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Harte Zeiten fiir die Landwirte
Österreichs und natürlich auch Steiermarks Agrarpolitiker stehen vor dem Problem, einen vernünftigen Kompromiß finden zu müssen zwischen Uberproduktion und ökologischem Bewußtsein, zwischen der Abwanderung und der Notwendigkeit, den Landwirten ihre Aufgabe als zukünftige Landschaftsgärtner schmackhaft zu machen.
Hauptproblem der Steirer ist nach wie vor die historisch gewachsene Kleinstruktur. So haben beispielsweise in dert südlichen Agrargebieten 60 Prozent der Bauern weniger als zehn Hektar Land zum Bewirtschaften. Nebenerwerbsbauer zu werden ist aber auch nicht so einfach; (Industrie-r)Arbeitsplätze sind rar und oft bleibt nur die Möglichkeit, nach Wien oder in den deutschen Raum auszupendeln.
Seit jeher versuchen die Bauern daher, ihr Einkommen aufzufet-ten. Sei es durch den Anbau von Spezial- oder die Forcierung von Alternativkulturen. Die Steiermark ist ja bekannt für ihr Spe-zialobst, den Spezialwein oder öl-kürbisproduktion. Sie ist auch Obstland Nummer eins. 70 Prozent der gesamtösterreichischen Obstfläche befinden sich in der „Grünen Mark“, 80 Prozent der Äpfel werden von steirischen Bauern geerntet. 1979 wurden 3.000 Hektar mit ölkürbissen bepflanzt, 1986 waren es schon 7.300 Hektar.
Neu ist in der Steiermark auch die Forcierung der Schaffleisch-und -milchproduktion.
Interesse zeigen die Steirer auch am „alternativen Landbau“. Rund 200 Bauern haben das neue Verständnis von Natur bereits in eine „organisch-biologische“ Anbauweise ohne Kunstdünger umgesetzt.
Schwer beizubringen ist jedoch den Landwirten—nicht nur in diesem Bundesland —, daß sie auf einmal Flächen stillegen und „nur“ mehr Landschaftsgärtner sein sollen. Nichts mehr anzubauen als ein mögliches Mittel, die Uberproduktion halbwegs in den Griff zu bekommen, zu akzeptieren.
Andererseits haben es die Jungbauern in den Bergregionen schwer, eine zukünftige Bäuerin auf ihren Hof zu locken. Die Damen legen - verständlicherweise - heutzutage eher Wert auf ein gesichertes Einkommen mit weniger intensivem Arbeitsaufwand.
Seit 1985 gibt es in der Steiermark auch ein spezielles Bodenschutzgesetz. Es sieht zum Beispiel vor, daß zu bestimmten Zeiten Jauche nicht ausgeführt werden darf, um die Uberdüngung zu reduzieren und das Grundwasser zu schützen.
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