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Zur politischen Orientierung

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MENSCH UND STAAT. Handbuch der österreichischen Politik. Herausgegeben von Vizekanzler DDr. Bruno Pittermann. Danubia-Verlag, Wien. I. Band: 479 Seiten. II. Band: 556 Seiten. Preis 395 S. <

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MENSCH UND STAAT. Handbuch der österreichischen Politik. Herausgegeben von Vizekanzler DDr. Bruno Pittermann. Danubia-Verlag, Wien. I. Band: 479 Seiten. II. Band: 556 Seiten. Preis 395 S. <

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Der Herausgeber verfolgt mit dem Handbuch, dessen erste beide Bände nunmehr vorliegen, folgende Ziele: Erstens, durch eine Darstellung der geltenden Verfassung und durch eine detaillierte Schilderung der wichtigsten Institutionen in den einzelnen Bereichen der Vollziehung eine bessere Kenntnis von deren Umfang, Befugnissen und Wirksamkeit zu erreichen; insbesondere, um den in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Presse Tätigen eine objektive Grundlage für Schilderung und Wertung des Verhaltens solcher Institutionen und der Menschen zu geben, die sie tragen.

Zweites Ziel ist, ausgehend von einem historischen Überblick über die Handhabung der Vollzugsgewalt durch die obersten Organe seit 1945, vor allem durch die Mitglieder der Bundesregierung, über die Entwicklung und Funktion der politischen Zusammenarbeit in der Koalition und über das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament in der täglichen Praxis eine Analyse der Strömungen vorzunehmen, die um eine“ Anpassung der gesellschaftlichen Verhältnisse an die veränderte ökonomische und soziale Struktur des österreichischen Volkes bemüht sind.

Daher beschäftigt sich der erste Teil des politischen Handbuches (Band I und II) mit der Statistik des Rechtsstaates. Der zweite Teil wird sich mit jenen Kräften beschäftigen, welche aus bestimmten weltanschaulichen, politischen oder ökonomischen Beweggründen bestrebt sind, die gegebenen Verhältnisse zu verändern oder, was viel häufiger der Fall ist, sie auszuhöhlen, indem neben die in der Verfassung und sonstigen Gesetzen geschaffenen Institutionen neue — auch ohne gesetzliche Grundlage — gesetzt werden.

Der erste Teil, und damit auch der umfangreichere, liegt in zwei Bänden vor und sollte den Lesern so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden. An ihm haben viele hervorragende Fachleute mitgearbeitet. Die Reihe der Abhandlungen beginnt mit einem Beitrag von Chefredakteur Univ.-Doz. Dr. Rene M a r c i c über „Die Rechte des Staatsbürgers“. Offensichtlich soll mit diesem Spitzenartikel bekundet werden, daß die Auswahl der Mitarbeiter nicht allein nach parteipolitischen Gesichtspunkten, sondern nach fachlicher Qualifikation erfolgte, was um so mehr hervorgehoben zu werden verdient, als nicht bekannt ist, ob nicht noch mehr parteiunabhängige Fachleute zur Mitarbeit eingeladen waren, die aber diese Einladung ablehnen zu müssen glaubten.

Trotz aller positiven Seiten und der zweifellos aufgewendeten Mühe der Mitarbeiter des Herausgebers bleibt es fraglich, ob das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht werden kann. Als authentischer Nachschlagebehelf für Fachkreise wird das Werk nur allzu schnell überholt werden, abgesehen davon, daß nicht alle Beiträge von gleich profundem Informationswert sind. Praktisch sind heute schon die Ausführungen über die Gemeinden sowie die über das Pflichtschiliwesen und das allgemeinbildende Mittelschulwesen in mancher Hinsicht veraltet. Trotz des Umfangs ist die Darstellung auch nicht lückenlos, da beispielsweise wohl die verstaatlichten Banken, nicht aber die Nationalbank ausführlich behandelt werden. So bleibt das zweibändige Handbuch eine überdimensionierte Staatsbürgerkunde; „überdimensioniert“ deswegen, weil es in unserer hektischen Zeit wahrscheinlich eher ein Spitzenpolitiker zuwege bringt, unter Mithilfe eines qualifizierten Arbeitsteams neben seiner politischen Tätigkeit ein solches Handbuch herauszugeben, als daß sich ein nennenswerter Kreis von Lesern findet, der — neben der Hast des beruflichen Alltags — sich durch die rund tausend Seiten durch-zumühen bereit wäre.

WAHLRECHT IN ÖSTERREICH. Von Ludwig Boyer. Austria-Edition, Wien, 1961. 304 Seiten. Preis 138 S.

In der modernen Demokratie reduziert sich das Mitbestimmungsrecht des Volkes im wesentlichen auf die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Wahlen. Um so wichtiger ist für jedes demokratische Staatswesen daher die Gestaltung des Wahlrechtes und die Verbreitung seiner Kenntnisse. Aus diesem Grund ist es sehr zu begrüßen, daß eine umfassende Darstellung des österreichischen Wahlrechtes nach langer Zeit wieder einmal abgefaßt und noch dazu verhältnismäßig wohlfeil auf den Büchermarkt gebracht wurde. Daa letzte große Werk über das parlamentarische Wahlrecht von Georg Meyer geht ja auf den Beginn des Jahrhunderts zurück. Boyer hat in seine Darstellung sowohl die allgemeinen Grundsätze als auch die konkreten österreichischen Rechtsnormen eingebaut. Der Anhang mit dem Wortlaut der österreichischen Wahlgesetze dürfte allerdings einem schnellen Veralterungs-prozeß anheimfallen. Wertvoll aber bleibt zweifellos der informative Textteil, der alle Ausdrücke, die mit dem Verständnis des Wahlrechtes zusammenhängen, sowie die Wahlsysteme gründlich erklärt und auch ausführlich die geschichtliche Entwicklung berücksichtigt. Besonders für Schulen und für alle Institutionen, die sich dem Unterricht der Staatsbürgerkunde widmen, dürfte das Buch in kurzer Zeit unentbehrlich werden.

Immer stärker werden in Österreich sogenannte „Jungbürgerfeiern“ üblich, bei denen — meist im Zusammenhang mit der Schulentlassung — den ins Leben eintretenden jungen Staatsbürgern ein Andenken und zugleich ein Leitfaden für die Zukunft mitgegeben wird. Für diesen Zweck hat die Stadt Salzburg im Residenzverlag ein repräsentatives Buch mit dem Titel „Jungbürger — Bürgen des Staates“ herausgebracht. Den 152 Textseiten sind 32 ganzseitige, meist recht gut gelungene Bildseiten beigegeben. Im Text werden dem Jungbürger die wichtigsten Tatsachen über den Staat Österreich einschließlich der Rechte und Pflichten der Staatsbürger, über Land und Stadt Salzburg, über Recht und Bildung, über die Geschichte Salzburgs und sogar — man merkt das Fremdenverkehrsland — über den Umgang mit Gästen dargelegt. Ein „vollkommenes“ Jungbürgerbuch wird es schwerlich geben; dieses zählt immerhin zu den gelungensten, die bisher herausgebracht wurden.

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