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Solidarisch mit den Arbeitslosen

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Die Herbsttagung der österreichischen Bischofskonferenz stand nicht nur im Zeichen der Auseinandersetzung um den 8. Dezember. Wohl wurde dieses Thema (siehe S. 3) beim Pressegespräch mit dem Pressesprecher der Bischofskonferenz, Weihbischof Helmut Krätzl (Wien), und Diözesanbischof Johann Weber (Graz-Seckau) am häufigsten angeschnitten, darüber hinaus nahmen die Bischöfe aber noch zu einer ganzen Reihe weiterer Probleme Stellung, was in der Tagespresse zum Teil leider unterging.

An erster Stelle stand ein grundsätzliches Bekenntnis zur Solidarität mit den Hauptbetroffenen von Arbeitslosigkeit: „Weil alle Menschen Schwestern und Brüder sind und sich die Kirche im Auftrag des Herrn gerade der Geringsten anzunehmen hat, wendet sich ihre Sorge in besonderer Weise den von der Krise am meisten Betroffenen zu. Im Sinn einer solidarischen Entwicklung lädt sie alle gesellschaftlichen Gruppen ein, sich gemeinsam an der Suche nach Lösungen zu beteiligen, die dem tiefgreifenden Umschichtungsprozeß unserer Gesellschaft und unserer Arbeitswelt gerecht werden."

Bischof Weber verwies auf vielfältige Initiativen, beispielsweise Selbsthilfegruppen, in den einzelnen Diözesen, die „bescheidene Zeichen" im Sinne des bekannten chinesischen Sprichwortes seien („Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden als über die Finsternis zu klagen."). Er machte aber kein Hehl daraus, daß sich die Kirche nicht dazu berufen fühlt, konkrete wirtschaftspolitische Ratschläge (Arbeitszeitverkürzung — ja oder nein?) zu erteilen.

Auch Verhaltensregeln für Katholiken für den 8. Dezember, etwa einen Appell, an diesem Tag nirgends Einkäufe zu erledigen, wollen — so Weihbischof Krätzl — die Bischöfe nicht ausgeben: „Diese Zeit ist vorbei". Jedenfalls kam deutlich heraus, daß die Bischöfe Feiertage für ein „kostbares Stück Kultur und Lebensqualität des Volkes" halten, das man nicht „vordergründigen Interessen opfern" dürfe, und daß es sie befremdet, ein religiöses Fest (Maria Empfängnis) abzuwerten, um ein anderes religiöses Fest (Weihnachten) noch besser vermarkten zu können.

Ein versteckter Schwerpunkt dieser Bischofskonferenz war die Sorge um den jungen Menschen. Das beginnt bei den Ungeborenen. Die Bischöfe hoffen, daß die Petition der Plattform „Geborene für Ungeborene" zu einer Drei-Parteien-Einigung im Parlament führen wird. Sie bedauern freilich, daß im Parlament auch noch der Entwurf für das veränderte Jugendwohlfahrtsgesetz liegt, in dem der Passus „von der Empfängnis an" gestrichen wurde.

Auf dem Schulsektor wurde mit der Enquete „Schule für ein sinnerfülltes Leben" (3. November, Wien-Strebersdorf) ein Beitrag zur inneren Schulreform geleistet, der auf Erziehungsziele im Sinne von Werten und Haltungen abzielt. So soll die Schule vor allem zeigen, wie Beziehungen gelingen können, und Orientierungshilfe und Sinnfindung ermöglichen. Katholische Privatschulen sollten Modelle in diese Richtung sein.

Den jungen Menschen will die Kirche auch durch eine verstärkte Arbeiterjugendpastoral besonders ansprechen, aber nicht in den Betrieben, sondern in den Arbeiterpfarren.

Ebenfalls an die Jugend richten sich neue Maßnahmen im Bereich Ehevorbereitung. Nicht nur das neue kirchliche Gesetzbuch, auch die aktuelle Scheidungsstatistik weist auf die Notwendigkeit dessen hin, was im Papier der Bischofskonferenz so formuliert wurde: „Schon die Jugend soll im entsprechenden Alter zum Verständnis von Ehe und Familie in christlicher Sicht hingeführt werden und alle Hilfe bekommen, um die nötige persönliche, soziale und religiöse Reife für eine künftige Ehe zu erlangen."

Angestrebt wird, daß sich Brautleute schon vier bis sechs Monate vor der geplanten kirchlichen Trauung anmelden. Bei Bedenken gegen eine kirchliche Eheschließung sollte eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt empfohlen werden, was aber — so Bischof Weber — „nicht mit einer Verweigerung der Eheschließung gleichgesetzt" werden dürfe.

Auch mit den elektronischen Medien hat sich eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Bischöfe befaßt. Wesentlichste Forderung: „Freiheit bedingt Verantwortung. Die Bundesverfassung und die geltenden Gesetze sind daher auch auf die neuen Medien voll zur Anwendung zu bringen. Dies gilt auch für die über Kabelnetze verbreiteten ausländischen Programme."

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