Schulhof - © Illustration: Rainer Messerklinger

Der Hidschab als rotes Tuch

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Braucht Österreich ein Verhüllungsverbot an Volksschulen? Der Plan der Regierung wurde zuvor auf einer Tagung an der Uni Wien kontrovers diskutiert. Die FURCHE war dabei.

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Braucht Österreich ein Verhüllungsverbot an Volksschulen? Der Plan der Regierung wurde zuvor auf einer Tagung an der Uni Wien kontrovers diskutiert. Die FURCHE war dabei.

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Wenn eine Dekanin sich am Beginn eines universitären Symposiums "einen emotionsfreien, sachlichen Diskurs", wünscht, dann hat das etwas zu bedeuten. Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass an einer Universität "zur Sache" und nicht aus dem Bauch heraus gesprochen wird? Normalerweise schon, doch was ist schon normal, wenn es um das islamische "Kopftuch", den Hidschab geht?

Seit Jahren entzündet sich an diesem Stück Stoff eine hitzige Debatte. Für die einen ist es Symbol ihrer religiösen oder kulturellen Zugehörigkeit, das sie in einem liberalen Rechtsstaat selbstbestimmt tragen können müssen. Für die anderen ist es die Fahne des politischen Islam und einer systematischen Abwertung von Frauen, die bekämpft oder besser verboten werden soll.

80 Prozent für Kopftuchverbot

Die aktuelle österreichische Regierung will ein solches Verbot - und zwar nicht nur in Kindergärten, wie dies zuletzt in einer 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern vorgesehen wurde, sondern auch in den Volksschulen. In einem Initiativantrag forderten ÖVP und FPÖ, Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", zu untersagen. Genauer gehe es um jene Art von Bekleidung, "welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt", wie es in der Begründung heißt. Die jüdische Kippa ist damit ausgenommen. Im Fokus ist der Hidschab. Aber auch der Turban der Sikhs ist betroffen.

Erscheint ein Kind solcherart verhüllt, muss der Direktor laut Initiativantrag die Bildungsdirektion verständigen, die wiederum die Eltern binnen vier Schultagen zu einem verpflichtenden Gespräch zu laden hat. Kommt das Kind wieder mit Kopftuch oder erscheinen die Eltern nicht, droht eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro - oder bis zu zwei Wochen Haft.

Mittwoch dieser Woche wurde nun im Unterrichtsausschuss des Parlaments über den Antrag diskutiert. SPÖ und NEOS hatten angekündigt, ihn nicht zu unterstützen und damit eine Verfassungsmehrheit zu verhindern. Zwar wünschen sich die NEOS eine religionsfreie Schule bis 14 Jahren, doch mit diesem Antrag werde "gegen eine bestimmte Gruppe Stimmung gemacht".

Wie auch immer die Parlamentsdebatte ausgegangen ist (die Ausschussdebatte wurde letztlich zwei mal vertagt, im Mai 2019 hat der Nationalrat das Kopftuchverbot in Volksschulen mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen, Anm. d. Red.): Die Meinung der Bevölkerung scheint klar, wie eine Umfrage von "Unique research" im Auftrag des Profil ergeben hat. Demnach halten 80 Prozent ein Kopftuchverbot in Kindergarten und Schule für "sehr richtig" oder "eher richtig".

Während die Wissenschaftler einem Verbot skeptisch gegenüberstanden, sprachen sich die politischen Vertreter eher dafür aus.

Ob ein Verbot pädagogisch sinnvoll, integrationspolitisch hilfreich oder überhaupt rechtlich umsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Umso virulenter war jene Tagung über ein Verhüllungsverbot an Volksschulen, zu der vergangenen Samstag das Institut für islamisch-theologische Studien der Universität Wien geladen hatte. Der Wunsch von Dekanin Melanie Malzahn nach einer sachlichen Debatte sollte sich erfüllen - dafür waren bereits im Vorfeld die Wogen hochgegangen. Mehrere Teilnehmerinnen hatten abgesagt, einen Tag zuvor auch die Schulamtsleiterin der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), Carla Amina Baghajati: Sie scheue keine harten Auseinandersetzungen, doch das Abschlusspanel, an dem sie teilnehmen müsse, sei "völlig unausgewogen". Die Veranstalter wiesen den Vorwurf der Parteilichkeit zurück.

Tatsächlich zeigte sich während der Tagung eine deutliche Diskrepanz. Zwar waren sich alle einig, dass es Handlungsbedarf gebe und die Verhüllung kleiner Mädchen nicht wünschenswert sei. Zudem sieht selbst die umstrittene Fatwa der IGGiÖ von 2017 vor, dass das Kopftuch erst "ab der Pubertät" ein religiöses Gebot sei. Während die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einem Verbot aber überwiegend skeptisch gegenüberstanden, sprachen sich die politischen Vertreter eher dafür aus.

Es begann mit Emil Brix von der Diplomatischen Akademie, der in seiner Eingangs-Keynote das Gefühl des "Kontrollverlusts" in europäischen Gesellschaften thematisierte und persönlich ein Verbot in Volksschulen mit einer liberalen politischen Position für vereinbar hielt. Auch das Schlusspanel votierte mehrheitlich für ein Verbot - wenn auch nicht zwingend für das von der Regierung geplante. Sowohl der Wiener NEOS-Klubchef Christoph Wiederkehr als auch der Soziologe Kenan Güngör, die beide für ein Kopftuchverbot bis 14 sind, kritisierten die "ressentimentgeladene Politik" der Regierung. Dies würde die konservativen islamischen Vereinen eher stärken als schwächen. Heiko Heinisch sieht es anders: Es brauche ein Verbot, um die Mädchen vor dem Zugriff konservativer Communities zu schützen. "Jedes Kind, das ein Kopftuch trägt, ist eines zu viel", ergänzte Martin Kienl, der Außenministerin Karin Kneissl bei der Tagung vertrat.

Ganz anders die Position des Religionspädagogen und Grundrechtsexperten Michael Kramer, der anstelle von Baghajati diskutierte:"Wenn es wirklich um das Kindeswohl geht, dann gehört das nicht gesetzlich geregelt, sondern ein Ausgleich gefunden." Eine Stoßrichtung, die von den meisten vor ihm geteilt wurde. Maria Mayer-Schwingenschlögl von der KPH Wien/Krems fragte sich als katholische Theologin und Pädagogin, "wie Offenheit und Toleranz vermittelt werden sollen, wenn ich Kindern vorschreibe, wie sie sich kleiden und nicht kleiden dürfen". Für besonders entlarvend hält sie (wie Carla Amina Baghajati) einen Satz im Initiativantrag: "Der Begriff weltanschaulich und religiös geprägter Kleidung stellt darauf ab, wie eine Bekleidung von einem objektiven Beobachter gesehen wird. Es kommt dabei nicht auf die persönliche Absicht des Trägers an." Das erinnere sie an die "Täter-Opfer-Umkehr" nach Vergewaltigungen.

Laizismus statt Kooperation?

"Was verhindert eigentlich die Integration: das Kopftuch oder die ablehnende Haltung gegenüber dem Kopftuch", fragte auch der Rechtsphilosoph Stefan Hammer. Das geplante Gesetz sei also problematisch, es könne freilich sein, dass es halte. Ähnlich argumentierte sein Kollege Stefan Schima, nach dessen Meinung vom Initiativantrag auch konfessionelle Privatschulen betroffen seien. Man müsse sich aber überlegen, inwiefern man das österreichische Modell einer Kooperation von Staat und Religionen in Richtung Laizismus aufweichen wolle.

Die Wiener Religionspädagogin Andrea Lehner-Hartmann warnte davor, dass sich bei Kindern durch eine Verbotspolitik schwer "das Gefühl der Zugehörigkeit einstellen" könne. Ähnlich ihr Kollege Wolfgang Weirer aus Graz: "Unter dem Deckmantel des Kinderschutzes wird eine Debatte geführt, die darauf hinausläuft, Menschen, die als fremd und anders erscheinen, an den Rand zu drängen." Ednan Aslan, Vorstand des Instituts für islamisch-theologische Studien, sieht indes die eigentliche Herausforderung in der Herausbildung eines Islams europäischer Prägung. Von der aktuellen Kopftuchdebatte würden aber vor allem die konservativen Islamverbände profitieren.

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