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Handbuch der speziellen Pastoralmedizin

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Mit dem vorliegenden dritten Band, der von den wichtigen Problemen: Schwangerschaft, Abortus, Geburt handelt, ist die Besprechung der Fragen, die sich aus dem „Sex-tum“, dem für die einzelne menschliche Persönlichkeit wie auch für die menschliche Gesellschaft entscheidenden Fragengebiet der Sexualität ergeben, im großen und ganzen beendet. Wie spannungs- und konfliktreich dieses Gebiet ist, wie häufig es den Menschen vor letzte Entscheidungen stellt, ergibt sich schon daraus, daß ihm die Hälfte des auf sechs Bände angelegten Werkes gewidmet ist, dessen Konturen sich nun noch deutlicher zeigen als beim Erscheinen des ersten Bandes und von dem man daher mit noch größerem Reoht als damals sagen kann, es sei ein Standandwerk, an dem niemand wird vorbeigehen können, der mit derartigen Problemen befaßt ist — und das sind Ärzte wie Seelsorger, Juristen wie Angehörige der Sozialberufe.

Während es im ersten Band um die grundlegende Einstellung zum menschlichen Sexualleben ging, handeln die zwei folgenden von wichtigen Einzelfragen, dieser dritte Band von Problemen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, wobei der Fragenkreis des Abortus den größten Raum einnimmt, also ein Gebiet, auf dem gerade in der Gegenwart die größten Gegensätze aufeinanderprallen, überzeugend zeigt der Verfasser, daß es die „universalistische“ katholische Auffassung ist, welche durch die Ablehnung der „medizinischen Indikation“ zur Abtreibung der Leibesfrucht mächtigste Antriebe zur Vervollkommnung der ärztlichen Wissenschaft gibt, ebenso wie auch das Verbot der Craniotomie, der Tötung des Kindes während der Geburt, zur Verbesserung der geburtshilflichen Methoden entscheidend beigetragen hat und beiträgt. Freilich stellt das Leben den Arzt, den Geburtshelfer zumal, manchmal vor schwere Gewissenkonflikte, wo „Pflicht gegen Pflicht, Schuld gegen Schuld steht“ (S. 235), wo das Leben vor allem der Mutter unmittelbar bedroht ist: „die direkte Tötung des Kindes ist unter keinen Umständen sittlich erlaubt Der objektiven Unerlaubtheit entspricht nicht immer subjektive Schuld. In „unvorhergesehenen Fällen“ bleibt als letzte Richtschnur das wohlunterrichtete Gewissen. Es muß aber ein „wirklich wohlunterrichtetes Gewissen sein“ (S. 236). An dieser wie auch an anderen Stellen zeigt sich deutlich, wie es dem Werk zugute kommt, daß der Verfasser außer in ärztlichem auch in jurisitischem und theologischem Denken wirklich beheimatet ist. Ihm klären sich die Probleme im Lichte des Rechtsdenkens und vor allem im Lichte einer höheren Schau, wie es dem rein biologischen Denken nicht möglich wäre (wir haben ja gerade in der letzten Zeit erlebt, zu welch schrecklichen Konsequenzen verabsolutierte biologische Auffassungen führen!).

Wenn sich — gebe es Gott! — in der Zukunft bewahrheitet, wofür wir in unserer gegenwärtigen Situation die ersten Anzeichen zu spüren glauben, daß die Naturwissenschaft auf dem Wege zur Religion begriffen ist und nicht mehr mit ihr im Kampfe liegt, so wird, das glauben wir sicher, dieses Werk einmal zu den Grundlagen einer solchen Entwicklung gerechnet werden.

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