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Rechte der Natur in der Verfassung verankern?

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Ein Podiumsgespräch an der Universität für Bodenkultur bot kürzlich Anlaß, über eine wichtige Frage nachzudenken:Wie können ökologische Anliegen in unser Rechtssystem Eingang finden? Reicht es, wie bisher bei Auftreten von Schäden zu reagieren, oder kann sinnvoll vorgesorgt werden?

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Ein Podiumsgespräch an der Universität für Bodenkultur bot kürzlich Anlaß, über eine wichtige Frage nachzudenken:Wie können ökologische Anliegen in unser Rechtssystem Eingang finden? Reicht es, wie bisher bei Auftreten von Schäden zu reagieren, oder kann sinnvoll vorgesorgt werden?

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Im Hauptreferat des Abends hielt Klaus Bosselmann, derzeit in Neuseeland lehrender deutscher Universitätsprofessor, fest, es bedürfe zunächst der Einsicht, daß das Recht nicht allein dazu da sei, soziale Verhältnisse zu regeln. Es müsse auch den ökologischen Gesetzmäßigkeiten Rechnung tragen.

Heute begnüge man sich mit der Festlegung strengerer Grenzwerte für Umweltbelastungen. Das sei die Stoßrichtung der juristischen Bemühungen. Damit werde man nicht das Auslangen finden, denn das Wirtschaftswachstum verursache immer wieder neue Störungen. Im nachhinein verbesserte Technik allein könne die sich auftürmenden Probleme nicht lösen.

Ziel aller Bemühungen müsse es sein, eine nachhaltige (auf Englisch: „sustainable”), also über Generationen hinweg aufrechtzuerhaltende Entwicklung sicherzustellen. Anvisiert werden muß also eine Kreislaufwirtschaft - ein Gegensatz zum derzeitigen Konzept.

Das Wettbewerbssystem könne nicht in seiner heutigen Form fortbestehen. Unser Freiheitsbegriff bedürfe einer Revision. Er sei ein Freibrief für Umweltzerstörung. Auf die ökologische Herausforderung sei ähnlich zu reagieren wie auf die des Marxismus. Damals habe man den liberalen Freiheitsbegriff eingeschränkt und den sozialen Rechtsstaat entwickelt. Die persönliche Freiheit und das Eigentumsrecht bekamen eine soziale Bindung. Nun bedürfe es zusätzlicher ökologischer Bindungen. Heute gehe es um den ökologischen Rechtsstaat. Daher müsse man die Natur in die Verfassung und die Rechtsordnung einbauen.

Neuseeland als Vorreiter

In Neuseeland sei man diesbezüglich relativ weit. Der 1991 beschlossene „Ressource Management Act” verlange, daß jedes wirtschaftliche Tun das Prinzip der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen habe. Die Natur müsse auch dort geschützt werden, wo sie dem Menschen gar nicht unmittelbar nützt. Der Staat agiere als Sachwalter der Natur. Das habe zur Folge, daß soziale und wirtschaftliche Interessen gegenüber ökologischen abgewogen werden müssen. Die Entscheidungsprözesse würden dadurch schwieriger, aber es entstehe ein heilsamer Druck auf die Wirtschaft.

Ebenfalls für tiefgreifende Änderungen trat der österreichische Rechtswissenschafter Peter Pernthaler ein: „Das Überstülpen eines Öko-Prinzips über die Verfassung ist zu wenig. Alle Teile der Rechtsordnung müssen von diesem Prinzip erfaßt werden.” Zwar müsse weiterhin die Menschenwürde das zentrale Anliegen der Rechtsordnung bleiben, sie sei aber in ein ökologisches Prinzip einzubetten.

Pernthalers Vorschläge:

□ Einbau von Rechten der Natur in die Grundrechtsordnung. Die Natur sei heute kein eigenes Subjekt mit Würde und Rechten. Das müsse sich ändern. Die Juristen täten sich diesbezüglich allerdings schwer. Ihnen müsse man vor Augen führen, daß Rechtssubjektivität kein fixer Tatbestand sei. In der Geschichte habe sich da vieles geändert: Sklaven, Frauen wurden zu Rechtsubjekten. Ja, sogar künstlichen Gebilden verlieh man diesen Status. Das könne man daher auch für die Natur tun. Auch müsse man eine Sachwalterschaft der künftigen Generationen vorsehen. Ihre Rechte seien schon heute zu vertreten.

□ Erneuerung des Parlamentarismus: Das Volk könne heute unmittelbar einfach viel zu wenig mitwirken. Da bedürfe es neuer Verfahren - obwohl das auch problematisch werden kann. Reformiert werden müsse auch das bundesstaatliche Konzept. Heute herrsche eine Art Kompetenzneid. Vor allem die Gemeindeautonomie sei überzogen. Sie stehe sinnvollen Regelungen oft im Wege. Man müsse viel stärker das Miteinander, die Kooperation der Instanzen forcieren. Heute versuche man vielfach durch Zentralisierung der Kompetenz beim Bund ökologische Probleme in den Griff zu bekommen. Das sei der falsche Weg.

Natur als Götze?

Diesen Überlegungen läßt sich sicher einiges abgewinnen. Maßnahmen zur Verhinderung des schamlosen Ausbeutens unseres Lebensraumes sind dringend erforderlich. Sich darüber Gedanken zu machen, ist wichtig. Dennoch habe ich bei dieser Veranstaltung auch ein tiefes Unbehagen empfunden: Das Menschen-und Weltbild auf dem die Forderungen aufbauen, erscheint mir äußerst fragwürdig. Am deutlichsten artikulierte der Physiker Hans-Peter Dürr den geistigen Hintergrund der Forderungen: „Es gibt eigentlich nur das eine. Es ist das Subjekt”. Damit meinet er die Natur. Bis in die dreißiger Jahre unseres Jahrhunderts habe die Physik Objekte und deren Beziehungen erforscht. Heute erkenne sie, daß alles mit allem in Beziehung stehe.

Die Unterscheidung von toter und lebendiger Materie sei im Grunde genommen überholt und aufgehoben. „Der Mensch und die Lebewesen unterscheiden sich nicht von der Materie. Für mich ist alles Natur.”

Sie habe sich in 4,5 Milliarden Jahren heraugebildet. „Die Natur hat ihre eigenen Prinzipien, sie nimmt unsere Blödheit gelassen hin.” Wir könnten durchaus gegen die Gesetze des Überlebens verstoßen. Dann wird sich vielleicht eine Situation wie vor Milliarden Jahren einstellen - und dann geht es eben wieder los. Aber, wie gesagt, die Natur läßt das kalt.

Soll uns ein neuer Pantheismus aus der Misere helfen? Diese Reaktion auf den Materialismus mag verständlich sein, aber sie ist überzogen. Aus der Natur eine Gottheit zu machen und von dort her unser Rechtsverständnis zu konzipieren, ist genauso wenig lebensträchtig wie die Ausbeutung, die wir derzeit betreiben. Soll eine neu einzurichtende Naturbehörde jetzt in allen Fragen das letzte Wort haben und somit oberste Gewalt ausüben? Und werden es nicht wiederum Menschen sein, die ihre Vorstellungen dann durchdrücken? Die Natur hat nun einmal keine eigene Artikulationsmöglichkeit. Akteur wird immer der Mensch bleiben.

Das ist das Elend der Ökologie-Diskussion, daß sie sich ohne Bezug auf den wahren Gott abspielt. Kein einziges Mal fiel das Wort „Schöpfung”. Alles wird der Evolution zugeschrieben, einer Natur, die auch bei schwerster Zerstörung wieder von vorne anfangen werde, als wäre aus ihrem lebensspenden Schoß wunderbar alles hervorgegangen, ohne daß der Schöpfer am Werk gewesen wäre.

Ist die Umweltdebatte nicht äußerst erstaunlich? Der Umweltwissenschafter Peter Weihs wies darauf hin: Die letzten Jahrzehnte hätten gezeigt, daß Einsichten allein nichts helfen. „Der Wahnsinn geht weiter, auch wenn er als solcher erkannt wird. Und so werden die Aktionspielräume immer kleiner, während die Dringlichkeit des Handelns immer größer wird.”

Es stimmt ja wirklich, was einer der Diskussionsredner feststellte: „Rational ist das Thema Umwelt durch.” Im Grunde genommen wissen wir alles. Nur tun wir nichts. Und wir werden auch das Recht nicht wirklich ändern, weil die Mächtigen nicht daran interessiert sind. Und diese Mächtigen sind auch wir selbst, die wir ängstlich auf unsere materiellen Vorteile bedacht sind, ängstlich besorgt, uns rundum abzusichern.

Und davor wird uns auch kein neues Denken ä la Fritjof Capra (das in der Debatte beschworen wurde) retten. Den Menschen zu einem beliebigen Teil der Mitweh, der großen Mutter Natur zu erklären, wird ihm auch nicht mehr Geborgenheit vermitteln. So kommen wir auf keinen grünen Zweig, weil wir die Wahrheit nicht ins Auge fassen. Der Mensch ist nun einmal das besondere Wesen in der Schöpfung, nach Gottes Ebenbild geschaffen. Weil er sich aber von Gott emanzipiert hat, ist er anfällig für die Bosheit, ja für die Selbstzerstörung geworden. Und davor kann ihn nur eine Rückwendung zu seinem Schöpfer bewahren. Das ist die eigentliche Herausforderung, die sicher auch in rechtlichen Schritten ihren Niederschlag wird finden müssen, über die sich wirklich nachzudenken-ken erst auf diesem Hintergrund lohnt. Das Podiumsgespräch „Im Namen der Natur; Gemeinwesen, Staat und Recht in der ökologischen Krise” fand am 13.1.93 statt und ist vom World Wildlife Fund zusammen mit der europäischen Stiftung für Natur- und Kulturvermögen veranstaltet worden.

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