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Vorlagen an die zweite Session 1970
Auftrag (S. 58—59).
3. Das diözesane Referat für Publizistik im Zentrum für Massenkommunikation hat auf Grund der Ergebnisse einer Untersuchung über das Presse- und Verlagswesen im Einflußbereich der Erzdiözese Wien in Zusammenarbeit mit Redaktionen und Verlagen ein publizistisches Konzept zu erstellen, das den Richtlinien des Leitsatzes 11 entspricht. Dieses Konzept hat im besonderen zu enthalten: Vorschläge für
a) eine Steigerung der Effizienz der diözesanen Verlagsanstalt im Dienst des publizistischen wie auch des pastoralen Konzepts der Diözese;
b) den Ausbau der „Wiener Kirchenzeitung“ in Zusammenarbeit mit der Redaktion, wobei auf die verschiedenartigen Interessen der Vikariate Rücksicht zu nehmen ist;
c) die Sicherung der journalistischen Freiheit und Verantwortung im Verhältnis zwischen Redaktionen und Herausgebern kirchlicher Publikationen;
d) Modelle für die innerbetriebliche Mitbeteiligung und Mitbestimmung von Redakteuren;
e) eine Konzentration der Pfarrblätter auf regionaler, strukturell einheitlicher Ebene (vornehmlich des Dekanats), dazu Ausbau der Pfarrblattkorrespondenz und Schulung geeigneter Redakteure;
f) eine Konzentration der Mittei-
lungsblätter kirchlicher Organisationen und Institutionen.
Erläuterungen
Unter „diözesaner Verlagsanstalt“ ist der Wiener Dom-Verlag gemeint, der zur Gänze der Erzdiözese gehört. Die Forderung unter Punkt a) geht von der bedauerlichen Tatsache aus, daß die Erzdiözese Wien über keinen Katholischen Pressverein verfügt. Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum ist ,JIerold“ kein Wiener, sondern ein „österreichischer Katholischer Pressverein“, herausgegeben vom Verein Herold, der alle Anteile der Herold Druck- und Verlagsges. m. b. H. (und der Buch-, Kunst- und Zeitungsdruckerei „Albrecht Dürer“) hält, also einziger Gesellschafter ist. Dieser Verein Herold, der als Zweck „die Förderung des katholischen und österreichischen Schrifttums“ angibt, beschränkt die Mitgliedschaft auf 18 Personen; die Aufnahme erfolgt auf Antrag eines Mitglieds durch schriftliche und geheime Wahl nur dann, wenn diese einstimmig ausfällt. Eine Bindung besonderer Art zur Erzdiözese Wien besteht nur insofern, als die Vereinsstatuten vorschreiben, daß der jeweilige Erzbischof von ' Wien „Präsident und Protektor“ ist und daß ein Prälat der Erzdiözese Obmann sein muß. Zum Zeitpunkt, da diese Angaben in der „Furche“ (Nr. 1 des 24. Jahrganges, vom 6. Jänner 1968: „Ver-
ein Herold — zu neuen Ufern“) veröffentlicht wurden, gehörten dem 1919 aus einem Zusammenschluß des Vereines „Reichspost“ mit dem „Volksbund österreichischer Katholiken“ hervorgegangenen Verein „Herold“ folgende Mitglieder an: Weihbischof Doktor Jakob Weinbacher (Obmann), Univ.-Prof. Dr. Hans Schmitz (Obmannstellvertreter), Universitätsprofessor Dr. Ernst Kolb (Schriftführer), Generaldirektor Dr. Alfred Sturminger (Schriftführerstellvertreter), Rechtsanwalt Dr. Max Vladimir Allmayer-Beck, Komm.-Rat Doktor Carl Giessriegl, Prälat Dr. Franz Gundl, Bundeskanzler Dr. Josef Klaus, Prälat Johannes Kodatsch, Kanonikus Dr. Alfred Kostelecky, Bischof Dr. Stefan Läszlö, Generaldirektor DDr. Willy Lorenz, Direktor Dr. Franz Ritsehl, Universitätsprofessor Dr. Ferdinand Westphalen, Direktor Mon-signore Franz Willinger. Kurz nach dem genannten Zeitpunkt hat Kardinal König seine Funktion als „Präsident und Protektor“ zurückgelegt. Von der ursprünglichen Absicht, das Problem „Furche“ und die Tätigkeit des Verlages „Herold“ in den Auftrag zur Erstellung eines publizistischen Konzepts „im besonderen“ mit einzube-ziehen, ist die Kommission II unter dem Eindruck dieses — mit Bedauern festgestellten — Sachverhalts abgekommen, da sie keine Möglichkeit einer fakti-
schen Ingerenz der Kirche von Wien auf den aus 18 Personen etablierten und sich nur aus diesem Kreis erneuernden Verein „Herold“ sieht. Die Frage bleibt offen, ob aus der erwähnten
„Bindung besonderer Art“ nicht doch eine Möglichkeit der Einflußnahme sowie Recht und Pflicht der Synode abzuleiten sind, dazu ihre Meinung zu äußern.
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