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Für Erich Kitzmüller geht die bedarfsorientierte Mindestsicherung an der sozialen Realität Österreichs vorbei.

Die jüngsten Regierungsvorhaben zur Linderung sozialer Not bleiben hinter den Anforderungen der gegenwärtigen sozialen Entwicklung zurück. Das gilt vor allem für die angekündigte Einführung einer "bedarfsorientierten Mindestsicherung" (BMS) - rund 747 Euro/Monat. Es gilt auch für die Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG), an deren Bestimmungen sichtbar wird, mit welchen Verschlechterungen und Mängeln durch die Einführung einer BMS zu rechnen ist.

Emanzipation ermöglichen

Laut dem "Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt - BIEN Austria" reicht es nicht aus, immer neue Reformen einer Armutsverwaltung zu versuchen. Nötig ist eine zukunftsfähige, nachhaltige Sozialpolitik. Nur emanzipatorische Sozialpolitik ist nachhaltige Sozialpolitik. Das Netzwerk Grundeinkommen schlägt dafür Kriterien und Maßstäbe vor, formuliert als Vorschlag eines allgemeinen und bedingungslosen Grundeinkommens: Ein Grundeinkommen ist eine bedingungslose finanzielle Zuwendung, die allen Mitgliedern der Gesellschaft in existenzsichernder Höhe einschließlich einer Krankenversicherung, ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise als Rechtsanspruch zusteht. Bedingungslos, existenzsichernd, für jeden ein Rechtsanspruch - diese Kriterien sind geeignet als Messlatte zur Beurteilung der angekündigten Regierungsvorhaben. Zwei Fragen sind demnach zu stellen:

* Wird mit der BMS der Weg zu einer emanzipatorischen und nachhaltigen Sozialpolitik im Sinn des bedingungslosen Grundeinkommens beschritten?

* Welche praktischen Folgen sind von der BMS zu erwarten?

Fixierung auf Erwerbsarbeit

Die angekündigte BMS bleibt verhaftet in den bisherigen Prinzipien der Sozialpolitik. Was immer an Vorteilen für vereinzelte Lebenslagen sich erwarten lassen, es bleibt bei der anachronistischen Fixierung auf Erwerbsarbeit und Kontrollstaat. Die bisherigen Zwangsmechanismen werden modernisiert und ausgedehnt, ein doppelter Zwang: Zum einen werden Notleidende gedrängt, auch ungewollt und zu schlechten Bedingungen Erwerbsarbeit zu leisten. Zum anderen werden sie genötigt, die sozialen Transfers nur nach den Vorgaben einer Gesetzgebung und Bürokratie in Anspruch nehmen zu können, die nur selten an den Lebenslagen und ebenso wenig an den menschlichen Möglichkeiten der Bezieher ausgerichtet sind.

Zentrales Prinzip der BMS ist die Koppelung des Bezugs an die Erwerbsarbeit und an die Bereitschaft, Erwerbsarbeit auch zu unwürdigen Bedingungen zu suchen und zu leisten. Das ist anachronistisch und - beurteilt nach den Maßstäben einer nachhaltigen, emanzipatorischen Sozialpolitik - kontraproduktiv.

Frühere Generationen konnten hoffen, sie könnten über die individuelle Einpassung in den Arbeitsmarkt ihre Existenz sichern und mehr oder weniger das eigene Leben sinnvoll gestalten. Damit ist es für eine große, ständig wachsende Minderheit vorbei. Das leistet der Arbeitsmarkt nicht (mehr). Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen periodisch schwankt: die Zahl der prekären Lebenslagen steigt rasch. Prekariat ist für viele schon Gegenwart, für noch viele mehr die Zukunft: Schlechte, oft sinnlose oder schädliche Arbeit, unerträgliche Ungewissheit, unzureichendes Entgelt, ob als Lohnempfänger oder als so genannte Selbstständige. Prekäre Beschäftigungsformen nehmen zu, weil die Organisationsstrukturen in Wirtschaft, Verwaltung und Ausbildung, weil also die Machtverhältnisse in diese Richtung verschoben sind. In Ignoranz dieser Entwicklung unterstellt das Konzept der Mindestsicherung eine Arbeitswelt, die sich tendenziell auflöst und der Vergangenheit angehört. Die Dynamik des Arbeitsmarkts geht in Richtung immer stärkerer Aufsplitterung. Am Rand nicht nur mehr Armut, sondern Verelendung. Mit der Koppelung der Sozialtransfers an den Arbeitsmarkt verschlimmert die BMS den sozialen Zusammenhalt. Nicht die Koppelung, die Entkoppelung von Bezug und Arbeitsmarkt ist die Abhilfe gegen den Skandal des Prekariats.

Noch aus einem zweiten Grund ist die BMS mit ihrer Koppelung des Bezugs an den Arbeitsmarkt kontraproduktiv. Damit wird eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft unterminiert: die nicht als Erwerbsarbeit erbrachten, lebensnotwendigen Tätigkeiten. Ohne die Vielzahl unbezahlter und offiziell oft nicht anerkannter Tätigkeiten, deren Ausmaß die Lohn- und Erwerbsarbeit sogar übersteigt, könnten unsere Gesellschaften überhaupt nicht existieren. Es widerspricht also den Tatsachen, ein bedingungsloses garantiertes Grundeinkommen als einseitige Alimentation eines bloß konsumierenden Sektors der Gesellschaft zu bezeichnen. Sobald Menschen auch jenseits der Erwerbsarbeit und frei von Schande und entwürdigenden Kontrollen, in der Gewissheit, nicht herauszufallen aus dem Miteinander, ihr Leben gestalten können, gewinnt der soziale Zusammenhalt. Diesen Weg blockiert die BMS durch die Koppelung an Erwerbsarbeit und Arbeitsmarkt.

Prüfung des Arbeitswillens

Mit der BMS wird nicht der Weg zu einer nachhaltigen Sozialpolitik beschritten. Welche konkreten Auswirkungen zu erwarten sind, ist schon jetzt im Blick auf die kommende Novelle zum ALVG absehbar. Neben einer Reihe von weiteren Verschlechterungen wird mit diesem Gesetz grundlegend die Willkür des AMS gegenüber den Erwerbsarbeitslosen gesetzlich verankert und bestehende halb- ja illegale Praktiken legalisiert. Dadurch wird eine noch rigidere Handhabung der Prüfung der "Arbeitswilligkeit" ermöglicht, und der Bezug der Mindestsicherung an die Aufgabe eigenständiger Wünsche und Lebensperspektiven gebunden. Der entscheidende Schritt besteht aber in der Ausweitung der Befugnisse des AMS auf private Arbeitsvermittler und der Legalisierung der Praxis, Menschen gegen ihren Willen bei Verdacht auf Arbeitsunwilligkeit so genannten sozialökonomischen Betrieben zuzuweisen. Diese Praxis wurde in der Vergangenheit auch von der Volksanwaltschaft als nicht gesetzeskonform erkannt.

Je schwankender und unsteter die Lebenslagen, desto schwieriger wird der Anspruch auf Mindestsicherung zu realisieren sein. Zudem kann von einer Vereinfachung oder gar Entbürokratisierung keine Rede sein, im Gegenteil. (Erwerbs-) Arbeitslosenunterstützung bzw. Notstandshilfe sollen auf separater Grundlage zur Mindestsicherung parallel laufen; um die Mindestsicherung beziehen zu können, ist zusätzlich zum Antrag auf Arbeitslosenunterstützung ein weiterer Antrag zu stellen. Geschaffen und verstärkt wird ein "Zwang zur Armut" als Bedingung für Mindestsicherung. Fast alle Vermögenswerte einer Person oder einer Bedarfsgemeinschaft sollen aufgebraucht werden, bevor die Mindestsicherung greift. Die geplante Mindestsicherung ist so konzipiert, dass sie eher Armut schaffen wird, als Armut zu bekämpfen.

Verleugnete Dynamik

Ungeachtet der tatsächlichen Dynamik des Arbeitsmarkts, die in Richtung eines wachsenden Prekariats geht, will die BMS Menschen auf Erwerbsarbeit verpflichten, sei es in der Form der so genannten sozialökonomischen Betriebe. Diese Art von Mindestsicherung ist kein Schritt zu mehr Würde und Selbstbestimmung, sondern das Gegenteil. Sie ist die Vertiefung des "workfare"-Staates, dessen Kern Disziplinierung und Kontrolle sind und der nahtlos an gesellschaftliche Vorstellungen anschließt, in denen nur der Erfolg zählt, längst nicht mehr Leistung und nicht die Menschen.

Weltweit gehen die Jahrzehnte einer ökonomistischen Weltbetrachtung und Politik zu Ende. Der lange Zeit selbstverständliche Vorrang für die grenzenlose Ausdehnung ("Wachstum") des Güterausstoßes zum Zweck der Vermehrung von monetären Vermögen überzeugt immer weniger. Die soziale Frage tritt zusammen mit der ökologischen Frage in den Vordergrund. Auch in den reichen Ländern. Die Einsicht wächst stetig, dass wir an eine Wegkreuzung kommen: Weiterwursteln wie bisher? Oder umschwenken zu ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweisen? In einem reichen Land wie Österreich stehen die Chancen gut, an der Wegkreuzung innezuhalten und eine gute Wahl zu treffen. Die BMS ignoriert allerdings diese Chancen der Wegkreuzung.

Der Autor ist ungebundener Sozialwissenschaftler.

Mindestsicherung

* Dezember 2006: ÖVP und SPÖ einigen sich auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung

* Frühherbst 2007: Grundsätzliche Einigung zwischen Bund und Länder über die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung

* Jänner 2008: Nationalrat segnet Finanzausgleichsgesetz ab

* Ende Jänner 2008 finden finale Gespräche zwischen Minister Buchinger und den Sozialreferenten der Länder statt

* Jänner 2009 geplante Einführung, spätestens allerdings Jänner 2010

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