Was sind uns Kinder wert?

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Fast täglich legt man uns ein neues Modell der Familienbesteuerung vor, doch dabei scheint schon fast vergessen, was der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dessen Erkenntnis ja Anlaß der gegenwärtigen Hektik ist, wirklich gesagt hat: Wer Unterhaltverpflichtungen für Kinder hat, ist steuerlich besser zu behandeln als jemand, der solche Verpflichtungen nicht hat. Zumindest die Hälfte des von Gesetz wegen Kindern zustehenden Geldes (über die Höhe und eine etwaige "Deckelung" dieser Beträge bei Spitzenverdienern müßte durchaus geredet werden) soll steuerfrei gestellt werden.

Damit haben die Verfassungsrichter nur ein Urteil bekräftigt, das die Koalition nie ausreichend umgesetzt hat und dessen Hauptforderung - nämlich bei den Absetzbeträgen und nicht bei den Kinderbeihilfen anzusetzen - die Regierungsparteien in ihren Modellen auch jetzt, in unterschiedlichem Maß, ausweichen. Es geht nämlich zunächst nicht um "Familienförderung", sondern darum, jenen, die Kinder erhalten, weniger Steuer wegzunehmen. Dies ist der erste und unverzichtbare Schritt, um der Verfassung zu entsprechen. Für den Unterhalt von Kindern sollen, wo immer es möglich ist, die Eltern, nicht der Staat, aufkommen.

Ein zweiter Schritt, der sozialpolitisch unerläßlich ist, fällt dann unter "Familienförderung". Jene Unterhaltspflichtigen, die aufgrund geringer Einkünfte Steuererleichterungen zu wenig nützen können, müssen genügend Familienbeihilfe erhalten, um nicht zu verarmen. Es sollte in einem Land wie Österreich selbstverständlich sein, daß zumindest das Existenzminimum für jedes Familienmitglied gesichert ist.

Wie immer man diese Maßnahmen finanziert, es wird immer jemand aufschreien. Wieder nur den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu plündern, der in den letzten Jahrzehnten stets herhalten mußte, um Budgetlöcher zu stopfen, wäre jedenfalls mehr als unanständig. Kinder, die Steuerzahler und Pensionensicherer von morgen, müssen nicht nur ihren Eltern, sondern auch dem Staat etwas wert sein. Und auch den Wert des Verfassungsgerichtshofes sollte man nicht leichtfertig in Frage stellen.

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