Freiräume zur Entfaltung, Deutungen der Welt

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"Die Begründung von Menschenrechten scheint überhaupt eine Schlüsselfrage für das Verhältnis der Religionen zu neuzeitlichen politischen Systemen zu sein."

Zu den Wesenselementen von Religionen gehört zunächst eine Deutung der Welt und die Stellung des Menschen in ihr, also ein Mythos. Die Ordnung der Welt ist Ausdruck des göttlichen Willens bzw einer kosmischen Ordnung, was typischerweise auch Handlungsorientierungen für die jeweilige Gemeinschaft, also ein spezifisches Ethos umfasst. Dieses findet in der sozialen Ordnung und gegebenenfalls in einem unter Umständen äußerst komplexen Rechtssystem, wie etwa dem kanonischen Recht der Katholischen Kirche oder dem traditionellen islamischen Recht, seinen Niederschlag. Daraus ergibt sich für alle Religionen die Notwendigkeit, sich die Frage zu stellen, wie der Mensch diese Ordnung erkennen, auf "Erden" verwirklichen und seiner Lebensgestaltung zu Grunde legen kann. Aus diesem Grund entwickeln sie meist auch das Konzept einer idealen politischen Ordnung.

Traditionelle Herrschaftskonzepte

Hinduismus und Judentum sind von ihrem Ursprung her zutiefst mit der gesellschaftlichen und politischen Ordnung Indiens bzw. des Volkes Israel verbunden. Dies kommt etwa auch im Mitgliedschaftsrecht zum Tragen, denn als Hindu und Jude wird man grundsätzlich geboren. Die traditionelle religiös-politische Identifikation bedeutet, dass die ideale politische Herrschaft räumlich eigentlich nur in einem bestimmten Territorium - in Indien bzw. in Israel -verwirklichbar ist, was im Rahmen der Hindutva-Ideologie der Bharatiya Janata Party bzw. bei den religiösen Parteien Israels aktuelle politische Brisanz besitzt.

Hinsichtlich des Umgangs mit politischen Strukturen zeigt die Geschichte des Judentums drei umfassende Grunderfahrungen. Wir finden einerseits ein eigenes, religiös begründetes Staatskonzept, orientiert am vermutlich zum Ende des 7. vorchristlichen Jahrhunderts unter König Josia von Juda idealisierten davidischen Königtum, und andererseits auch die Gegenkonzepte einer prophetischen Kritik an der königlichen Herrschaft. Schließlich ist das Judentum für die Gegebenheiten einer Minderheit bzw. in der Diaspora auf Grund seiner Geschichte in einem hohen und mit keiner anderen Religion vergleichbaren Maße sensibilisiert.

Der "Hinduismus" wurzelt in einem auf die vedische Periode zurückgehenden religiös-sozialen System. Über einem stabilen Kern religiöser, sozialer und ethischer Anschauungen entstand schon früh eine Vielfalt religiöser Formen mit unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Konzepten, die in Staats-und Rechtslehrbüchern ihren Niederschlag gefunden haben. Während etwa das Arthas´a¯stra des Kautilya -des "indischen Macchiavelli" - Religion als Mittel für staats-und gesellschaftspolitische Zwecke einsetzt, sieht es das Dharmas´a¯stra des Manu als zentrale Aufgabe von Politik und Recht an, die Kastenordnung und ihre ethischen Grundlagen zu garantieren.

Für Buddhismus und Christentum sind die ethnischen Grenzen von Anfang an nicht gegeben gewesen. Obwohl ursprünglich nicht auf die Ausbildung von Herrschaftsstrukturen angelegt, konnten beide Religionen im Laufe der Zeit jedoch der Versuchung nicht widerstehen, die Ordnung dieser Welt zu gestalten und dafür politische Theorien zu entwickeln. Was eine buddhistisch begründete politische Ordnung betrifft, so ist historisch auf den buddhistischen Ideal-König As´oka in Indien (268-239 v. Chr.) zu verweisen, auf den Einfluss des Buddhismus auf die chinesische politische Doktrin in dem durch die Tang-Dynastie (618-907) vereinigten Großreich und schließlich auf die Rezeption des Buddhismus in Japan (seit dem 6. Jahrhundert), die in der Verbindung mit dem schintoistischen Staatskult zu einer spezifischen und außerhalb Japans nicht übertragbaren Staatsdoktrin führte.

Hierher gehören auch die tibetische "lamaistische" Variante, die als Staatsreligion tibetische Staatsbildungen vom 7. bis ins 20. Jahrhundert bestimmte, und schließlich die bis heute andauernde Prägung der Staatsdoktrin südund südostasiatischer Staaten (darunter Myanmar und Thailand) durch den Therawada-Buddhismus.

Geistliche und weltliche Macht

Das Christentum hatte ursprünglich grundsätzlich keine Schwierigkeiten, die bestehende politische Herrschaft und Rechtsordnung anzuerkennen. Die politischen Ordnungsmächte sind gottgewollte Einrichtungen zur Erhaltung der Schöpfung. Der Gehorsamsanspruch der politischen Macht wird sowohl in der Schlüsselstelle des Römerbriefes (13,1) als auch im 1. Petrusbrief (2,13) herausgestellt. Zugleich wird er jedoch relativiert, wie die Wirkungsgeschichte der Zinsgroschenepisode bei Markus (12,13-17) -"Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist " deutlich macht. Es findet sich aber auch die apokalyptische Darstellung des christusfeindlichen Weltreiches (Offb 13). Wie ein roter Faden zieht sich daher durch die Geschichte des Christentums die Frage, ob sich politische und soziale Programme zu Recht auf Jesus berufen dürften, oder ob der Satz "Mein Reich (Königtum) ist nicht von dieser Welt"(Joh 18,36) im Sinne einer Distanzierung von allen Versuchen der Bestimmung gesellschaftlicher Ordnung im Namen des Christentums zu verstehen sei.

Die damit gegebene Spannung bestimmt die Dynamik des Verhältnisses von Religion und Politik in der europäischen Geschichte, die mit der mittelalterlichen Auseinandersetzung von geistlicher und weltlicher Macht ihren epochalen Höhepunkt erreichte, ohne den die neuzeitliche Entwicklung nicht möglich gewesen wäre. Dieser Konflikt zieht sich bis weit in die Neuzeit hinein, da die westlich-christlichen Traditionen mit dem Staat, mit der Säkularisierung staatlicher Institutionen und den Menschenrechten lange Zeit ihre Schwierigkeiten gehabt haben. Vor allem die katholische Kirche konnte sich erst im 20. Jahrhundert zu einer positiven Haltung zum demokratischen Rechtsstaat durchringen, was von allen orthodoxen Kirchen bis heute nicht behauptet werden kann.

Auch der Islam begann in Mekka als Religion und nicht als politisches System. Der einheitliche islamische "Staat" der Frühzeit, der seinen Ursprung in der späteren Ordnung der verschiedenen Gemeinschaften von Medina durch Muhammad (sogenannte "Verfassung von Medina") hatte, stellte dagegen eine frühe, durch die politische Karriere des Propheten bestimmte religiöse Grundlegung von Herrschaft dar. Damit unterscheiden sich Christentum und Islam in ihrer formativen Phase ganz wesentlich, was die Haltung zur politischen Macht betrifft. Mit der Organisation der Gemeinschaft von Medina durch Muhammad wurde ein Grundproblem des Islam in die Welt gesetzt: Bereits in der Zeit der geschehenden Offenbarung etabliert sich in dieser Welt ein politisches System, dessen Vorbildfunktion unter geänderten politischen und gesellschaftlichen Bedingungen immer schon, aber gegenwärtig in besonderem Maße zu den zentralen Themen der islamischen Geschichte gehört.

Religion im religös neutralen Staat

Für die religiösen Rechte stellte und stellt der neuzeitliche Staat, der als Ergebnis einer spezifischen Entwicklung in Europa zur institutionellen Ausdifferenzierung von Staat und Kirche bzw. Staat und Religion und zu menschenrechtlichen Garantien geführt hat, eine besondere Herausforderung dar. Die Begründung von Menschenrechten scheint überhaupt eine Schlüsselfrage für das Verhältnis der Religionen zu neuzeitlichen politischen Systemen zu sein. Insbesondere umfassende Religionsfreiheit ist für die Religionen nicht immer leicht zu akzeptieren. Wie im Besonderen die Geschichte von Christentum und Islam zeigt, ist der entscheidende Punkt erreicht, wenn das Recht des Staates die Freiheit, Religion und Weltanschauung zu wechseln und damit die einmal "erkannte Wahrheit" auch wieder aufgeben zu dürfen, zu schützen hat.

Der weltanschaulich neutrale Rechtsstaat bietet den notwendigen Freiraum, der der Religion und den Religionsgemeinschaften bzw. ihren Rechtsordnungen im Rahmen grundrechtlicher Gewährleistungen eine entsprechende Entfaltung ermöglicht. Die Identifizierung mit einer religiösen Ordnung macht den Staat dagegen notwendigerweise totalitär.

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