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Die Macht nie mißbraucht

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Anläßlich der Feier des dreißigjährigen Bestandes der Republik Österreich wurde des Endes des Faschismus und des Weltkrieges gedacht. Mit Recht wird man heute feststellen können, daß aus Trümmern ein gesundes Und stabiles Gemeinwesen geschaffen und eine Wohlstandsteigerung ermöglicht wurde, die beispielgebend sind. In diesen dreißig Jahren ist es gelungen, einen wirtschaftlichen Auf- und Überholprözeß einzuleiten; der Österreich heute eine internationale Spitzenposition innerhalb der Industrienationen einnehmen läßt.

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Anläßlich der Feier des dreißigjährigen Bestandes der Republik Österreich wurde des Endes des Faschismus und des Weltkrieges gedacht. Mit Recht wird man heute feststellen können, daß aus Trümmern ein gesundes Und stabiles Gemeinwesen geschaffen und eine Wohlstandsteigerung ermöglicht wurde, die beispielgebend sind. In diesen dreißig Jahren ist es gelungen, einen wirtschaftlichen Auf- und Überholprözeß einzuleiten; der Österreich heute eine internationale Spitzenposition innerhalb der Industrienationen einnehmen läßt.

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Dieser Erfolg beruht auf dem Willen aller Österreicher, die in schwerster Zeit an den Aufstieg geglaubt und sich bemüht haben, einen freien, unabhängigen Staat zu schaffen. Österreichern, die das Gemeinsame vor das Trennende stellten. Wie auf der politischen Ebene, so fanden sich verantwortungsbewußte Österreicher der verschiedensten Parteien auch auf der wirtschaftlichen Ebene — Vertreter der Unternehmer und der Arbeitnehmer, die berieten, wie Österreich aus der Not und dem drohenden Chaos der Nachkriegszeit herausgeführt werden könnte.

Eine der ersten Organisationen, die gegründet wurden, war der Österreichische Gewerkschaftsbund. Nicht als Nachfolger der in der Vorkriegszeit bestehenden Gewerkschaften, sondern als eine von den Parteien und anderen Interessenorganisationen unabhängige Organisation, die sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von' den im Paragraph 3 der Statuten kurz zusammengefaßten Gesichtspunkten stets hat leiten lassen: „Der Gewerkschaftsbund ist in Verfolgung seines

Zweckes in einem kraftvollen Mitwirken am Aufbau Österreichs, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes, zur Bekämpfung des Paschismus, jeder Reaktion und aller totalitären Bestrebungen, zur Mitarbeit an der Sicherheit des Weltfriedens sowie zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards der Arbeitnehmerschaft Österreichs berufen.“

Die Gewerkschaften tragen somit Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft.

Es ist keine Überheblichkeit, zu behaupten, daß ohne die österreichische Gewerkschaftsbewegung, ohne den österreichischen Gewerkschaftsbund, der rasche Wiederaufbau der Zweiten Republik undenkbar gewesen wäre.

Die Gewerkschaften halfen mit, die Nöte nach dem Zusammenbruch des Faschismus, nach dem Ende des Krieges zu beseitigen und das normale Wirtschaftsleben wieder in Gang zu setzen. Es wurde eine Sozialgesetzgebung aufgebaut, die für andere Länder beispielgebend war, es wurde und wird auf das Wirtschaftsgeschehen Einfluß genommen.

Die Gewerkschaften betrachten sich als Mitträger, als Teil der Volkswirtschaft. Sie betrachten diese Volkswirtschaft auch als Boden für ihr Wirken. Sie wissen, daß der Wohlstand des Volkes auf dem Gesamtertrag der wirtschaftlichen Tätigkeit beruht. Dieser ist bestimmt durch die Produktivität der gemeinsamen Arbeit, die wieder von der Arbeitstüchtigkeit eines

Volkes, aber auch von der Natur, vom Boden, von den Produktionsmitteln und vom Produktionskapital abhängt.

Aus diesen Gründen haben sich die Gewerkschaften in der zweiten Republik so stark in das Wirtschaftsgeschehen eingeschaltet, denn mit Wirtschaft kann Politik betrieben werden. Die Älteren haben es erlebt, wohin eine schlechte Wirtschaftspolitik, eine Wirtschaftspolitik ohne maßgeblichen Einfluß der Gewerkschaften, führen kann.

Der österreichische Gewerkschaftsbund hat, und das beweisen die letzten drei Jahrzehnte, noch nie seine Macht mißbraucht, er hat immer im Allgemeininteresse gehandelt, seine Einstellung zur jeweiligen Regierung — und das gilt gleichermaßen gegenüber Parteien, Unternehmern und Unternehmerverbänden — richtet sich einzig und allein danach, in welchem Maß diese den berechtigten Wünschen, Anliegen und Bedürfnissen der Arbeitnehmer entspricht.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund hat sich nie von der Zusammensetzung einer Regierung, sondern von den wirtschaftlichen Notwendigkeiten leiten lassen. Er ist auch keine Oppositionspartei und auch kein Teil des Staats- und Verwaltungsapparates. Es ist nicht seine Aufgabe, aus grundsätzlichen Erwägungen einer Regierung Schwierigkeiten au machen, noch ihr regieren zu helfen.

Wie immer die politische Zusammensetzung der Regierung nach dem 5. Oktober ausschauen mag: der Österreichische Gewerkschaftsbund bleibt die überparteiliche Organisation der Arbeitnehmer, eine Koalition der fortschrittlichen Kräfte, ein Kraftzentrum, von dem Initiativen zu fortschrittlichen Aktionen kamen und auch weiterhin kommen werden, i

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