Selbstbestimmung und Solidarität

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Drei Ziele sind es, denen der Staat zu dienen hat: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes, Sicherung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft und Wahrung der Grundrechte.

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Drei Ziele sind es, denen der Staat zu dienen hat: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes, Sicherung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft und Wahrung der Grundrechte.

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Ich halte die Beantwortung der Frage "Wozu taugt der Staat" als Ausgangspunkt für eine Diskussion über Aufgabe, Zuständigkeit und erwünschte Stärke oder Schlankheit des Staates für die falsche gedankliche Weichenstellung. Ebenso wie für mich die Legitimation eines politischen Systems nicht von seiner augenblicklichen Funktionsfähigkeit abhängt, sondern von der Argumentation, die seiner Konzeption zugrunde liegt.

Schon deshalb kann ich mich der Kohlmaier'schen Forderung nach einer "Staatsreform-Kommission", gebildet aus den "besten Köpfen der Republik" nicht anschließen, die laut Kohlmaier das bewerkstelligen soll, was angeblich den Grundsatzdenkern in den politischen Parteien nicht mehr gelingt: eine Gesamtreform der Bundesverfassung mit Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kohlmaier zieht damit - und ich bin nicht sicher, ob er sich über die politische Gesellschaft freut, in die er sich dadurch begibt - aus seiner Zustandsanalyse den (Fehl-)Schluß auf die Notwendigkeit der Entpolitisierung der Politik: Laßt die Experten arbeiten!

Diese scheinbare Objektivierung der zu leistenden Arbeit sieht nur auf den ersten Blick gut aus. Eine einschlägige Detaildiskussion lief bereits unter dem Titel "Dritte Republik" mit dem Vorschlag einer sogenannten Expertenregierung. Die Frage ist nämlich für mich nicht danach zu stellen, wozu der Staat "taugt", nämlich was er kann, sondern danach, was er soll. Und die Antwort hängt nicht davon ab, was der Staat zu leisten imstande ist, sondern was er - je nach Gesellschaftskonzeption - leisten muß. Experten mögen darüber urteilen, was effizient geblieben und was ineffizient geworden ist, Fachleute mögen erforschen, was machbar ist, und was nicht. Die Veränderung oder Beibehaltung der Zustände jedoch bedarf der politischen Wertung und Verantwortung. Dazu genügt es nicht, das Subsidiaritätsprinzip als Richtschnur vorzugeben, denn was ist darunter zu verstehen? Die Definition, wonach übergeordnete gesellschaftliche Einheiten, also etwa der Staat, nur solche Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten, wie der einzelne oder die Familie, nicht in der Lage sind, wird wohl je nach Weltanschauung unterschiedlich ausgelegt werden.

Das erweist sich nicht nur an der Schwierigkeit, in der Europäischen Union auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, in der bekanntlich durch den Maastricht-Vertrag das Subsidiaritätsprinzip verankert wurde, sondern ist auch am Beispiel der Khol'schen Vereinsgesellschaft, die er irreführenderweise Bürgergesellschaft nennt, einleuchtend zu argumentieren. Man wird sich daher nicht damit abzufinden haben, daß "den Grundsatzdenkern in den politischen Parteien" diese wesentliche Aufgabe nicht mehr gelingt und die Alternative in einer Experten-Kommisssion suchen, sondern vielmehr die politischen Konzeptionen einfordern und diskutieren müssen, um zu einer Weiterentwicklung zu kommen, die von jenen ausgeht, die es betrifft: den Bürgerinnen und Bürgern.

Staat und offene Gesellschaft stehen in einem Spannungsverhältnis: sie bedingen einander und gefährden einander zugleich. Während der Staat nicht nur die Einhaltung von vereinbarten Spielregeln, sondern auch den Schutz des einzelnen und von Minderheiten vor dem Zugriff privater oder institutioneller Macht zu garantieren hat, schafft er gleichzeitig bürokratische Strukturen, die zur Freiheit des einzelnen und zu Prinzipien der offenen Gesellschaft tendenziell in Widerspruch treten können.

Aufgrund meines Bildes vom Menschen - von dem ich nicht nur glaube, daß er fähig ist, seine Lebensverhältnisse selbst zu gestalten, sondern auch, daß es ihm ein Bedürfnis ist, nach einem selbstgewählten Lebensentwurf zu leben - halte ich es für die wesentliche Aufgabe des Staates, die Voraussetzungen für Selbstbestimmung und Solidarität zu schaffen. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist die Bildungspolitik, die nicht wie derzeit nebulos formuliert zum "Guten, Wahren und Schönen" erziehen soll, sondern vielmehr zum mündigen, selbständigen, urteilsfähigen und verantwortungsbereiten Menschen. Ein Schlüssel liegt in einer bedürfnisorientierten Sozialpolitik, die mit Rechtsanspruch ausstattet, wo derzeit Bittstellereigenschaft zugrunde liegt. Und ein Schlüssel liegt in einem ausgeprägten Grundrechtsbewußtsein, das nicht leichtfertig zugunsten eines irrationalen Sicherheitbedürfnisses geopfert wird.

Die Balance zwischen individuellen Autonomiebedürfnissen und staatlichem Regelungsbedarf wird nie perfekt und auf Dauer hergestellt werden können, zumal dieses Gleichgewicht aus dem Blickwinkel Konservativer, SozialdemokratInnen und Liberaler unterschiedlich beurteilt wird. Einig scheinen wir uns allerdings darin zu sein, daß die Balance derzeit nicht stimmt. Während hingegen die Konservativen, sei es Klubobmann Khol in seinem Buch "Mein politisches Credo" oder Kurt Krenn in der katholischen Kirche, das Dilemma der Emanzipation als eigentliche Ursache eines vermeintlichen Werteverfalls, von Drogensucht und organisierter Gewalt sehen, setzen die SozialdemokratInnen auf gesetzlich vorgeschriebene Emanzipation. Khol, der von einem statischen Wertefundament ausgeht, zieht zur Rettung eine neue Organisationsebene ein, die an der staatlichen Willensbildung teilhaben soll: die Vereine. Sie müssen allerdings im Rahmen des von ihm akzeptierten Grundkonsenses angesiedelt sein. Minderheitliche sexuelle Orientierungen, nonkonformistische Lebensweisen stehen damit automatisch außerhalb, andererseits ersetzt er staatlichen durch gesellschaftlichen Druck. Für die SozialdemokratInnen wiederum scheinen Selbstbestimmung und Solidarität offenbar an die Staatsbürgerschaft gebunden. Nicht anders kann die vornehmlich sozialdemokratische Verantwortung für die Fremdengesetzgebung interpretiert werden. Wen wundert es dann, wenn der Maßstab der parteipolitischen Eigeninteressen immer noch ein Machtkartell der beiden noch größten Parteien zuläßt, das durch einen sozialpartnerschaftlichen Kammer- und Verbändestaat abgesichert ist. Daß inhaltliche Lenkung und Kontrolle der Regierenden kaum durch das Parlament, sondern durch Regierung und Sozialpartnerschaft erfolgen.; daß durch die Instrumente des machtpolitischen Einflusses - wie Gewerbeordnung, verpolitisierte Sozialversicherungsanstalten - partei- statt sachpolitische Kompetenzzuordnungen in Kauf genommen werden; daß das brennende Hauptproblem der Gesellschaft, die Neuverteilung der Erwerbsarbeit, ungelöst bleibt.

Drei Ziele sind es, denen der Staat zu dienen hat, wenn Selbstbestimmung und Solidarität möglich sein sollen: die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken, den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern und die Grundrechte nicht zu gefährden. Um die Aufgaben des Staates dafür neu zu ordnen, ist Machtverzicht der politischen Parteien notwendig. Die demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürgern kann dazu einen Beitrag leisten.

Die Autorin ist Klubobfrau der Liberalen Forums.

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