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„Gebt dem Kaiser..

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Wir bitten ernstlich alle Verantwortlichen, in der kommender Wahlvorbereitung das Ansehen unc die Würde der menschlichen Persor zu achten, die Ehre des Mitbürgers nicht in den Schmutz zu ziehen, sondern trotz harter Auseinandersetzungen echte Vornehmheit an der Tag zu legen und die Gesetze vor Anstand und Bildung walten zu lassen. Wie könnten wir sonst verlangen, daß unsere Jugend nach der Wahl noch mit Respekt und geziemender Achtung zu den verantwortlichen Männern aufblickt. Wie soll sie bereit sein, zur Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe mit Hand anzulegen und, wenn es sein muß, für dieses uns so teure Land Opfer zu bringen? Am Verhalten im Wahlkampf wird sich zeigen, welche innere Reife unser Volk bereits erworben hat. Alle dazu befähigten katholischen Männer und Frauen fordern wir auf, aktiv an der Gestaltung des öffentlichen Lebens mitzuarbeiten und es aus christlicher Haltung mit der Gesinnung der Friedfertigkeit und treuer Pflichterfüllung zu durchdringen. Macht deshalb in persönlicher Entscheidung vor eurem Gewissen und vor Gott Gebrauch von euren staatsbürgerlichen Rechten!

(Gemeinsamer Hirtenbrief der österreichischen Bischöfe, Rom, 6. Dezember 1965.)

Katholische Aktion und Politik

Die Katholische Aktion ist von der Hierarchie mitbeauftragt, an der Verchristlichung des einzelnen, der Gemeinschaften und Institutionen mitzuarbeiten. Daher fallen unter ihren Auftrag auch die gesellschaftlichen Bereiche, soweit sie für Glauben und Sittlichkeit von Bedeutung sind…

Die Katholische Aktion hat auch eine gesellschaftskritische Aufgabe; sie ist berechtigt, zu gesellschaftlichen Schäden zu sprechen und durch konstruktive Vorschläge an deren Behebung mitzuarbeiten …

Die Katholische Aktion darf nie zur politischen Partei oder zu einem Werkzeug einer solchen werden. Bei ihren staats- und gesellschaftspolitischen Initiativen wird die Katholische Aktion ihren apostolischen Auftrag stets im Auge behalten.

Die Pflichten der Katholiken

„Es ist nicht vereinbar, daß leitende Mitarbeiter der Katholischen Aktion und ihrer Gliederungen gleichzeitig Mandatare der gesetzgebenden Körperschaften auf Bundes- oder Landesebene sind sowie hauptamtliche oder ehrenamtliche Führungsstellen innerhalb politischer Parteien übernehmen. Im örtlichen Bereich (auf Pfarrebene) kann in Einzelfällen, wenn die Ziele der Katholischen Aktion nicht gefährdet werden, der Diözesanausschuß einer anderen Regelung zustimmen. Die diözesanen Gliederungen haben die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Diözesanausschuß für den Bereich der Diözese Ausnahmebestimmungen aufzustellen.” (Beschluß Nr. 6 der Herbsttagung 1955 der KAÖ, 9. bis ll. September in Maria- trost, Stmk.)

Im einzelnen hat die Katholische Aktion ihren Mitgliedern und dem katholischen Volk gegenüber folgende Aufgaben:

Vorbereitung insbesondere der jungen Menschen für ihre Aufgaben im öffentlichen Leben.

Betonung einer grundsätzlichen Gewissenspflicht zur politischen Entscheidung und zum politischen Handeln; Ermunterung der Katholiken zur Übernahme konkreter politischer Verantwortung nach Maßgabe der situationsbedingten Dringlichkeit und der persönlichen Fähigkeiten.

Die Katholische Aktion ist verpflichtet, Ideologien und Programme, Gruppierungen und Aktivitäten politischer Natur und Bedeutsamkeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Glaubens- und Sittenlehre zu prüfen und darüber aufzuklären …

Der Katholik ist wie jeder andere Staatsbürger zur Teilnahme am politischen Leben je nach seiner Stellung in Staat und Gesellschaft und nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten verpflichtet…

Der Katholik richtet sich bei seiner Mitarbeit im öffentlichen Leben nach den Grundsätzen der Glaubensund Sittenlehre. Er wird bei seinen politischen Entscheidungen auch auf die Äußerungen des Hirtenamtes der Kirche achten.

Er wird die Kirche nicht für Dinge beanspruchen, für die sie nicht zuständig ist, und er wird es unterlassen, seine persönlichen Entscheidungen als solche der Kirche auszugeben …

Der Katholik ist grundsätzlich zur Ausübung des Wahlrechtes verpflichtet. Er darf seine Stimme nicht Parteien geben, deren Programm in wesentlichen Punkten den Lehren der Kirche widerspricht und deren Praxis die Freiheit’ uhd Würde des Menschen mißachtet und die unverzichtbaren Freiheitsrechte der Kirche verletzt. Es liegt daher an den Parteien selbst, durch ihr ganzes Verhalten zu beweisen, daß Katholiken ihnen mit gutem Gewissen ihre Stimme geben können …

(Grundsatzerklärung der Katholischen Aktion Österreichs, 1963.)

Katholiken und Nationalratswahl 1966

Die Demokratie und die Freiheit in Österreich können nur dann gesichert werden, wenn jeder Staatsbürger die Rechte, die er in der Demokratie hat, auch ausübt. Die Ausübung des Wahlrechtes gehört zu den wesentlichen Rechten und Pflichten in der Demokratie.

Die Kirche hat auch für diese Wahl den dringenden Wunsch, daß Friede und Freiheit unserem Land erhalten bleiben und daß sie selbst weiterhin in Freiheit ihrer Aufgabe dienen kann. Jeder Katholik aber möge seine konkrete Wahlentscheidung nach reiflicher Überlegung und Prüfung der wahlwerbenden Gruppen und nach seinem Gewissen fällen. Diese persönliche Entscheidung kann die Kirche niemandem abnehmen.

Keine wahlwerbende Partei und keine wahlunterstützende Gruppe hat das Recht, im Namen der Kirche oder der österreichischen Katholiken zu sprechen.

Die Katholische Aktion ruft die Parteien und die wahlwerbenden Gruppen auf, die Wahrheit und die Achtung vor dem Nächsten nicht zu verletzen, das Staatsbewußtsein und unsere demokratischen Einrichtungen nicht zu gefährden. Der Wahlkampf soll so geführt werden, daß nach der Wahl die Verantwortlichen der verschiedenen politischen Gruppen, die wieder den gleichen Aufgaben gegenüberstehen werden, in gegenseitigem Vertrauen zum Wohl des ganzen österreichischen Volkes arbeiten können.

(Erklärung der Katholischen Aktion Österreichs zur Nationalratswahl 1966.)

Das Konzil hat in dem Dekret über Kirche und Welt auch zu öffentlichen und politischen Fragen Stellung genommen. Zwei Sätze sind für die Wahlzeit besonders wichtig: „Alle Bürger haben Recht und Pflicht, ihre Wahlstimme zu gebrauchen, und zwar zugunsten des allgemeinen Wohles. Menschenunwürdig sind totalitäre und diktatorische Regierungsformen. Sie verletzen die persönlichen und die Gemeinschaftsrechte.”

Aus dieser allgemeinen Konzilslehre ergeben sich zwei praktische Folgerungen:

• Jeder Katholik hat Wahlpflicht.

• Kein Katholik darf kommunistisch wählen.

Uber diese allgemeine kirchliche Lehre hinaus ist derzeit im österreichischen Raum folgendes zu beachten: Die große Sozialistische Partei Österreichs hat das Angebot der kommunistischen Stimmen nicht zurückgewiesen, trotz unseres Ersuchens. Sie wird daher in eine gewisse Abhängigkeit von der Kommunistischen Partei geraten, die ihre Stimmen für sie abgab. Aus einer solchen anfänglich nur teilweisen Abhängigkeit kann aber, wie die Gegenwartsgeschichte in umliegenden Staaten nach 1945 beweist eine totale Abhängigkeit werden. Ein Katholik, der die Fernwirkung seines Tuns abzuschätzen vermag, wird also nicht dazu beitragen, daß Österreich in Abhängigkeit vom Kommunismus gerät.

(Erklärung des Diözesanlaienrates der Diözese Innsbruck zur Nationalratswahl 1966.)

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