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Ökumene auf dem Katholikentag

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War es auf dem Stephansplatz noch mehr ein Akt der Höflichkeit, daß die Vertreter der nichtkatholischen Kirchen der Eröffnung des Katholikentages beiwohnten, so dokumentierte sich die Gemeinsamkeit im Glauben an Christus zunächst im ökumenischen Nachtgebet, das Kardinal König gemeinsam mit den „anderen“ im Dom von Sankt Stephan feierte.

Am Samstag erklangen dann in der Kathedrale „Ajias trias“ am Fleischmarkt die Lesungen und Gesänge in Griechisch, Russisch und Serbisch, als Metropolit Tsiter gemeinsam mit Erzbischof Irenäij und Bischof Lavrentij dem Katholikentag ein Te Deum widmete. Prominentester Ehrengast: Kardinal Willebrands vom vatikanischen Einheitssekretariat.

In der Akademie der Wissenschaften liefen dann „Ost“ und „West“, Orthodoxe und Evangelische, in ihren Aussagen zum gemeinsamen Anliegen parallel.,

Die Stiftung „pro Oriente“ als Vorkämpferin des Gesprächs mit den orthodoxen und orientalischen Kirchen hatte die „Perspektiven für die ökumenischen Beziehungen zwischen Ost und West“ als Thema gesetzt - Perspektiven, die, wie Präsident Theodor Piffl-Perčevič erinnerte, durch die Aktivitäten der Stiftung seit mehr als einem Jahrzehnt starken Auftrieb bekommen haben.

Aber auch sie verlaufen nicht problemfrei: Jahrhunderte der Trennung müssen überwunden werden (P. Dupray vom Einheitssekretariat); die seit der Trennung erlassenen Dogmen, der beiderseitige Kontinuitätsanspruch stehen im Weg (Metropolit Papandreou, Chambėsy).

Zur selben Zeit stand im Nebensaal das Thema zur Diskussion, das schon im Nachtgebet aufgeklungen war: die Taufe als Unterpfand der Hoffnung auf Einheit.

Weihbischof Alois Stöger (St. Pölten) nannte das Taufgeschehen das einigende Moment aller Konfessionen. Es schließt das Bekenntnis zum Glauben, den Wunsch, dem Herrn zu dienen, und den Ritus ein: Alle Getauften bilden eine Familie.

Der evangelische Bischof Dieter Knall folgerte aus dem Wegfall der Wiedertaufe bei Konfessionswechsel das Wiedererkennen der einen Taufe in der Ökumene, kritisierte jedoch, daß in der katholischen Kirche immer noch beide Paten dieser Kirche angehören müssen.

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