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SOS ruft…

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GÜTE FÜR GÜTE! Als ein Kind drei Monate alt war, nahm es ein gutmütiges Ehepaar zu sich. Es wurde von den Kitndies- eltem im Stich gelassen. Seither sind sieben Jahre vergangen. Die Zieheltern haben infolge der veränderten Verhältnisse durch schwere Krankheiten hart an ihrem guten Werk zu tragen. Der Ziehvater kann das Bett nicht mehr verlassen. Der Ziehmutter geht es zwar etwas besser, aber durch die tristen Verhältnisse herrscht Not im Hause. Wollen wir denen, die einstmals gut zu einem kleinen Kinde waren, in ihrer Not beistehen. SOS bittet um Hilfe. Ruf: 4117.

UNHEILBAR ist das Leiden eines Vaters. Er muß trotzdem immer wieder mehrwöchige Spitalsaufenthalte nehmen. Ein Kind dieser Familie ist obendrein so krank, daß die Mutter das Haus nicht verlassen darf, um eine Arbeit anzunehmen. Heimarbeit bringt nicht viel ein. Die Not in diesem Hause ist ein alle bedrük- kender Dauergast. Die Verzweiflung ist sehr groß. Es gibt nicht nur Schulden bei der Bezahlung von Gas und Strom. SOS bittet dringend um Hilfe. Ruf: 4120.

ZWEI ELTERN tragen ein sehr hartes Los, das beiden schwere organische Leiden einbrachte: Zwei Kinder sind unheilbar krank, eines von ihnen ist gelähmt. Unter diesen Umständen wird das Leben dieser Eltern, zu dem noch drückende materielle Not kommt, zu einem Kreuzweg, den Worte kaum schildern können. SOS bittet um Hilfe für eine Familie in Not. Ruf: 4121.

SIE HAT NIEMANDEN, DER IHR BEISTEHT. Eine schwerkranke alleinstehende alte Frau erfuhr schon einige Male durch eine Kur in Bad Hall eine spürbare Linderung in ihrem Leiden. Sie müßte sich auf ärztlichen Rat auch heuer wieder einem Kuraufenthalt unterziehen, kann aber mit einem Kurkostenbeitrag seitens der Krankenkasse nicht rechnen. SOS bittet für die arme Frau, die auch körperbehindert ist, um Hilfe. Ruf: 4122.

GÜTE SOLL BELOHNT WERDEN! Eine kinderlose Witwe nahm sich in bewundernswerter Weise einer schwer geh- und sprechbehinderten alleinstehenden Verwandten an, deren Leiden unheilbar ist. Damit das Mädchen wenigstens einige Male im Jahr aus dem Haus ins Freie gebracht werden kann, übersiedelte die Betreuerin, weil sich die Gelegenheit ergab, vom vierten Stock in eine straßennahe Wohnung. Die Betreuerin ist auch nur Rentnerin. Die Übersiedlung verschlang alles, was die beiden Frauen buchstäblich erhungert hatten. Nun müssen noch 7000 S aufgebracht werden. SOS möchte dabei helfen und bittet für die beiden armen Menschen. Ruf: 4123.

Alle Hilfe an die SOS-Gemeinschaft in 1020 Wien, Obere Donau- Straße 89, Telephon 35 43 25, Postsparkassenkonto SOS-Gemeinschaft Wien 94.206. Erlagscheine Werden auf Wunsch zugesandt und sind aber auch den Erlagscheintaschen, die in den Postämtern hängen, zu entnehmen.

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