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Rambo rast daheim

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Das Publikum gerät in Euphorie, wenn Rambo ein Vietnam-Dorf nach dem anderen in eine Napalm-Flammenhölle verwandelt, und die Maschinengewehrsalven auf die bösen Schlitzaugen rufen gruselige Schauer beim Zuseher hervor.

Rund 400.000 Besitzern von Videorekordern in Österreich ist Gewalt, Brutalität und Pornographie nicht nur durch Kino und—in gemilderter Form—durchs Fernsehen zugänglich geworden. Anlaßlieh einer kürzlich abgehaltenen Enquete zum Thema „Video und Jugendschutz“ im Wiener Kosmos-Kino befaßten sich auf Einladung Gertrude Fröhlich-Sand-ners Experten und Auditorium mit der Frage, wie man den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu „Blut-Opern“ und Pornos verhindern kann.

Kurt Scherzer, Leiter des Dezernates für Rechtsangelegenheiten im Jugendamt der Stadt Wien, bezeichnete die derzeitige gesetzliche Lage als ausreichend. Er wies allerdings darauf hin, daß die Jugendschutzbestimmungen von Bundesland zu Bundesland verschieden seien.

Ein weiteres Problem ist die Zulassung von Videofilmen für bestimmte Altersgruppen, die aus der Bundesrepublik übernommen werden: die deutschen Regeln widersprechen zuweilen den österreichischen Gesetzen. Nach diesen mehr als großzügigen Einstufungen kann man schon ab dem sechzehnten Lebensjahr filmischen Gewaltorgien beiwohnen. Außerdem ist in Osterreich — anders als in der Bundesrepublik - das Zeigen von gleichgeschlechtlichen Pornoszenen verboten. Daher sprach sich Herbert Dörfler, Leiter der Fachgruppe der Lichtspieltheater, für die Einrichtung eines Filmbeirates für Videofilme aus.

Meinungsunterschiede gab es bereits bei simplen Fachfragen, etwa wie viele Filmtitel derzeit in Österreich auf Video erhältlich seien.

Das Angebot an wertvollen Filmen für Kinder und Jugendliche sei eher begrenzt, so Walter Au-lehla, Vorsitzender der Katholischen Filmkommission Österreichs. Er schoß allerdings mit seiner Kritik weit übers Ziel hinaus, als er bereits den Film „Bam-bi“ als für Kinder nicht unbedenklich einstufte. Trotzdem sah er das Videoangebot „eher als eine Chance als eine Gefahr“.

Zu Unrecht angegriffen fühlten sich die Videothekare. „Man sollte mit Verboten vorsichtig umgehen“, erklärte Elmar Peterlunger, Geschäftsführer des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie, „und wenn, dann muß man sie möglichst klar definieren.“ Außerdem behauptete er, daß Videothekare im eigenen Interesse und wegen der Kundenkarten einen Ausweis verlangen würden und daher ein ausreichender Schutz für Jugendliche vorhanden sei.

Im Laufe der Diskussion stellte sich als Hauptproblem die Kontrollmöglichkeit im privaten Bereich heraus. Was nützt es, wenn Kinobilleteure und Videothekare Jugendliche abweisen, sie zu Hause aber alle Filme mitkonsumieren dürfen?

Allgemein sprach man sich gegen restriktive Maßnahmen aus und sah als einzige Alternative eine verstärkte Aufklärungsarbeit. Als erster Schritt wurde der Vorspann vor jedem Videofilm bezeichnet, der auf die Jugendschutzbestimmungen hinweist und Eltern wenigstens dazu bewegen könnte, ein schlechtes Gewissen zu haben.

Auf die Brutalvideos in Wiener U-Bahn-Passagen angesprochen, versprach Kurt Scherzer „alle rechtlichen Mittel gegen solche Filme auszuschöpfen“. Außerdem soll ein Beratergremium gebildet werden, das sich mit konkreten Vorschlägen für Jugendschutzbestimmungen beschäftigt.

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