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Aufgabe und Problem der Unierten

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Die dritte und letzte Forderung ist dafür um so schwerer zu lösen. Wie alle anderen Vertreter der Kirche Griechenlands besteht der Archimandrit Kantiotes auf Einordnung der unierten, sogenannten „griechischkatholischen“ Bistümer und Gemeinden in die Jurisdiktion der orthodoxen Patriarchate. Es ist die Tragik der unierten Kirchen des christlichen Orients, daß sie, als Mittler und Versöhner zwischen Rom und den Orthodoxen ins Leben gerufen, zum schärfsten Gegenstand der Entzweiung und des Zwistes geworden sind. Sie haben Wertvolles auf kulturellem Gebiet geleistet, als sie europäisches Geistesgut in den durch die Türkenherrschaft abgewürgten Osten trugen, an dessen Früchten auch ihre orthodoxen Volksgenossen Anteil hatten. So wird die von Petro Mechitar eingeleitete und von seinen Ordensgenossen fortgesetzte Restauration der armenischen Literatur auch von den orthodoxen Armeniern voll gewürdigt, und der orthodoxe Rumäne verehrt Samuel Ciain (Mic) als Erwecker des nationalen Bewußtseins, obwohl dieser unierte Mönch und später rumänisch-katholischer Oberhirte Siebenbürgens war. Eine große Aufgabe erfüllten und erfüllen die Unierten ebenfalls innerhalb der katholischen Kirche, deren übernationalen und allumfassenden Charakter sie handgreiflich dokumentieren und deren Gläubigen sie die Teilnahme am Reichtum der östlichen Liturgie und Frömmigkeit ermöglichen. Ihre eigentliche Aufgabe jedoch, Kern einer künftigen, mit dem Nachfolger Petri ausgesöhnten Orthodoxie zu werden, haben die Unierten nicht erfüllt und konnten sie gar nicht erfüllen. Denn dafür sind nicht ihre wenigen heiligmäßigen Verfechter verantwortlich zu machen, die wie der heilige Josafat Kunzevycz ihr Leben oder wie der Metropolit Josef Slipyj Freiheit und Gesundheit für die Einheit hingaben, noch die Mehrzahl der unierten Katholiken aller Zeiten, denen es hauptsächlich um soziale und wirtschaftliche Besserstellung und Unterstützung aus dem „goldenen Westen“ zu tun war, sondern die auf einer Verkennung der in der orthodoxen Kirche gestatteten Freiheiten beruhende Einrichtung unierter Gemeinden schlechthin.

Es soll damit in keiner Weise der päpstliche universelle Jurisddktions-primat angefochten werden, dem es selbstverständlich zusteht, in die regionale Jurisdiktion der orientalischen Patriarchen ordnend und vermittelnd einzugreifen, sondern nur die Frage aufgeworfen werden, ob nicht ein anderer Weg reibungsloser, vornehmer und erfolgreicher zum ersehnten Ziel führe. Es war der Zweck der Union, Bewahrung der orientalischen Kult- und Frömmigkeitsformen, des byzantinischen Kirchenrechts und des östlichen theologischen Sondergutes mit dem Bekenntnis zu Heiligen Stuhl zu verbinden. Die so der katholischen Kirche einverleibten Splittergruppen sahen sich einer erdrückenden Mehrheit römisch-katholischer Christen des lateinischen Ritus gegenüber, die ihnen noch dazu kulturell und wirtschaftlich haushoch überlegen war, so daß die Orientalen nach nichts anderem strebten, als sich dem westlichen Vorbild möglichst linientreu anzupassen, um nicht Katholiken,,. j;weiter>.J1,.Kias^g darzustoHenusMnf.rurteilb(“'idjese; •Entwicklung cfaetrte ~ rallgemeürq Alsi „Latinisierung“, “doch handelte“ “eV sich weniger um ein gezieltes Bestreben gutmeanender Vertreter der „alleinseligmachenden Latinität“, als um die natürliche Folge der eben geschilderten Lage der unierten Minderheiten.

Die Errichtung einer eigenen kirchlichen Organisation und die fortschreitende Anpassung an das Leben der westlichen Katholiken trennten die Unierten aber mehr und mehr von ihren orthodoxen Brüdern, deren Mißtrauen und Haß sie sich zuzogen. So wurden sie abgekapselt und für jede apostolische Ausweitung, abgesehen vom simplen Proselytismus, ungeeignet. Bei all dem übersah man, daß die Beschaffenheit der orthodoxen Kirche die Schaffung einer eigenen Organisation, die die oben erwähnten Schwierigkeiten hervorruft, überflüssig macht, da es ohne Schwierigkeiten möglich ist, treuer orthodoxer Christ zu sein und gleichzeitig die Einheit mit dem Nachfolger Petri zu bekennen und zu vollziehen.

Die orthodoxe Kirche schreibt nämlich nur die Beschlüsse der ersten sieben ökumenischen Konzilien als verpflichtende Dogmen vor, während sie in den von diesen offen gelassenen Fragen dem einzelnen Gläubigen Freizügigkeit gewährt. Lediglich besonders grobe Irrtümer wurden von späteren Synoden verurteilt, so die Lehren Barlaams von Kalabrien (1351) oder des Kyrillos Loukaris auf der Synode von Jassy (1642). Ansonsten ist es nicht nur dem einfachen Gläubigen, sondern auch Theologen und Bischöfen möglich, ihre eigenen Ansichten zu vertreten, sei es Freimaurerlogen anzugehören oder auch für die Unfehlbarkeit des Papstes und das Fegefeuer einzutreten. Diese Möglichkeit besteht nicht nur theoretisch, sondern wurde von zahlreichen orthodoxen Theologen des 10. bis 15 Jahrhunderts verwirklicht, die katholische Lehren verbreiteten und in keiner Weise ihre angestammte Jurisdiktion aufgaben. Eines der schönsten Beispiele für diese gelebte Einheit ist der erst kürzlich bekannt gewordene Erzbischof Antonios von Larissa (um 1350), der der streng orthodoxen Richtung des Palamismus angehört, und dennoch eine geniale orthodoxkatholische Einheitstheologie entwickelt hat, die von der Dreifaltigkeitslehre über das Petrusamt bis zur Unbefleckten Empfängnis reicht.

Als man dann begann, die orthodoxen Freunde des Katholizismus in sterile Organisationen zu pressen, erkannten die evangelischen Kirchen die große Gelegenheit und übernahmen die Ausbildung eines Großteils des orthodoxen Theologennachwuchses, den sie aber in keiner Weise in protestantisch-orthodoxen Gemeinden zu fassen versuchten, sondern in ihrem Sinne innerhalb der Orthodoxie wirken ließen. So wird noch heute auf fast allen orthodoxen theologischen Schulen eine sehr reformatorisch gefärbte Orthodoxie doziert, während die alten Verteidiger der Einheit mit Rom ganz verstummt sind. Es böte sich ein ganz anderes Bild, hätte auch 5die katholische Kirche cjeh Weg, des fortgesetzt.

Die Forderung der griechischen Kirche gibt die Gelegenheit, die Fehler der Vergangenheit in einem für die Zukunft fruchtbaren Ansatz zu verwandeln. Sicher bietet eine Eingliederung der unierten Gemeinden in die orthodoxe Jurisdiktion erhebliche kirchenrechtliche Schwierigkeiten, die zuerst durchgearbeitet und geklärt sein müßten, doch wären jene nur dann imstande,ihre eigentliche Berufung zu erfüllen und die Vorhut einer mit dem Heiligen Stuhl versöhnten Orthodoxie zu werden. In der Gemeinschaft mit ihren orthodoxen Brüdern steht es ihnen nicht nur frei, ihre dogmatische Sonderstellung beizubehalten sondern auch diese zum erstenmal als gleichberechtigte Glieder der orthodoxen Kirche zu vertreten und zu verbreiten. Ihre rege kulturelle und karitative Tätigkeit stünde nicht mehr im Geruch des Proselytismus, der Stein des Anstoßes zwischen den beiden Kirchen wäre beseitigt und einem sachlichen Gespräch ständen die Tore offen. Es lohnt sich, die Vorschläge der griechischen Kirche nicht unbeantwortet zu lassenl

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