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Universität via TV
Während in England bereits im vergangenen Jahr die „Open Univer-sity“ mit ihrer regelmäßigen TV-Arbeit begonnen hat, befindet sich hier die diesbezügliche komplexe Zusammenarbeit von Kultusministerien und Bundeswissenschaftsmini-sterium, von Universitäten und Fernsehanstalten noch weitgehend in der Phase des planerischen Experiments. Lediglich der Bayerische Rundfunk und das Zweite Deutsche Femsehen können schon etwas praktische Erfahrung vorweisen. So bietet der Münchner Sender in seinem Studienprogramm seit einiger Zeit Wissenschaftscolleges, und zu einzelnen Sendereihen -erscheinen im faktischen Medienverbund Broschüren und Bücher. Das ZDF produzierte im vergangenen Jahr vier Pilotsendungen in den Fächern Mathematik, Physik und Biologie. Heuer wird an je drei halbstündigen Programmen zur Molekularbiologie und Thermodynamik sowie an sechs Sendungen zur Integralrechnung gearbeitet, die alle für Versuche an Hochschulen vorgesehen sind. Vor kurzem hat nun ein von den Kultusministern eingesetzter Vorbereitungsausschuß Empfehlungen und den Entwurf eines Abkommens über das Fernstudium im Medienverbund vorgelegt. Grundsätzlich wird darin festgehalten, daß die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet und deshalb auch später das Fernstudium selbst unter dem Schutz der Autonomie der Hochschulen stehen müsse. Die Teilnahme am Fernstudium erfordere somit die Immatrikulation an einer Hochschule und solle dann die gleichen Berechtigungen verschaffen wie ein Direktstudium.
Der Medienverbund, an dem Bund, Länder, Universitäten und Rundfunkanstalten beteiligt sind, würde nach diesen Vorschlägen als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Ihre Aufgaben wären Planung, Entwicklung und Erprobung von sogenannten Fernstudieneinheiten — die auch der Vorbereitung auf ein Studium dienen können — sowie die Organisation des Fernstudiums. Hinzu kommen Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Didaktik, des Studiums im Medienverbund und der Studienorganisation sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Aufgaben des Studiums im Medienverbund.
Als Organe des Verbundes empfiehlt der Ausschuß den Konvent, in den jede Hochschule zwei Vertreter entsendet, die Vorschläge zur Programmplanung machen sollen, den Senat, der das Programm entwirft, den Präsidenten und das Kuratorium, in dem neben den Hochschulen und Rundfunkanstalten Bund und Länder als die Geldgeber vertreten sind und das über den Haushaltsplan entscheidet, Satzungen und Programmplanungen genehmigt. Der Verbund soll über ein Zentrum für Forschung und Entwicklung, eine Geschäftsstelle, Fachkommissionen und Projektgruppen verfügen.
Während somit über die eigentliche Organisation ziemliche Klarheit zu bestehen scheint, liegt die Aufteilung der Fachbereiche auf die einzelnen Universitäten und Rundfunkanstalten sowie die Programmgestaltung selbst noch weitgehend im dunkeln. Wenn die jetzt beginnende Planungsphase auf vier Jahre veranschlagt wird, dann zeigt diese Frist recht deutlich die Schwierigkeiten auf, die einer definitiven Verwirklichung des „Fernstudiums im Medienverbund“ noch im Wege stehen.
In einzelnen Bundesländern sind deshalb Initiativen angelaufen, die eine Beschleunigung erreichen möchten. So haben Ende Juli die bayrischen Universitäten mit Hilfe des Kultusministeriums eine Projektgruppe gebildet, die im Laufe von sechs Monaten antragsreife Projektvorschläge für die Konz'ple-rung von Fernstudieneinheiten vorlegen soll.
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