6550287-1947_38_10.jpg
Digital In Arbeit

VON NEUEN BÜCHERN

Werbung
Werbung
Werbung

„Liechtensteins Weg von Österreich zur Schweiz.“ Von Eduard Prinz von und -zu Liechtenstein. Selbstverlag.

Im Jahre 1918 regierte Fürst Johann II. schon 60 Jahre sein Fürstentum Liechtensten. dem er ein großer Wohltäter war. Das Ländchen war bis dahin eng an Österreich angeschlossen, dessen Bahn es durchquerte und dessen Post, Telegraph und Telephon ihm diente. Liechtenstein war auch in das österreichische Zollgebiet eingeschlossen und bekam vom Ertrag der Zölle einen wohlwollend bemessenen Anteil. Die österreichische Krone war die Landeswährung, österreichische Richter sprachen Recht im Lande; der gerichtliche Instanzenweg ging nach Wien und Innsbruck. Nach Abschluß des ersten Weltkrieges, in dem Liechtenstein neutral geblieben war, wollten seine Bewohner die Gemeinschaft mit Österreich lösen und sich an die schweizerische Eidgenossenschaft anlehnen. Der Fürst leistete diesem Bestreben keinen Widerstand und die neue Republik Österreich zeigte sich hochherzig entgegenkommend.

Fürst Johann IL, der selbst in Wien residierte, war in Vaduz, dem Hauptort Liechtensteins, Jurch den Landesverweser Prinz Karl von und zu Liechtenstein vertreten. Sein Ratgeber in den kritischen Tagen war auch Dr. Eduard Prinz von und zu Liechtenstein, der längere Zeit in der österreichischen Verwaltung gedient hatte und die praktische Verwaltungstätigkeit sowohl als die Gebräuche des diplomatischen Verkehrs kannte. Der Fürst ernannte ihn zum Gesandten Liechtensteins bei der österreichischen Regierungin Wien. Seine Tätigkeit als Gesandter in Wien, Us Vermittler zwischen dem Fürsten und dem Volk von Liechtenstein und seiner Vertretung und bei den Verhandlungen mir dem Schweizer Bundesrat ist der Gegenstand seines im Selbstverlag erschienenen Buches „L i e c h t e n-t e i n s Weg von Österreich zur Schwei z“.

Die Liechtensteiner mißtrauten anfangs dem Prinzen, weil sie den Verdacht hegten, er wolle aus österreichischer Gesinnung die der Trennung von Österreich entgegenstehenden Schwierigkeiten nützen, um die Anlehnung des Landes an Österreich zu erhalten. In seinem Buche führt nun Prinz Eduard den Beweis, daß der Fürst den Willen des Volkes hochherzig respektierte, daß er bemüht war, seinem Volke eine gesunde demokratische Selbstregierung und -Verwaltung zu ermöglichen und den Weg zur Schweiz zu finden. Daß der Fürst dafür große finanzielle Opfer brachte und ar selbst — Prinz Eduard — durchaus im Sinne des Fürsten alles unternahm, um den großen staatlichen Umwälzungsprozeß in Ordnung abzuwickeln. Daß der Übereifer und die Unkunde stürmischer Demokraten, der Widerstreit zweier sich bekämpfender Parteien im Lande und eine nicht imme' sachliche und verantwortungsbewußte Presse mehr hemmend als fördernd waren, wird im Buche einwandfrei nachgewiesen.

Das Buch ist durchaus auf Grund besten Quellenmaterials verfaßt und wird seinen Zweck erreichen, die Tatsachen wahrheitsgetreu festgelegt zu haben und jeder verfälschten geschichtlichen Überlieferung den Boden zu entziehen. Der Verfasser ist ja auch persönlicher Kritik nicht ausgewichen, wo sie ihm geboten erschien. Das Bestreben, der Wahrheit zu dienen, spricht aus dem ganzen Buche, das vor dem Leser ein historisches Schauspiel entrollt, das tragischer und komischer Szenen nicht entbehrt. Es liest sich nicht wie ein Roman, sondern eben wie ein historisches Werk, das durch Aufhellung vieler Geschehnisse in ziemlich breiter Darstellung ein genaues Zeitbild bieten will und die bekanntgegebenen Tatsachen belegt.

Sollte das Buch eine neue Auflage erleben, sc möchte man ihm einigen Bildschmuck gönnen. Das Bild des Fürsten Johann IL, des Schlosses Vaduz, der besten Liechtensteiner Briefmarken zum Beispie! würden ihm zur Zierde gereichen.

Angewandtes Naturrecht. Von Gallus M. M ansei O. P. Paulus-Verlag, Freiburg (.Schweiz) 1947.

Seinem im Jahre 1944 erschienenen Buche ,.Das Naturrecht in thomistischer Beleudnung“ läßt der Schweizer Gelehrte nunmehr einen zweiten Band folgen, den er „Angewandtes Naturrecht“ betitelt. Er behandelt darin einige „typische Anwendungsfalle des Naturredits“. wie das naturrechtliche Primat der Religionspflicht, die Bedrohung des menschlichen Lebens und der menschlichen Freiheit durdi Mord, Selbstmord, Duell und Sklaverei, die Reditfei tigung des Privateigentums und des Staates. Wie in seinem ersten Buche, schließt sich der Verfasser in seinen Ausführungen eng an Thomas von Aquin und die Scholastiker an und gibt hiemit eine anschauliche Darstellung der überlieferten Lehre. Zugleich zeigt sich darin aber auch die Begrenzung dieser Methode, die es größtenteils verabsäumt, die Lehren der Sdiolastik weiter zu entwickeln und dadurch auf manche bedeutsame Frage der Gegenwart nur eine unbefriedigende Antwort zu geben vermag, da sie die moderne wirtschaftliche Entwicklung und deren Folgerungen für die Naturrechtslehre meist überhaupt nicht berücksichtigt: Dies offenbart sidi / insbesondere bei der Besprechung jener Fragen, die audi in das Wirtsdiaftsleben hinübergreifen. So müßte bei Besprechung des Zinsproblems der wesentliche Unterschied zwisdien dem vorkapita-listisdien und dem kapitalistischen Wirtschaftssystem weitaus schärfer herausgearbeitet werden. Auch die Behandlung des Privateigentums läßt eine gegenwartsnahe Betrachtungsweise vermissen; hier müßte vor allem die hervorragende Bedeutung der Arbeit als der natürlichsten Quelle für die Schaffung von Privateigentum hervorgehoben werden, ebenso aber auch mit größerem Nachdruck darauf hingewiesen “werden, daß alles Eigentum, von der Gerechtigkeit aus gesehen, gewissermaßen unter einem Gemeinschaftsvorbehalt steht, da der einzelne es nämlich unter Bedingungen erwirbt, die e- nicht selbst geschaffen hat, sondern vielmehr einer

Kulturwelt verdankt, die er unter dem Schutze des Staates genießt. Gerade in diesem Zusammenhang müßte das heute vordringliche soziale Problem weitaus eingehender behandelt werden, während zum Beispiel die ausführliche Aufzählung der römisch rechtlichen Eigentumserwerbsarten, die heutzutage einigermaßen antiquiert anmutet, ohne weiteres unterbleiben könnte. Daß der Verfasser es. offenbar bewußt unterlassen hat, die moderne Rechtswissenschaft und neuere Gesetzgebung in den Kreis seiner Betrachtungen einzubeziehen, ist gerade bei seinem Vorhaben doppelt zu bedauern, welches versucht, angewandtes Naturrecht, das heißt praktische Lösungen von Rechtsfragen in naturrechtlichem Geiste, zu bieten. Hier müssen alle Vorschläge, welche an der modernen Rechtsentwicklung vorbeigehen, zwangsläufig bloße Theorie bleiben. Dennoch bedeutet Mansers Werk den anerkennenswerten Versuch, wesentliche Probleme des Rechtslebens vom Standpunkt des Naturrechts aus zu lösen. Dabei ist die naturrechtliche Grundhaltung der Arbeit ihr überragender Vorzug; mögen auch die Lösungen im einzelnen nicht immer ganz den Anforderungen der Gegenwart entsprechen, so sind sie doch stets richtungweisend für den Weg, den wir bei der Erneuerung unserer Rechtsordnung einzuschlagen haben. Dr. Schimetschek

Wider Haß und Verzweiflung. Von Michael P f 1 i e g 1 e r. Schriftenreihe Symposion, Amandus-Edition, Wien.

Pflieglers Radiopredigten vom Juli 1945 haben ihren Sinn und ihre Bedeutung noch nicht verloren, vielmehr bedeuten sie wichtige Worte, die uns schon längst erreichen und unser Tun als christliche Haltung hätten vollenden sollen. So sind sie heute auch Gewissenserforschung geworden. Dr. Josef Kopp

Die Sendung der heiligen Katharina von Siena. Von P. Marianus Vetter O. P. Verlag Julius Lichtner, Wien 1947.

Zum 600-Jahr-Gedächtnis der Geburt der heiligen Katharina von Siena hat die dominikanische Ordensgemeinschaft eine Jubiläumsfeier in der Rosenkranzbasilika abgehalten, deren Ansprachen in dem fein ausgestatteten Büchlein abgedruckt sind. Die religiöse Mission der Heiligen als blutendes Herz der Kirche, brennende Fackel des Ordens und Friedensvermittlerin für die Welt wird in ergreifender Weise aus dem Leben der Heiligen dargestellt. Der knappe Raum ließ eine weitere Behandlung ihrer Sendung nicht zu, die sich auch in das Weltleben der Frau hinein erstreckt. Katharina war ja die erste Frau, die über Ehe und Kloster hinaus den Frauen den dritten Weg eröffnete, den Weg der gottgegebenen Berufsarbeit in der Welt.

Dr Maria M a r e s c h

Maria im deutschen Volke. Von DDr. Karl E d e r. Zeugnisse der Rechts- und Kulturgeschichte. Verlag Kath. Schriftenmission, Linz

Der vorliegende Vortrag verbindet umfassende und tiefe Sachkenntnis mit der Kunst der einfachsten Darstellung, die es sowohl dem Laien wie dem wissenschaftlich Interessierten möglich macht, in das Wesen der Marienverehrung einzudringen. Durch die Literaturangaben wird überdies zu den Quellen der wissenschaftlichen Erkenntnis verwiesen. Mögen viele das Heftchen zur Hand nehmen!

Dr. Viktor Suchy

Neue georgische Dichter. Von Rob. Bleichsteiner. Amandus-Edition, Wien.

Der überwiegende Teil der im vorliegenden Bändchen vermittelten Gedichte stammt aus den ersten zwei Jahrzeehnten dieses Jahrhunderts. Die in ihm zur Sprache kommenden georgischen Vertreter der in dieser Zeit herrschenden romantisch-symbolistischen Richtung schließen sich in ihren Ideen und in ihrer Gestaltungsform an das Geistesleben Europas an, wobei die besten unter ihnen die nationale Eigenart und den Zusammenhang mit den alten überlieferten geistigen Schätzen Georgiens bewahrt haben. Mit Recht wurden bei der Auswahl die zarten, menschliche und künstlerische Sehnsucht atmenden Lieder bevorzugt, deren Übertragung Robert Bleichsteiner in hervoragender Weise gerecht wurde. Im Vergleich zu ihren Sängern (vor allem Aleksandre Abascheli und Galaktion Tabidse) hat uns der „Dichter der Dämmerungen und Doppelgänger“ Valerian Gaprindaschwili wenig zu sagen. Die Proben aus der Feder der den Aufgaben der neuen Zeit zugewandten Dichter vermögen einen Widerhall zu finden, sofern in ihnen das Bekenntnis zur Arbeit zum Ausdruck kommt. Im Nachwort wird dem europäischen Leser ein Überblick über die eineinhalb Jahrtausende alte Literatur der Georgier geboten, die zu den geistig und künstlerisch meistbegabten Völkern der Sowjetunion gehören.

Dr. Linda S a d n i k Glocken in der Neujahrsnachl. Roman von Dorothy L. S a y e r s, deutsch von Helene H o-m e y e r. Amandus-Edition. Wien 1947.

Die Vorzüge der Kriminalromane der Engländerin Sayers, die psychologische Konturenschärfe der Handlungsträger, das seriöse kulturhistorische Rankenwerk und die Exaktheit der kriminalistischen Analyse sind auch dem 1934 veröffentlichten Roman „The Nine Tailors“, der jetzt deutsch unter dem Titel „Glocken in der Neujahrsn-.cht“ vorliegt, in hervorragendem Maße eigen. Geheimnisvolle Vorgänge um die uralte, baugeschichtlich interessante Fenchurch St. Paul und einen herrschaftlichen Gutsbesitz im englischen Moorgebiet finden durch die scharfsinnige Denkarbeit eines Lord Detektivs und amüsanten Philosophen eine über.aschende, glaubwürdige Aufklärung: der akustisch-psychische Schock eines festlichen, neunstündigen „Wechselgeläutes“ (ein Brauch, der sich auch in unseren westlichen Alpenländern erhalten hat) bereitet einem Verbrecher in der Glockenstube einen qualvollen Tod. Spannung und Sensation sind nicht Selbstzweck, sondern maßvoll eingesetzte Hilfsmittel, um die prächtigen Charaktere des Pastorenpaares wie des „Lord Sherjok Holmes“ voll zu entwickeln und so nebenbei ein instruktives Kapitel Kunstgeschichte und Wirtschaftsgeographie vorzutragen. Dem Buche haften in den unnotwendigen Nadelstichen gegen die „römische“ Kirche und in der zwar elastischen und lebhaften, aber sehr häufig schnodderigen und mitunter auch nicht fehlerfreien (Seite 6: „nach rückwärts“) deutschen Übersetzung zwei empfindliche Schönheitsfehler an, die eine rückhaltlose Empfehlung nicht erlauben.

Dr. Roman Herle

Das NS-Problem. Bearbeitet von Dr. Hans Bablik. Hyppolit-Verlag, Wien-St. Pölten.

Es bedarf keines besseren Beweises für die Kompliziertheit unserer heutigen Nationalsozialistengesetzgebung und für den augenscheinlichen Wirrwarr, in den die so zahlreichen einschlägigen Gesetze und Verordnungen geführt haben, als die große Zahl von wissenschaftlichen Kommentaren und volkstümlich gehaltenen Aufklärungsschriften über diese Rechtsmaterie. Aus all diesen Broschüren spricht das Bemühen, zur Klärung der Rechtslage beizutragen und die — gestehen wir es nur ehrlich zu — vorhandene Rechtsunsicherheit rund um das Nationalsozialistenproblem zu beseitigen oder doch zu mildern. Vorliegendes Buch nimmt unter der Anzahl ähnlicher Werke insofern eine gesonderte Stellung ein, als es für Nichtjuristen eine gewisse Erleichterung bieten dürfte, da es unabhängig von dem Wortlaut der Gesetze und Verordnungen in Form von Fragen und Antworten ungefähr 250 praktische Beispiele enthält. Aber auch die volkstümlichst gehaltenen, noch so genau überlegten und durchdachten Erläuterungen können jene Unklarheiten nicht beseitigen, die an sich dem Gesetz eben schon einmal anhaften und durch welche die mit der Durchführung dieser Vorschriften befaßten zuständigen Behörden und Gerichte naturnotwendiger-weise immer wieder zu verschiedenartiger Auslegung und Rechtsprechung gedrängt werden. So erkärt die vorliegende Broschüre zum Beispiel in Frage 18 die sogenannten „SA-Anwärter“ für meldepflichtig, während in der Praxis die Mehrheit der volksgerichtlichen Senate bisher einen anderen Standpunkt eingenommen haben und SA-Anwärter (sowie übrigens analog auch die Bewerber um Aufnahme in die SS!) nicht als Angehörige dieses Wehrverbandes der NSDAP ansieht. Dies nur ein Beispiel dafür, wie schwierig es für den Juristen ist, dem Betroffenen im Einzelfall einen unbedingt gültigen Ratschlag zu geben. — Wünschenswert wäre es gewesen, bei den einzelnen Fragebeantwortungen stets einen kurzen Hinweis auf jene Gesetzesstelle zu machen, auf Grund der die jeweilige Antwort, beziehungsweise Gesetzesauslegung gegeben wird. Ein Sachwortregister erleichtert die Handhabung des Werkes, das gewiß seinen dankbaren Leserkreis finden wird.

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gustav Camillo Chamrath

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung