6964810-1985_10_01.jpg
Digital In Arbeit

Entscheiden oder sofort abtreten!

Werbung
Werbung
Werbung

Die Opposition ist schuld, wenn die Regierung nichts zustande bringt. Lachhaft einfach, wie sich österreichische Politik in diesen Tagen darstellt, bedenklich noch dazu, wie Verzagtheit und Unvermögen die Verfassung leichtfertig zum Spielball des Taktierens machen wollen.

Drei Wege der Bundesgesetzgebung kennt die Verfassung — und keinen mehr.

Weg Nummer eins: Die Vorlage der Bundesregierung. Das ist der Normalfall und sojlte es bleiben.

Weg Nummer zwei: Der Initiativantrag von Abgeordneten einer Fraktion, oft auch mehrerer Parlamentsparteien.

Weg Nummer drei: Das ist die Möglichkeit, durch ein Volksbegehren einen Gesetzesvorschlag ins Parlament zu bringen.

Weg Nummer drei wurde im Zusammenhang mit Zwentendorf bereits beschritten: Doch das Volksbegehren zur Aufhebung des Atomsperrgesetzes, 1980 erfolgreich durchgeführt, scheiterte an der Feigheit der Parlamentsparteien, es anzunehmen oder zu verwerfen. Zehn Milliarden Schilling, die heute als Argument erneut strapaziert werden, waren mitsamt dem Wählerwunsch von 421.282 Bürgern den Gewählten wurst.

Daher haben sie jetzt zu entscheiden: Die Regierung hat auch in der Frage Zwentendorf zu regieren. Kann sie es oder will sie es nicht: Dann soll sie schleunigst abtreten.

Auch der Nationalrat kann sich nicht aus seiner Verantwortung für die Gesetzgebung stehlen, denn dafür — und nur dafür—wird er gewählt. Und er hat heute noch seine Auflösung zu beschließen, wenn er dazu nicht (mehr) willens ist.

Dazu kommt: Der Nationalrat hat am 15. Dezember 1978 das Atomsperrgesetz beschlossen. Konsequent und logisch daher nur, daß er zuvorderst über jede Abänderung oder Aufhebung abzustimmen hat, bevor in einer Volksabstimmung über dieses neue Gesetz befunden wird.

Wasch' mir den Pelz, aber mach' mich nicht naß: Kein Mandatar darf und kann sich der von ihm ebenso angestrebten wie ihm übertragenen politischen Verantwortung durch die krause Konstruktion einer „Volksabstimmung besonderer Art” entziehen. Tut er es trotzdem, soll er mit der Entscheidung auch sein Mandat dem Wähler zurückgeben.

Die Regierung ist zum Regieren da. Und die Opposition sicher nicht dazu, die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Wenn man ihr sonst konsequent spüren läßt, daß man sie eben nicht braucht. Wenn man etwa im Konsensbereich Schule hinterrücks mit der „Ein-topf-Mittelschule” experimentiert.

Wie gut oder schlecht die Oppositionspolitik der ÖVP auch sein mag: Volksverstimmung besonderer Art schafft immer Nicht-Regieren.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung