Klimakrise - © Foto: APA / dpa / Julian Stratenschulte

Klimakrise vor Gericht

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Die erste große Sammelklage gegen die heimische Klimapolitik ist auf den Weg gebracht. Damit dringt eine unkonventionelle demokratische Beteiligungsform auch nach Österreich. Ein Gastkommentar.

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Die erste große Sammelklage gegen die heimische Klimapolitik ist auf den Weg gebracht. Damit dringt eine unkonventionelle demokratische Beteiligungsform auch nach Österreich. Ein Gastkommentar.

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Fliegen wird steuerlich belohnt, Bahnfahren bestraft. Klage mit uns gegen dieses Unrecht!“, ruft Greenpeace auf, sich der Sammelklage – einer Bündelung aus Individualanträgen – vor dem Verfassungsgerichtshof anzuschließen. Geklagt wird gegen klimaschädliche Gesetzgebung, konkret unter anderem gegen die Kerosinsteuerbefreiung, im Grunde aber für ein „Recht auf Zukunft“, so auch die Parole.

Österreich verzeichnet damit seine erste große Klimaklage und beschreitet den Weg einer weltweit boomenden unkonventionellen demokratischen Beteiligungsform, der so genannten strategischen Prozessführung oder Rechtsmobilisierung. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen, Interessensvertretungen oder NGOs Klagen mit dem Ziel einbringen, umstrittene Normen in einem Gerichtsverfahren zu Fall zu bringen beziehungsweise die Politik in einer bestimmten Frage zu verändern und weiterzuentwickeln.

NGO-Handwerkszeug

Die Intention jener Klagen geht damit über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus und funktioniert als rechtspolitischer Partizipationskanal. Aktuelle Bekanntheit erlangte etwa die Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, der beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA zu Fall brachte. Tradition hat diese Vorgehensweise vor allem im angloamerikanischen Rechtssystem; insbesonders in den USA konnte die Bürgerrechtsbewegung auf diesem Wege beim Supreme Court grundlegende gesellschaftspolitische Veränderungen erreichen.

Seit einigen Jahren mehren sich nun weltweit strategische Prozessführungen im Bereich der Menschenrechte. Beispielsweise helfen international agierende NGOs Menschen des globalen Südens bei ihren zivilrechtlichen Schadenersatzklagen gegen multinationale Konzerne in Fällen von Landraub oder gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen. So wurde etwa die US-amerikanische NGO „EarthRights“ allein zu jenem Zweck gegründet, die Rechte indigener Gemeinschaften zu mobilisieren, auf deren Gebiet Menschen- und Umweltrechte verletzt werden.

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