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Der ORF braucht Konkurrenz

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Es ist ein Irrtum, zu erwarten, „Demokratisierung“ könne den ORF „objektiver“ machen. Jede „Demokratisierung“ läuft wesenhaft darauf hinaus, durch Abstimmung zu entscheiden. Die jeweilige Mehrheit stabilisiert vorübergehend die Verhältnisse und trachtet in einem unaufhörlichen Prozeß nach Verhältnissen, die wieder die erzielte Mehrheit stabilisieren. Mehrheiten aber müssen nicht „objektiv“ sein, ebensowenig, wie Minderheiten etwa „subjektiv“ sein müssen. Durch „Demokratisierung“ würde zunächst nur eines erreicht: die normative Kraft des Faktischen ins Spiel zu bringen, quasi nur von einer Mehrheit zur anderen.

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Es ist ein Irrtum, zu erwarten, „Demokratisierung“ könne den ORF „objektiver“ machen. Jede „Demokratisierung“ läuft wesenhaft darauf hinaus, durch Abstimmung zu entscheiden. Die jeweilige Mehrheit stabilisiert vorübergehend die Verhältnisse und trachtet in einem unaufhörlichen Prozeß nach Verhältnissen, die wieder die erzielte Mehrheit stabilisieren. Mehrheiten aber müssen nicht „objektiv“ sein, ebensowenig, wie Minderheiten etwa „subjektiv“ sein müssen. Durch „Demokratisierung“ würde zunächst nur eines erreicht: die normative Kraft des Faktischen ins Spiel zu bringen, quasi nur von einer Mehrheit zur anderen.

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Also „Mitspracherecht“ an Stelle von „Demokratisierung“, was etwas sehr viel anderes ist. Denn aus dem „direkten“, daß heißt, betriebsgerechten Mitspracherecht scheidet das Publikum aus. Es ist durch Funktionäre (Aufsichtsräte) bis zu einem gewissen Grade „repräsentiert“, aber dieser Grad ist sehr unvollständig, da diese Form der „Mitsprache“ mehreren Transmissionen ausgesetzt ist. Faktisch ernennt der „Eigentümer“ (im Falle ORF ist das der Staat, repräsentiert durch den Bundeskanzler) die Aufsichtsräte, wobei er noch an andere, zum Beispiel förderalistische, Transmissionen gesetzlich gebunden ist. Das einzige direkte Mitspracherecht des Publikums besteht in „Kritik“, die jedoch stets „ohnmächtig“ bleiben muß, soferne sie nicht von anderen Medien, Parteien oder Repräsentationsgruppen übernommen wird, und in „Auswahl“. Im Klima des Monopolismus fällt die Auswahl jedoch fort, da der ORF weder Konkurrenz noch Kritik zu fürchten hat. Die Frage, ob Konkurrenz nicht doch lieber ausgeschaltet bleiben solle, weil man ja nicht wisse, „wer dahintersteckt“, scheint mir aus mehreren Gründen unzulässig. Erstens gibt es eine ganze Reihe von praktischen Möglichkeiten und Maßnahmen, die Besitz- und Finanzverhältnisse „allgemein durchschaubar“ zu machen, und es gäbe genug Möglichkeiten der Kontrolle. Zweitens aber ist zunächst die Frage zu klären, ob in einem System, das zumindest dem Grundsatz nach „die freie Verbreitung von Meinungen und Informationen“ jedem Staatsbürger garantiert, es überhaupt statthaft sein darf, dies jemandem, soferne keine Ungesetzlichkeiten geschehen, aus welchen Gründen auch immer, zu verwehren.

Ich glaube, daß ORF und viele Politiker mit diesem Grundsatz beängstigend leichtfertig umgehen, wahrscheinlich, ohne es zu wissen, sicherlich auch, ohne die möglichen Folgen zu bedenken. Andere von ihnen mögen es wissentlich und wohlbedacht tun, aber ich glaube nicht, daß sie dafür unser Vertrauen verdienen.

Das Mißtrauen der politischen Parteien gegen den ORF (es nistet auch in der ÖVP, was oft vergessen wird!) leitet sich, wahrscheinlich, ohne daß diese Parteien es wissen, davon ab, daß der ORF Staatsbesitz ist, daß die Parteien zwar nicht nach der Verfassung (es ist sinnlos, ihnen das immer wieder vorzuhalten), dennoch aber im Lichte der Wirklichkeit mit dem Staat immer mehr identifiziert werden und sich auch mit diesem identifizieren und daß sie daher allem mißtrauen „müssen“, was sich — ohne wie sie selbst periodisch sondierenden Prozessen (Wahlen) ausgesetzt zu sein — zwischen Staatsbesitz und sie selbst drängt. Da spielt denn auch bis zu einem gewissen Grade schizoides Denken und Handeln mit ein. Einerseits steigt bei allen Parteien die Lust an der Identifikation mit dem Staate, anderseits sind sie redlich bemüht, die konkurrierenden Parteien daran zu hindern beziehungsweise aus der Indentifikation zu drängen. Entsprechend dem Umstände, ob Programme oder Programmteile hier durch scheinbare oder wirkliche Bevorzugung, die immer auch zugleich Nachteil für „den anderen“ bedeuten, angenehm empfunden werden oder nicht, wird das Programm für objektiv“ oder für „parteiisch“ gehalten.

Das würde im Falle einer weiteren „Demokratisierung“ nicht anders sein, allenfalls gelangte man zu einem „Generalkompromiß“, womit wir wieder dort wären, wo wir schon einmal gewesen sind.

Will man an Stelle von „Demokratisierung“ den Begriff „Mitsprache“ einführen, muß man seine natürlichen Grenzen erkennen. In einem Kommunikationsmechanismus, der ununterbrochen produziert, sich nicht wiederholen soll und der zudem so kompliziert ist, daß „Mitsprache“ von anderen als von den vielen unterschiedlichen, fachlichen Positionen aus kaum möglich, sicher aber nicht fruchtbar erscheint, wird man sich immer mit einem sehr fragwürdigen „Mitspracherecht“ abfinden müssen. Es ist schwer, einzusehen, was es verbessern könnte. Wie angestrengt man auch suchen mag, solange das Monopol besteht, wird man schwerlich etwas finden, um ans Ziel zu gelangen. Nun muß aber die Abschaffung des Monopols noch gar nicht mit der Errichtung vieler weiterer Sendergruppen verbunden sein, die zudem so teuer kommen, daß sie sich kaum auf österreichischem Boden etablieren lassen. Es würde genügen, den ORF quasi als „Mantel“ zu behalten und zu erhalten, aber seine Kanäle Wellen zu „entmonopolisieren“. Da mit der Zeit auch eine Vermehrung an Wellen und Kanälen erfolgen wird oder sich jene technischen Errungenschaften auch des ORF bemächtigen werden, welche die Zuteilung und den Gebrauch einer viel größeren Anzahl von Wellen und Kanälen in einem Gebiete möglich machen, kann diese „Entmonopoli-sierung“ immer weiter um sich greifen, bei vergleichsweise großer Kostenersparnis!

Dieser Weg hätte den zusätzlichen Vorteil, daß er angemessen kontrollierbar wäre, womit die Gefahr des „Einschleichens“ dunkler Kräfte oder Gruppen gebannt sein würde.

Es gehört nur sehr wenig dazu, dahin zu gelangen: der Wille, sich mit einem ORF, wie er auf Grund des Volksbegehrens entstanden ist, nicht ad infkiitum zufriedenzugeben (was auch dem Sinn der Einrichtung von Volksbegehren widerspräche) und ein wenig fachlich fundierte Phantasie, gepaart mit Hochachtung vor der Verfassung, die Meinungsmonopole nicht, Meinungsfreiheit und deren Verbreitung aber schon garantiert. Im Lichte des gegenwärtigen, monopolistischen Zustandes hat diese äußerst wichtige Verfassungsbestimmung jedoch bloß deklamatorischen Wert. Es ist höchst eigenartig und schafft zusätzliches Mißtrauen, daß die Geschäftsführung des ORF — deren Arbeitsweise sich nicht vor aller Augen vollzieht, weshalb auf ihren demokratischen Charakter nicht bündig geschlossen werden kann — sich öffentlich noch stets direkt oder indirekt zum Monopol bekannt hat und dort, wo die Öffentlichkeit keine Einsicht besitzt, Papiere in Umlauf setzte, die vor jeder Beeinträchtigung des Monopolismus abraten.

Es hat nach meiner Auffassung keinen Sinn, Systemkritik an Personen anzusetzen. Es ist von minderem aktuellen und historischen Wert, ob und wodurch die sich andauernd durch das Volksbegehren legitimiert fühlende ORF-Führung ihr „demokratisches Image“ verliert oder ob sie es sich erhalten, ja, wo nicht grtr vermehren konnte. Sie, die Geschäftsführung, und auch, zumindest zu einem Teil, der Aufsichtsrat übersehen, daß sie ja keinem periodischen Sondierungsprozeß etwa derart überantwortet sind, daß sie sich nach einer Reihe von Jahren Wahlen zu stellen hätten.

Die Systemkritik des ORF muß, ihr Name sagt es ja, beim System ansetzen. Insoferne wirkt sie natürlich auch „demokratisierend“, und ich wäre erleichtert, wenn das es ist, was jetzt unter diesem Schlagwort zu verstehen sein soll. Man wird mir, wie übrigens so oft und vor allem: so oft in Österreich, jetzt damit kommen, daß man den Sinn des Vorschlages rasch aus dem Auge verliert und Details lizitiert, die schließlich das erlösende „Es geht nicht“ rechtfertigen sollen. Dennoch spricht die Erfahrung dafür, daß zum Beispiel die Fragen von Einnahmen und Ausgaben, von Konkurrenz und Lebensfähigkeit relativ leicht zu lösen sind. Dazu bedarf es der Erinnerung an einige brutale Wahrheiten. Niemand ist berechtigt, jemanden anderen an der Verbreitung von Meinungen und Informationen auf gesetzliche Weise etwa dadurch zu hindern, daß er diesem erlaubten Vorhaben dje „wirtschaftlichen Erfolgsaussichten“ abspricht. Wie ja Monopole (und vor allem Staatsmonopole) stets jemanden „vor seinem Unglück“ zu schützen vorgeben, während sie doch nur den eigenen und unbestrittenen Vorrang (= Macht) im Auge haben! Die Annahme eines Risikos durch irgend jemanden ist ein Akt der Freiwilligkeit. Es bestünde daher auch kein Grund zur Klage, wenn nicht fachgerecht geplante TV- und Rundfunkunternehmen an ihrer Unfähigkeit zugrunde gingen. Nur einer geht nie zugrunde, schon gar nicht an Unfähigkeit: der Monopolist. Denn eben das Monopol und die Vorzüge, die er daraus zieht, schützen ihn davor.

Wer weiß, ob es der ORF hätte wagen dürfen, seine Werbetarife drastisch zu erhöhen, wenn er zu befürchten gehabt hätte, die Konkurrenten folgten seinem Beispiel nicht?

Wer weiß überhaupt, ob der ORF „gut und richtig“ wirtschaftet, wie es ihm (oft aus durchsichtigen Gründen) so häufig bestätigt wird und wie er es noch häufiger von sich behauptet? Er muß ja keinen Vergleich fürchten, es sei denn einen mit ausländischen Anstalten, after der ist sehr häufig atypisch und daher unzulässig.

Man hörte mehrmals aus dem Munde des Generalintendanten, andere, neben dem ORF in Österreich etwa zugelassene, wo nicht gar „private Anstalten“ würden zu Niveauverlusten führen, sie würden „bloß kommerziellen Gesichtspunkten“ unterliegen, und so stehe die Sorge ins Haus, was da dann für ein Programm zustande käme.

Es gibt keinen Beweis für diese Thesen, weil es noch keine in Österreich arbeitende Konkurrenz gibt. Fremdländische Beispiele aber sind nicht statthaft, weil es sich dort auch um ein „anderes Publikum“, nicht bloß um „andere Anstalten“ handelt. Auch ist nicht einzusehen, warum zu einem schlechten Ergebnis bei anderen führen muß, was der ORF bei sich angewandt für gut und erfolgreich hält; ich meine, sehr oft gerade von der Geschäftsleitung gehört zu haben, .wie gut und, vor allem, wie sorgfältig sie „nach kommerziellen Gesichtspunkten“ wirtschafte. Sie lobt aber zugleich ihr Programm über alle Maßen. Erkennt sie nicht den Widerspruch, in dem sie sich verfängt? So glaube ich, daß die Bemerkung, eine bloße „Demokratisierung“ führe zu nichts, zu Recht besteht. Ein „demokratisiertes Monopol“ ist ein Widerspruch in sich. Man könnte dazu besser sagen, es handle sich dabei um ein „ein wenig gezähmtes Monopol“, aber das beruhigt nicht. Monopole, die „voll demokratisiert“ wurden, gibt es nur in den diversen Diktaturen, und diese sind es ja auch, die das Monopol so sehr zu schätzen wissen, was immer sie anderes darüber gesagt haben mögen, bevor sie sich etablieren konnten.

Man braucht den ORF gar nicht zu ändern. Man sollte nur das System ändern und ihn in Konkurrenz mit anderen treten lassen. Da der ORF über eine größere Anzahl von Managern verfügt, die ohnedies davon überzeugt sind, daß sie den Gipfel des irgend jemandem Erreichbaren längst erklommen haben, könnten sie einer solchen neuen Wettbewerbssituation äußerst gelassen entgegensehen. Verspricht sie ihnen doch weiteren Ruhm. Oder vielleicht Petn doch nicht?

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