Dieser FURCHE-Text wurde automatisiert gescannt und aufbereitet. Der Inhalt ist von uns digital noch nicht redigiert. Verzeihen Sie etwaige Fehler - wir arbeiten daran.
Das Gerangel um die Reise-Mitbringsel
Die Reisewelle rollt wieder, die Österreicher freuen sich auf ihren langersehnten Urlaub. Und wenn es sie wieder ins (westliche) Ausland zieht, dann kennen sie auch schon das mulmige Gefühl bei der Rückkehr an die österreichische Grenze: „Hoffentlich werde ich nicht erwischt.” Nämlich dabei, daß der Wert von „Reisemit-bringsel” wieder einmal den erlaubten Wert von 1.000 Schilling übersteigt. Bis zu diesem Betrag dürfen ja laut Zollgesetz solche Mitbringsel abgabenfrei (also ohne Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) die heimischen Landesgrenzen passieren. Diesen Betrag will Finanzminister Ferdinand Lacina verdoppeln, wird damit aber . voraussichtlich (Informationsstand bei Redaktionsschluß) am Widerstand der Wirtschaft beziehungsweise Minister Schüsseis scheitern (siehe auch „Standpunkt” unten).
Worum geht es bei dieser 1.000-Schilling-Grenze? Zunächst muß zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer unterschieden werden. Gemäß Vertrag (1972) zwischen Österreich und der EG ist für bestimmte Waren gegen Vorlage eines formellen Ursprungsnachweises Zollfreiheit gegeben. Diesen Nachweis braucht man im Reiseverkehr - als Erleichterung der Grenzabwicklung - bis zu einer Höhe von 15.000 Schilling nicht.
Anders die Regelung punkto Einfuhrumsatzsteuer. Sie ist das Äquivalent für die Mehrwertsteuer, die jeder Unternehmer für seine Lieferungen und Leistungen in Rechnung stellt und an den Finanzminister abführen muß. Diese Mehrwertsteuer kann man sich als Ausländer (etwa bei einem Einkauf in Deutschland) rückvergüten lassen und die Ware somit zum Nettopreis mitbringen. Bei Einkäufen über 1.000 Schilling muß aber dafür als Ausgleich die 20prozentige Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.
Genuß von zwei Vorteilen
Also: Österreicher können zwar im westlichen Ausland erwerben, was immer sie wollen. Nur müssen Einkäufe über 1.000 Schilling deklariert und 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Die 20 Prozent nämlich, die auch im Inland auf die Rechnung gesetzt werden würden.
Die Bundeswirtschaftskammer sieht nun folgendes Problem: Wenn einseitig durch Österreich die Freigrenze wesentlich angehoben wird, können die Österreicher gleich zwei Vorteile genießen:
Als Ausländer bekommen sie die dort geleistete inländische Mehrwertsteuer zurück.Und die Waren können auch noch abgabenfrei, also ohne Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der angehobenen Freigrenze, nach Österreich gebracht werden. Die heimischen Unternehmen können diese zwei Vorteile - Entlastung bei der der Ausfuhr und keine Belastung mit Einfuhrumsatzsteuer - preislich nicht ausgleichen und müssen Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen, wird argumentiert. Sie müssen durch die höhere Mehrwertsteuer immer um ein Fünftel teurer sein als die Konkurrenz jenseits der Grenze. Man könne nicht die Grenzen öffnen und gleichzeitig an unfairen Rahmenbedingungen (höhere Mehrwertsteuersätze, unterschiedliche Marktordnungen) festhalten, lautet der Vorwurf der Kämmerer.
Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.
In Kürze startet hier der FURCHE-Navigator.
Steigen Sie ein in die Diskurse der Vergangenheit und entdecken Sie das Wesentliche für die Gegenwart. Zu jedem Artikel finden Sie weitere Beiträge, die den Blickwinkel inhaltlich erweitern und historisch vertiefen. Dafür digitalisieren wir die FURCHE zurück bis zum Gründungsjahr 1945 - wir beginnen mit dem gesamten Content der letzten 20 Jahre Entdecken Sie hier in Kürze Texte von FURCHE-Autorinnen und -Autoren wie Friedrich Heer, Thomas Bernhard, Hilde Spiel, Kardinal König, Hubert Feichtlbauer, Elfriede Jelinek oder Josef Hader!