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Freiheit des Gesprächs

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17. Jede Kommunikation muß unter dem obersten Gesetz der Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und Wahrheit stehen.

25.Die Freiheit der Meinungsäußerung des einzelnen ist ein Wesensbestandteil bei der Bildung öffentlicher Meinung...

26.Die Freiheit des einzelnen, seine Empfindungen und Gedanken vortragen zu können, ist unbedingt erf orderlich, damit es zu rechter undangemessener Bildung von öffentlicher Meinimg kommt. Man muß darum mit dem IL Vatikanischen Konzil feststellen, daß diese Freiheit der Meinungsäußerung für die einzelnen wie für die Gesellschaft in den Grenzen der Sittlichkeit und des Gemeinwohls notwendig ist.

31.(Es) können verschiedene Ansichten gleichzeitig nebeneinander bestehen, obwohl eine unter ihnen' oft eine größere Mehrheit findet. Allerdings ist die Meinung der Mehrheit nicht unbedingt die bessere oder der Wahrheit am nächsten... Darum sollte man jeweils gängigen Meinungen nicht bedenkenlos und übereilt folgen. Es kann sogar gute Gründe geben, sich ihnen direkt zu widersetzen.

32.Immerhin machen allgemein und öffentlich geäußerte Meinungen das Denken und Wollen der Gesellschaft sichtbar. Man sollte also sorgfältig auf sie achten. Das gilt besonders für die Autoritäten im kirchlichen und weltlichen Raum.

33. ...Meinungsfreiheit sowie das Recht, zu informieren und informiert zu werden, bedingen einander...

44.Das Recht auf ausreichende Information hängt eng zusammen mit der Freiheit der Kommunikation überhaupt.

115.Als lebendiger Organismus bedarf die Kirche der öffentlichen Meinung, die aus dem Gespräch ihrer Glieder erwächst...

116.Darum müssen Katholiken sich völlig dessen bewußt sein, daß sie wirklich die Freiheit der Meinungsäußerung besitzen...

117. ...dem innerkirchlichen Gespräch (öffnet sich) ein weiter Raum. Zwar gehören die Glaubenswahrheiten zum Wesen der Kirche, und sie sind nicht jedermann zu beliebiger Deutung überlassen. Andererseits nimmt die Kirche ihren Weg durch die menschliche Geschichte...

Es gilt, die Wahrheiten des Glaubens so darzulegen, daß sie den verschiedenen Epochen und Kulturen angemessen sind...Solange sie treu zum Lehramt der Kirche stehen, haben alle Katholiken das Recht und die Pflicht, in Freiheit danach zu suchen, wie sie die geoffenbarten Wahrheiten tiefer verstehen und diese unter ständig sich wandelnden gesellschaftlichen Verhältnissen glaubwürdig bezeugen können.

121. ...Wenn kirchliche Stellen Nachrichten zurückhalten oder nicht in der Lage sind zu informieren, öffnen sie schädlichen Gerüchten Tür und Tor, anstatt die Wahrheit ans Licht zu fördern...

141.Wenn Tagesereignisse Fragen aufwerfen, die das Wesen des christlichen Glaubens berühren, werden katholische Journalisten bemüht sein, sie im Sinne des kirchlichen Lehramtes zu interpretieren. In allen anderen Fragen werden Klerus und Laien die freie Meinungsäußerung fördern sowie die Vielfalt der Publikationen und Ansichten schätzen.

Die Zahlen beziehen sich auf die fortlaufend e Numerierung der Aheätze in „Communio et Progressio“. Die Pastoralinstruktion über die Instrumente der sozialen Kommunikation wurde mit Datum vom 23.Mai 1971 veröffentlicht und ist von Papst Paul VI. gebilligt und durch seine Autorität bestätigt

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