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Handel mit aller Welt

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Der österreichischen Wirtschaft ist es seit 1945 in einem nicht vorhersehbaren Ausmaße gelungen, im internationalen Wirtschaftsverkehr Fuß zu fassen. Sie hat, die geringen Rohstoffquellen unseres Landes und den auf ein 7-Millionen-Volk beschränkten österreichischen Absatzmarkt erkennend, eine arbeitsintensive Exportindustrie entwickelt, die Jahr für Jahr eindrucksvolle Wachstums raten und einen stetig zunehmenden Beitrag zum Bruttonationalprodukt bringt.

Die zuständigen staatlichen Stellen haben diese Entwicklung stets ohne Vorbehalte unterstützt und getrachtet, die Schwierigkeiten abzubauen, die einer Expansion der österreichischen Außenhandelsverflechtung entgegenstehen. Sie gingen dabei nicht nur von rein ökonomischen Überlegungen und der Hoffnung auf wirtschaftliche Vorteile aus, welche die Steigerung des Welthandels für alle Länder mit sich bringt. Die österreichische Bundesregierung hat mit ihrer Politik, die Wirtschaftsbeziehungen unseres Landes mit dem Ausland zu fördern, vor allem auch die Erwartung verknüpft, daß eine Verstärkung des Handelsverkehrs zwischen den Ländern und Regionen das Verständnis der Völker füreinander und damit die friedlichen Beziehungen zwischen den Staaten insgesamt begünstigt. Frieden und Wohlstand der Völker sind fast immer ein unteilbares Ganzes, und die Vertiefung der Interdependenz der verschiedenen Volkswirtschaften kann diesen Zielen nur nützen.

Unter diesem Blickwinkel sind auch die Bemühungen der Bundesregierung um eine Beteiligung Österreichs an der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa zu verstehen. Jede Gelegenheit wurde benützt, um an solchen Initiativen teilzunehmen. Das galt für den aus der OEEC erwachsenen Gedanken einer Großen Freihandelszone und gilt für die EFTA. Auch unser Wunsch auf eine vertragliche Regelung der österreichischen

Wirtschaftsbeziehungen zum Gemeinsamen Markt sowohl in der Form eines Globalabkommens als auch eines diesem vorgeschalteten Interimsvertrages sind aus diesem Bemühen zu verstehen.

Das angestrebte Globalabkommen soll die bestehenden Handelshindernisse zwischen Österreich und dem Gemeinsamen Markt, der sich gegenwärtig in einer Phase der Erweiterung von sechs auf voraussichtlich zehn Mitgliederstaaten befindet, beseitigen. Um Verkehrsverlagerungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die im Zuge eines solchen, mit Art XXIV GATT konformen Abbaues von Handelshindemissen möglicherweise auftreten können, könnte ein Ursprungssystem eingerichtet werden, welches sich an bestehenden, mit viel Erfolg praktizierten Systemen (z. B. auch in der EFTA) orientiert.

Das Konzept, welches wir auf die vertragliche Regelung unserer Beziehungen zum Gemeinsamen Markt angewendet wissen wollen, steht in keiner Weise der Entschlossenheit Österreichs entgegen, auch den Handel mit seinen osteuropäischen Nachbarn dynamisch und in einer für beide Seiten vorteilhaften Weise auszubauen. Selbst bei den Verhandlungen, die Österreich zwischen 1965 und 1967 in Brüssel führte, wurde diesem Anliegen besondere Beachtung geschenkt, und auch in der gegenwärtigen Phase der exploratorisčhen Gespräche mit den Europäischen Gemeinschaften steht diese österreichische Zielsetzung außer Streit. Österreich wird auch nach dem Abschluß eines Abkommens mit dem Gemeinsamen Markt der Ausweitung seines Osthandels größtes Augenmerk zuwenden.

Das den staatlichen Stellen zur Verfügung stehende außenhandelspolitische Instrumentarium wird jedoch nur dann zur kontinuierlichen Ausweitung unseres Osthandels optimal eingesetzt werden können, wenn auch die Exporteure und Importeure in Österreich und in unseren osteuropäischen Partnerländern alle ihnen gebotenen kommerziellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und einer heute mehr denn je notwendigen Marktbearbeitung ihr volles Augenmerk schenken.

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