Der Mensch lebt nicht nur für sich allein

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Integration heißt Eingliederung. Aber haben wir nicht erst vom unverzichtbaren Recht auf Selbstbestimmung gehört.

Integration soll sein, so fordert man allgemein. Zunächst galt dieser Auftrag den Behinderten. Heute geht der politische Streit um die Integration von Ausländern. Sie sollen integriert werden, beziehungsweise sich integrieren. Schon dieses Wortspiel provoziert die Frage, was denn mit Integration gemeint sein könnte. Das klingt für all jene fast obszön, die in ideologischer Verblendung das Denken zugunsten der Propaganda aufgegeben haben. Für sie ist Integration zum Schlagwort geworden. Wer kritische Einwände vorbringt, muss mit dem Vorwurf von Ausländerfeindlichkeit und mangelnder humaner Gesinnung rechnen.

Aber es lässt sich kaum bestreiten, dass Integration ihre Grenzen hat. Wie weit kann vom fremden Menschen gefordert werden, dass er sich an die neue, zunächst fremde Kultur anpasst? Integration heißt Eingliederung. Aber haben wir nicht gerade erst vom unverzichtbaren Recht auf Selbstbestimmung gehört, von dem Recht seine Lebensform und Lebensstil selbst zu bestimmen, sich nicht bevormunden zu lassen, sich frei entscheiden zu dürfen! All das soll ja wohl nicht mit dem propagandistischen Integrationsgerede widerrufen werden.

Dennoch muss von Integration die Rede sein. Der Mensch lebt nicht nur für sich allein. Sein Recht auf individuelle Entfaltung hat seine Grenzen im Recht des anderen. Integration hat immer zwei Seiten: Da ist die Gemeinschaft, die die Integration fordert, da ist der Einzelne, der sich integrieren soll und muss, wenn er an seine konkreten Lebensvollzüge denkt: Sich den anderen verständlich zu machen, in Rede und Gegenrede, sich in der neuen Umgebung zurecht zu finden, Sitten und Gebräuche verstehen zu wollen, ohne sich an sie anpassen zu müssen. Da sind die rechtlichen Ge- und Verbote, die Einhaltung verlangen, da sind die insitutionellen vorgefundenen Gegebenheiten, über die man sich nicht rücksichtslos hinweg setzen kann.

Die Gemeinschaft, die Integration fordert, hat gleichzeitig Hilfen anzubieten: Sprachkurse, Informationen und Erklärungen, Beistand im Umgang mit fremden Gewohnheiten. Integration korrespondiert mit der Forderung nach Toleranz. So wie diese ihre Grenze dort hat, wo Freiheit und Recht bedroht sind, so hat jene ihre Grenze in der Achtung vor dem Recht der eigenen Überzeugung, der kulturellen Gestaltung des eigenen Lebens. Recht und Grenze von Integration haben ihr Fundament in dem Beieinander von Gleichheit und Ungleichheit. Wer nur die Gleichheit sieht, verfällt der Gefahr, Integration als Ein- und Anpassung in eine gegebene Kultur zu erzwingen. Wer nur die Ungleichheit sieht, neigt dazu, den anderen auszuschließen, ihn in ein Ghetto abzudrängen. In beiden Fällen wird das Zusammenleben zur Belastung, führt zu Ausländerfeindlichkeit, verkennt die in der Begegnung von Kulturen mögliche gegenseitige Bereicherung.

Ohne die verschiedenen Wertigkeiten gegebener Kulturen zu verkennen, kann keine für sich absoluten Wert beanspruchen und von allen anderen kritiklose Unterwerfung verlangen bis hin zum Verzicht auf die eigene Identität. Damit ist aber nicht jene modische Attitüde gemeint, in der alles Fremde schon das Bessere ist, sondern die im Anspruch der Integration angelegte Möglichkeit, sich der jeweiligen eigenen Grenzen bewusst zu werden.

Dies alles ist kein organisatorisches, sondern ein Bildungsproblem, nicht durch betriebsame Geschäftigkeit zu lösen, sondern durch Menschenbildung, die vielleicht ihr unerschütterliches Fundament in jenem Glaubenssatz hat, dass die Menschen gleich sind, unabhängig von Rasse und Nation, Geschlecht und Alter, weil sie nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind. Genau deshalb haben sie auch das Recht auf Ungleichheit in der von jedem selbst wahrzunehmenden Verantwortung, wie er sein Leben gestaltet. Integration, noch so gut gemeint, darf diese Verantwortung niemandem streitig machen wollen.

Der Autor ist emeritierter Professor für Pädagogik an der Universität Wien.

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