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Immer zu spät

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Es scheint eine österreichische Spezialität zu werden, umfangreiche und große Bevölkerung skreise betreffende Gesetze fünf Minuten vor dem Inkrafttreten zu beschließen. Das war beim Abgabenänderungsgesetz noch stets der Fall (wo einmal sogar das Bundesgesetzblatt nach Beginn der Geltung veröffentlicht wurde), und das ist jetzt auch beim Mietengesetz der Fall. Bei einem Gesetz, das nicht nur umfangreiche Rechenoperationen erfordern wird, sondern das auch erhebliche finanzielle

Konsequenzen für Mieter und Vermieter hat, auf die sich einzustellen jetzt die Zeit fehlt.

Es macht ja einen gewaltigen Unterschied, ob in letzter Minute etwa die Bausparprämie oder die Steuervergünstigung für Wertpapiere geändert wird, oder der gesamte Mietrechtskomplex. Bei ersteren Beispielen ist man am nächsten Tag nach einer Kurzmeldung in der Zeitung voll informiert, bei der Fülle der Details des Mietrechts tappt man auch Tage nach dem Parlamentsbeschluß in vielen wichtigen Punkten im dunklen.

Auch die seit Mondten bekannte Regierungsvorlage und einzelne Zei- tungs,Serien" sind nicht wirklich eine Hilfe: Fast täglich wurde an dem Gesetz etwas geändert, zuletzt am Tage der Abstimmung(l) durch eilig eingebrachte Initiativanträge.

Es ist schwer verständlich, daß eine so wichtige Materie, deren Reformnotwendigkeit von niemand bestritten wird und die seit Jahren in Beratung ist, dann mit sp einer kurzen ,J,emphase“ in Kraft treten muß.

Uber die Tendenz und die teilweise Realitätsfeme wurde an dieser Stelle schon mehrmals geschrieben. Heute will ich zwei Punkte anschneiden, die zeigen, daß das lange Reifen keineswegs zu einem ausgereiften Gesetz geführt hat.

So ist es beispielsweise unverständlich, daß die Einstufung in die höchste Mietzinskategorie (Kategorie A zu 22 Schilling pro Quadratmeter) ausschließlich vom Vorhandensein einer Zentral- oder Etagenheizung (und somit von der Verwendung von Gas oder öl) abhängt, wenn gleichzeitig der Finanzminister die Verwendung von festen Brennstoffen steuerlich fördert.

Ebenso ist es ökonomisch unverständlich, da künftig bei Zinserhöhungen nach § 18 (dem bisherigen § 7) jene Mieter überproportional zur Kasse gebeten werden, die vorher schon den größeren Beitrag für die Erhaltung des Hauses in Form einer höheren Miete geleistet haben oder auf eigene Kosten ihre Wohnung in Schuß gebracht haben. Künftig wird nämlich die Zinserhöhung für Großreparaturen nicht wie bisher gleichmäßig auf alle Mieter nach der Wohnungsgröße auf geteilt, sondern bis zu den Kategoriegrenzen nach der Wohnungsausstattung. Die ,AZ“ findet das sozial…

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