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Vorbedingungen des Großwirtschaftsraumes

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Ebenso bietet der europäische Großwirtschaftsraum der österreichischen Bevölkerung die Gelegenheit, verschiedene Waren des täglichen Bedarfes aus rationalisierter Großserienerzeugung billig einzukaufen, womit unter bestimmten Umständen eine weitere Steigerung des Lebensstandards verbunden ist.

Vorsicht beim Budget!

Diese Vorteile eines Großwirtschaftsraumes können allerdings von Österreich nur dann wahrgenommen werden, wenn wichtige Voraussetzungen für den Weiterbestand und das Florieren unserer eigenen Wirtschaft geschaffen werden. Dazu gehört eine Intensivierung der Rationalisierungsbestrebungen, die vor allem bei den Klein- und Mittelbetrieben von der Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel durch eine hierzu geeignete Steuer- und Kreditpolitik geeignet ist, dazu gehört die Schaffung von gerechten Wettbewerbsgrundlagen, dazu zählt auch an hervorragender Stelle die Förderung der technisch-wirtschaftlichen Forschung, ohne die ein Schritthalten im modernen Wirtschaftsleben nicht möglich ist, und in ganz besonderem Maße die Befreiung unserer Wirtschaft von allen dirigistischen Bestrebungen, damit 6ie elastisch den Spielregeln eines freien Europamarktes folgen kann.

Eine ausschlaggebende Rolle für die Erfüllung der genannten Voraussetzungen wird die Gestaltung des Budgets spielen. Äußerste Sparsamkeit, wirksamster Einsatz der vorhandenen Mittel und Beachtung des Grundsatzes der Ausgeglichenheit der Staatsausgaben sind als wichtigste Faktoren zu beachten. Alle Bestrebungen, die auf eine neuerliche Belastung des Staatshaushaltes abzielen, müssen schon deshalb abgelehnt werden, weil sie sich zu einem großen Teil auf die Wirtschaft auswirken und damit deren Wettbewerbskraft und Ertragsfähigkeit erheblich mindern. Besondere Vorsicht ist daher auch in der Sozialpolitik geboten. Abgesehen davon, daß Österreich schon heute in bezug auf sozialpolitische Belastungen in der Spitzengruppe der europäischen Staaten steht, müßten weitere direkte Belastungen der Betriebe durch überhöhte Lohnforderungen, durch zusätzliche arbeitsrechtliche Begünstigungen der Arbeitnehmer und ähnliches die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe, die unter schwerstem Kostendruck stehen, schmälern. Wenn auch immer wieder versucht wird, die Arbeitszeiten neuerlich zu verkürzen, die allgemeine Urlaubsdauer zu verlängern, die Dispositionsfreiheit des Unternehmers durch arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beschränken, so muß doch ausgesprochen werden, daß die Sicherung der Arbeitsplätze und die Erhöhung des Lebensstandards von der Erhaltung und Steigerung der Konkurrenzfähigkeit untrennbar ist und scheinbare Vorteile für Arbeitnehmer sich im gegenwärtigen Zeitpunkt mit gesetzmäßiger Sicherheit ins Gegenteil kehren müßten.

Im übrigen darf die Kardinalforderung nach Stärkung der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit unseres Landes nicht nur im Zusammenhang mit den Integrationsbestrebungen betrachtet werden. Der wirtschaftliche Wettstreit der Industriestaaten wird schließlich und endlich heute und morgen nicht nur in Europa, sondern auch in den weiten Gebieten der Entwicklungsländer ausgetragen, ein Umstand, der angesichts des brennenden Europaproblems nur allzuleicht in Vergessenheit gerät. Auch die Bevölkerung der afrikanischen, asiatischen und südamerikanischen Länder, die als potentielle Absatzmärkte der Zukunft gelten, werden durch die zunehmende Stärkung ihrer eigenen wirtschaftlichen Kraft in steigendem Maße in der Lage sein, unter allen Angeboten aus freien Stücken das günstigste zu wählen. Auch dort muß Österreich in Konkurrenz treten.

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