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Kärntens Kronprinz
„Von nun an geht's bergab“, meinte in Abwandlung eines Knef-Iiedes ein — sicher nicht kleiner — Teil des Kärntner FPÖ-Anhanges, als es feststand, daß Dr. Hellmut Geringer das bis zu den Landtagswahien vom 22. Februar 1970 amtierende FP-Regierungsmitglied Landesrat Doktor Knaus in seiner Regierungsfunktion ablösen solle. Das Fußvolk behielt recht — Geringer muß wie bisher mit einem Abgeordnetenmandat vorlieb nehmen.
Während die SPÖ bei den letzten Wahlen ihr Abgeordnetenhäuflein von 18 auf 20 Mann ausbauen konnte und die ÖVP mit 12 Abgeordneten ihren Besitzstand hielt, stimmte bei der FPÖ mit Geringer als neuen Listenführer die Richtung nicht mehr sie verlor eines ihrer bisherigen fünf Mandate. Dieses Wahlergebnis hatte für Geringer bislang noch keine innerparteilichen Folgen, dafür entbrannte aber wegen der Zusammensetzung der Landesregierung (in der bis zum Februar die SPÖ mit vier Mitgliedern, die ÖVP mit zwei und die FPÖ mit einem „Regierenden“ vertreten war) ein um so heftigerer Streit. Jeder der drei Parteien beanspruchte vorerst den siebenten Sitz für sich. Die ÖVP steckte bald zurück und so beschränkte sich die Auseinandersetzung auf die stärkste und die schwächste Partei, wobei die SPÖ kraft ihrer Mandiatszahl Sieger blieb. Man bedachte den Landtagsneuling, Landesparteisekretär und inzwischen auch Obmann des Abgeordnetenklubs, Leopold Wagner, mit der Regierungswürde, wofür dieser sich mit einigen Krafiteanstanids-reden bedanken zu müssen glaubte.
Die vier verbliebenen FP-Mannen glaubten nun, das, was ihnen die Wählergunst versagt hatte, beim Verfassungsgerichtshof bekommen zu können, und fochten die Wahl der Regierung an. Die SPÖ rechnete mit diesem Schritt, weshalb auch Wagner auf diesen Abwarteposten gesetzt worden war, ohne — zum Unterschied von den anderen Regierungsmitgliedern — sein Abgeordneten-mandat zurücklegen zu müssen.
Was den Wiener FP-Kamenaden beim Verfassungsgerichtshof auf dem Umweg einer Nachwahl gegeben wurde, blieb der Kärntner Miniregie versagt: Die Quintessenz des 78 Seiten umfassenden schriftlichen Erkenntnisses zielt daraufhin ab, daß die SPÖ ihren fünften Regierungssitz behalten darf. Auch die Wahl des Landeshauptmannes ist unbestritten, lediglich die übrigen sechs RegierungsrrÄgliieder müssen neu gewählt werden, da die Wahl mit Stimmzetteln hätte erfolgen sollen. Die Neuwahl der Landesregierung in der nächsten Landtagssitzung wird daher nur noch ein rein formeller Akt sein, durch den die bisherigen Regierungsmitglieder in ihrer Funktion bestätigt werden ...
Damit darf der ehrgeizige Exlehrer und Parteisekretär Wagner, den man bereits mdlt dem nächsten Kärntner Landeshauptmann identifiziert, weiterhin als Kronprinz im Amt der Landesregierung amtieren.
Die ÖVP zeigte sich auch nach dem Verfassungsgerichtshofentscheid zurückhaltend. Ihr Klubobmann Kanfl vertrat lediglich die Ansicht, daß bei der Vergabe des umstrittenen Sitzes ein Losentscheid richtiger gewesen wäre, und schlug vor, die Landesverfassung zu novellieren, damit nicht auch in Zukunft bei ungeklärten Fragen Mehrheitsentscheidungen herbeigeführt werden.
Geringer zeigte noch immer keine Lust, seine Niederlage einzugestehen, und wertete die WiederhoJiung der Wahl der Regierungsmitglieder —
deren Ergebnis bereits vorher feststeht — als „Erfolg“.
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