÄRE

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Die neoliberalen Kräfte, die gegen die Pflichtmitgliedschaft und für Beitragssenkungen auftreten, haben zum Ziel, die Arbeitnehmer zu schwächen.

Während alle Beschäftigten ihren solidarischen Beitrag leisten, profitieren von den AK-Leistungen doch überproportional jene, die es besonders schwer haben.

Im europäischen Vergleich belegt Österreich in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Spitzenpositionen: Bei der Wirtschaftsleistung pro Kopf Rang 4 von 28 EU-Mitgliedsländern, beim verfügbaren Einkommen des mittleren Haushalts wie bei der Forschungsquote Rang 2, Investitionen und Industrieproduktion weisen hohes Niveau und kräftige Aufschwungsdynamik auf. Nicht zuletzt gehört auch der Sozialstaat heute gemeinsam mit jenem der skandinavischen Länder zu den besten Europas: Er ermöglicht relativ egalitäre Einkommensverteilung, garantiert gute Versorgung von Kinderbetreuung über Gesundheitsleistungen bis zur Alterssicherung und trägt zu hoher Lebenszufriedenheit und sozialem Frieden bei. Über diesen Erfolgen dürfen so manche Defizite im Bereich des Ausbildungssystems oder die im historischen Vergleich hohe Arbeitslosigkeit vor allem bei Älteren und gesundheitlich Beeinträchtigten nicht übersehen werden. Doch insgesamt braucht das Land den europäischen Vergleich keinesfalls zu scheuen.

Konsensorientierung

Dies ist ein Ergebnis vieler verschiedener, langfristig wirkender Determinanten, gemeinhin wird der Konsensorientierung der Sozialpartner dabei aber eine recht bedeutende Rolle zugemessen. Funktionieren die Kooperationsmechanismen zwischen den großen Interessengruppen, so spart das in großem Ausmaß wirtschaftliche Kosten, die sonst etwa in Form von Streiktagen oder zeitintensiven Aushandlungsprozessen auf individueller oder betrieblicher Ebene anfallen. Die gesamtwirtschaftliche Perspektive der Sozialpartner ermöglicht es, Partikularinteressen im Sinn des größeren Ganzen hintanzustellen. Dafür ist die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern von essenzieller Bedeutung, erlaubt es doch vor allem sie, die Interessenpolitik nicht an einzelnen, besonders gut organisierten und starken Lobbys, sondern an den Bedürfnissen aller Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen auszurichten.

Gleichzeitig stärkt die Pflichtmitgliedschaft im internen Verhältnis der Kammern das solidarische Prinzip, ganz wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. So wie dort die Pflichtversicherung alle gleichermaßen vor den unplanbaren Folgen von Krankheit schützt, aber faktisch doch von den glücklichen Gesunden zu den chronisch Kranken umverteilt, wirkt auch die gesetzliche Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer: Während alle Beschäftigten ihren solidarischen Beitrag leisten, um für den Fall eines Arbeitskonflikts oder konsumentenrechtlicher Probleme gewappnet zu sein, profitieren von den AK-Beratungs-und -Serviceleistungen doch überproportional jene Arbeitnehmer, die es besonders schwer haben. Dies sogar präventiv: Sobald allen Arbeitgebern die verlässliche juristische Unterstützung der in ihren Rechten verletzten Beschäftigten bewusst ist, sinken die Anreize, sich derartige Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Das schützt die Beschäftigten ebenso wie die korrekten Arbeitgeber. Und wie bei einem guten Brandschutz zeigt sich der Erfolg nicht in einer hohen Zahl an Löscheinsätzen, sondern in einer geringen Zahl an Bränden.

Gesetzliche Mitgliedschaft und ausreichende Finanzierung durch die AK-Umlage in der Höhe von 0,5 Prozent der Löhne und Gehälter ermöglichen der AK allerdings nicht nur ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Service für die Mitglieder, sondern stärken auch ihre Verhandlungsposition innerhalb der Sozialpartnerschaft, gegenüber der Regierung, den europäischen Instanzen oder anderen Interessengruppen.

Hochqualifizierte Experten

Zudem bilden sie die notwendige Voraussetzung für die Finanzierung von Grundlagenabteilungen, die die fachliche und wissenschaftliche Basis für die Interessenpolitik erarbeiten. Hier sind hochqualifizierte und in der gesamten Fachwelt anerkannte Experten, etwa im Bereich des Pensionssystems, der Arbeitsmarkt-und Beschäftigungspolitik, des Bildungssystems, der Budgetund Verteilungsforschung und in vielen anderen Themenfeldern mehr, tätig.

Als Herzstück der Sozialpartnerschaft gilt die kollektivvertragliche Lohnpolitik. Kein Land Europas weist heute eine bessere Abdeckung mit Kollektivverträgen auf als Österreich, wo diese 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse umfassen. Von Kollektivverträgen profitieren Arbeitnehmer, weil sie gleiche Mindeststandards für alle Beschäftigten einer Branche schaffen und somit verhindern, dass diese gegeneinander ausgespielt werden. So ist die Machtposition der Beschäftigten in den Lohnverhandlungen unvergleichlich gestärkt.

Vom Kollektivvertrag profitieren aber auch die Arbeitgeber: Bei dezentralisierten Verhandlungen müssen sich die Unternehmen erst kundig machen, was die Konkurrenz zahlt, sie müssen Billigkonkurrenz ebenso fürchten wie einen Lohnwettlauf um Facharbeitskräfte, in jedem Fall ein erhebliches Risiko. Diese Transaktionskosten entfallen beim Abschluss eines Kollektivvertrages, und die Unternehmen können sich somit auf volkswirtschaftlich vernünftige Aktivitäten konzentrieren: Entwicklung, Erzeugung sowie Verkauf hochwertiger und innovativer Güter und Dienstleistungen.

Gefährdung des sozialen Friedens

Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften (unter Nutzung der fachlichen Expertise der Arbeiterkammern) verhandelt, auf Arbeitgeberseite ist die Anwendung des Kollektivvertrages an die Mitgliedschaft in einer Wirtschaftskammer gebunden. Das ist ein Grund, warum AK und Gewerkschaften so vehement für die Pflichtmitgliedschaft auch in der Wirtschaftskammer eintreten. Ohne Pflichtmitgliedschaft und ohne Kollektivverträge wären viele soziale und wirtschaftliche Errungenschaften gefährdet. Denn Kollektivverträge gehen weit über die gesetzlichen Mindestbestimmungen hinaus: Das betrifft das Lohn-und Gehaltsniveau ebenso wie seine jährliche Erhöhung oder das 13. und 14. Monatsgehalt; es betrifft Arbeitszeiten, die in manchen Branchen merklich unter der gesetzlichen Wochenarbeitszeit liegen und flexibler sind als im Gesetz vorgesehen, genauso wie Weiterbildungsmöglichkeiten und viele andere nicht mehr wegzudenkende arbeitsrechtliche Standards.

Die neoliberalen Kräfte, die im Namen der wirtschaftlichen Freiheit gegen die Pflichtmitgliedschaft in der AK und für Beitragssenkungen auftreten, haben zum Ziel die Arbeitnehmer zu schwächen, indem die Beratungsleistungen eingeschränkt, die Macht der AK in der Interessenvertretung begrenzt und die wissenschaftliche Expertise nicht mehr leistbar werden. Das würde nicht nur die soziale und wirtschaftliche Lage der Beschäftigten verschlechtern, sondern auch zu einer Einschränkung ihrer Freiheit und demokratischen Partizipation beitragen. Nicht zuletzt würde es Österreich die soziale und wirtschaftliche Spitzenposition in Europa kosten und den sozialen Frieden gefährden. Hier geht es also um eine grundlegende verteilungspolitische Auseinandersetzung: Während hinter den vielen Thinktanks der Neoliberalen die Euromillionen der Kapitalseite stehen, stehen hinter dem Thinktank der AK Millionen arbeitende Menschen.

| Der Autor ist Leiter der Abteilung Wirtschaftswissenschaft in der AK Wien |

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