
Mit den Religionen im Gespräch
Religionsfreiheit und interreligiöser Dialog – das sind die beiden Felder, auf denen das Zweite Vatikanum tatsächlich Änderungen der bisherigen katholischen Lehre mit sich brachte. Letzteres ist 1965 in der Konzilserklärung Nostra aetate über das Verhältnis zu den nichtchristlichen Religionen grundgelegt, in der es heißt, die katholische Kirche lehne „nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist“, die überdies „nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet“.
Derartiges zu sagen war vor 60 Jahren eine innerkatholische Revolution. Konservative bis traditionalistische Gruppierungen wie die Pius-Brüder lehnen dies bis heute vehement ab. Und auch in Rom stieg in den Jahren nach dem Konzil die Sorge, die Einzigartigkeit der Erlösung durch Jesus Christus könnte durch Sätze wie die Obigen relativiert werden. Denn in der Nachkonzilszeit entwickelte sich im interreligiösen Dialog eine „Theologie der Religionen“, deren Spielart der „pluralistischen Religionstheologie“ im Besonderen der Vorwurf de Relativismus anhaftete. Die Glaubenskongregation unter dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger (später: Papst Benedikt XVI.) versuchte, diesen theologischen Entwicklungen im Jahr 2000 mit der Erklärung Dominus Jesus beizukommen.
Pluralistische Religionstheologie
Diese Erklärung bekräftigt den Heilsexklusivismus der katholischen Kirche und bestreitet, dass dieser durch die Aussagen von Nostra aetate obsolet geworden sei. Man erinnert sich an diese Entwicklungen, die den interreligiösen Dialog von katholischer Seite dennoch nicht zum Erliegen bringen konnten. Das hat auch damit zu tun, dass den nachkonziliaren Theologen das Weiterdenken nicht mehr verboten werden konnte. Zwei der Pioniere einer „Theologie der Religionen“ sind dieser Tage verstorben.
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