Baum - © Foto: iStock/ChrisHepburn

Haben Bäume Rechte (und Pflichten)?

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Eigene Rechte der Natur sind in 23 Ländern anerkannt. Auch Gerichtsentscheidungen zum Klimaschutz in Deutschland und den Niederlanden zeigen einen revolutionären Trend.

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Eigene Rechte der Natur sind in 23 Ländern anerkannt. Auch Gerichtsentscheidungen zum Klimaschutz in Deutschland und den Niederlanden zeigen einen revolutionären Trend.

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„Die Natur oder Pachamama, in der sich das Leben realisiert und reproduziert, hat das Recht, dass ihre Existenz, der Erhalt und die Regenerierung ihrer Lebenszyklen, Struktur, Funktionen und Entwicklungsprozesse umfassend respektiert werden. Jede Person, jede Gemeinschaft, jedes Volk, jede Nation kann von der öffentlichen Gewalt die Einhaltung der Rechte der Natur verlangen.“ So lautet Artikel 71 der seit 2008 geltenden ecuadorianischen Verfassung.

War die Frage des US-Juristen Christopher D. Stone „Sollten Bäume gerichtlich klagen können?“ 1972 noch utopisch, heute ist sie Realität. Insbesondere in lateinamerikanischen Rechtsordnungen wurden unter dem Einfluss der indigenen Bevölkerungsgruppen Eigenrechte der Natur aufgenommen. 2016 sprach das kolumbianische Verfassungsgericht dem Fluss Atrato subjektive Rechte zu, und ein argentinisches Gericht erklärte die Schimpansin Cecilia zur nichtmenschlichen Rechtsperson. 2017 verlieh der High Court des nordindischen Bundesstaates Uttarakhand dem Ganges Rechtsstatus samt treuhänderischer Stellvertretung.

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Die Zerstörung der Ökosysteme und das rasante Artensterben sind offensichtlich. Die bisherigen Versuche, gegenzusteuern, zeigen zu wenig Wirkung. Noch haben kurzfristige und nationale Wirtschaftsinteressen Vorrang. Zum bahnbrechenden Urteil des Bezirksgerichts Den Haag gegen Shell meint die auf Klimaklagen spezialisierte Hamburger Anwältin Roda Verheyen: „Wenn die Politik zu lange pennt, dann regeln das die Gerichte.“ Shell verantworte das Neunfache der niederländischen Treibhausgase, die gefährliche Folgen für die Bewohner des Wattenmeergebiets und die Rechte der Menschen in den Niederlanden haben. Das Gericht verpflichtete den Erdölkonzern zu einer Treibhausgasreduktion von 45 Prozent bis 2030. Weder das niederländische Gericht noch das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Klimagesetzes wegen Freiheitsverletzung künftiger Generationen haben sich mit den außereuropäischen Entwicklungen zur Natur als Rechtsperson auseinandergesetzt.

Wie wird man eine juristische Person?

Thomas Hobbes schrieb 1651: „Es gibt wenige Sachen, die man sich nicht als Person denken kann. Denn wenn auch gleich Person nur ein vernünftiges Wesen bedeutet, so gilt dies doch nicht immer von dem, dessen Stelle vertreten wird. So kann eine leblose Sache wie eine Kirche, ein Krankenhaus, eine Brücke ihren Stellvertreter haben und dies ist gewöhnlich der Aufseher oder Vorsteher derselben.“ Konsequenterweise prägte er auch den Begriff der fiktiven Person, die so etwas wie einen Körper braucht, um im Rechtsverkehr aufzutreten. Die Verwandlung von immer mehr Rechtsobjekten in Rechtssubjekte ist Ausdruck positiver gesellschaftlicher Entwicklungen. Man denke nur an das Römische Reich, in dem zwischen freien Menschen (Rechtssubjekten) und Sklaven (Rechtsobjekten) unterschieden wurde. Mensch zu sein oder ein menschliches Substrat zu haben, ist seit Langem keine notwendige Bedingung für die Rechtspersönlichkeit. Der Kapitalismus und die demokratische Staatsorganisation führten unter anderem zu Aktiengesellschaft, GmbH, Bund, Land, Gemeinde und Stiftung.

Pioniere bei der Anerkennung subjektiver Rechte der Natur sind indigen geprägte Gesellschaftsordnungen, die die eigenständige Schutzwürdigkeit von Natur und Tieren betonen. In der europäischen Tradition ist die Natur bislang keine juristische Person. Wenngleich nach dem Wortlaut gerade die Natur als die am natürlichsten denkbare Rechtsperson erscheint, sitzt die Trennung von menschlichem Subjekt und nichtmenschlichen Objekten tief.

Seit 1984 bekennt sich die Republik Österreich zum umfassenden Umweltschutz als der Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen.

Wie kann gerechtfertigt werden, dass der Shell-Konzern, der in den letzten 50 Jahren weite Teile des Nigerdeltas zerstört hat, Eigentums- und Investitionsschutzrechte hat, die zerstörte Natur hingegen allenfalls über die Rechte der betroffenen Bevölkerung rechtlich gehört wird? Bereits im Fall des ungeborenen Kindes oder des Behinderten wird die Fähigkeit zum Selbstbewusstsein samt Abgabe verbindlicher Willenserklärungen fingiert. Die Vertretung von Ökosystemen oder Tieren ist somit kein Bruch, sondern eine Erweiterung des Konzepts der Stellvertretung.

Allerdings stellt sich die praktische Vertretungsfrage bei nichtmenschlichen Personen schärfer. Wie kann die weitere Zerstörung des arktischen Eises und der Polarbären durch vorgebliche Sachwalter verhindert werden? Wie die unterschiedlichen Interessen verschiedener Flüsse organisieren und artikulieren? Wo beginnt der Rhein genau? In Indien fragten Kritiker, ob der Fluss die Pflicht hat, manchmal gar nicht zu fließen, oder für zu schnelles und intensives Fließen haften müsste.

Auch ein Teller ist ein Individuum

Das Bezirksgericht Den Haag und das deutsche Bundesverfassungsgericht definieren Umwelt- und Klimaschutz anthropozentrisch. Diese Logik kann durchbrochen werden. Seit 1984 bekennt sich die Republik Österreich zum umfassenden Umweltschutz als der Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen und seit 2013 zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten. Diese Verfassungsbestimmungen können als Ansatzpunkt für die Qualifizierung der Natur als natürliche Person dienen, indem die Menschenwürde auch den Schutz des nichtmenschlichen Lebens umfasst.

Nach der UN-Konvention über zivile und politische Rechte können nur Individuen Beschwerden erheben. Dementsprechend wurden bisher Unternehmen nicht zugelassen. Der Begriff des Individuums ist deutungsoffen, um nichtmenschliche Entitäten wie Ökosysteme und Tiere mit Rechten zu versorgen. Niklas Luhmann meinte: „Individuum heißt das Unteilbare. Insofern ist auch ein Teller ein Individuum.“ Auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta sind offen für die Interpretation, um auch nichtmenschliche Personen mit subjektiven Rechten auszustatten.

Endstation Paradies?

Es geht nicht darum, Natur und Tiere als Quasi-Menschen auszuformen. Ihre Anerkennung als Rechtssubjekte erlaubt die Unterscheidung von menschlichen und nichtmenschlichen Rechten. Die Effektivität dieses revolutionären Ansatzes hängt von prozeduralen und organisatorischen Mechanismen gegen den Missbrauch der Vertretungsmacht sowie vom Engagement und der Kompetenz der Beteiligten ab. Das zentrale Ziel der Eigenrechte der Natur ist, in einem neuen Bewusstsein und mit einem echten Respekt vor der Schöpfung künftige Konflikte besser zu lösen als bisher.

In den andinen Kosmovisionen stellt die Pachamama eine gütige Fruchtbarkeitsgöttin dar, aus der alles Leben hervorgeht und die alles gibt, was der Mensch zum Leben benötigt. Der Kosmos wird in seiner Gesamtheit als lebendig wahrgenommen. Eine Trennung zwischen Mensch und Natur existiert nicht. In der Präambel der ecuadorianischen Verfassung steht schließlich: „Pachamama, von der wir Teil sind und die unverzichtbar für unsere Existenz ist.“

Der Autor ist Jurist und Lehrvortragender an der Wirtschaftsuniversität Wien.

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