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Symbolkultur: mangelhaft
Eine Gewissenserforschung zum „Tag der österreichischen Fahne 1963'
Eine Gewissenserforschung zum „Tag der österreichischen Fahne 1963'
So begrüßenswert die Aufmerksamkeit ist, die man dem Gegenstand „Zeitgeschichte“ in Österreich neuerdings schenkt, so betrüblich ist der Umstand, daß ein anderes Teilgebiet der gerade in der Demokratie so wichtigen \ allgemeinen Staatsbürgerkunde, nämlich das Wissen um die staatlichen Symbqle und ihre richtige Verwendung, nach wie vor stiefmütterlich behandelt wird. Abgesehen von den spärlichen gesetzlichen Bestimmungen auf diesem Gebiet, ist diese Tatsache auf das Nachwirken der Überbetonung staatlicher Symbolik im „Dritten Reich“ und auf die verbreitete Ansicht zurückführen, im Raumfahrtzeitalter hätten Wappen, Flaggen und Nationalhymnen höchstens eine ästhetische Funktion. Dieser Standpunkt hat insofern etwas für sich, als die Achtung vor den staatlichen Symbolen wohl das Vorhandensein eines gefestigten Staatsbewußtsein voraussetzt; umgekehrt aber wird dabei übersehen, daß auch der nüchterne Mensch von heute durch eine kultivierte Staatssymbolik angesprochen wird. Er mag es vielleicht nach außen hin nicht zeigen, aber in der Gefühlssphäre ist auch der moderne Staatsbürger für legitime Formen und Chiffren der Gemeinschaft empfänglich.
Keine Verankerung in die Verfassung
In bewußter Fortführung traditioneller Formen hat die junge Republik mit Gesetz vom 8. Mai 1919, StGBl. Nr. 257, als Wappentier den Adler* *, als Staatsfarben die alten Babenbergerfarben Rot-Weiß-Rot angenommen. Als Hitler-Deutschland mitsamt seinen Sinnbildern im Weltenbrand versunken war, sah sich die provisorische Staats- regierüng 1945 vor die Aufgabe gestellt, zum viertenmal in einem halben Jahrhundert österreichischer Geschichte einem neuen staatlichen Beginnen auch durch neue Staatssymbole Ausdruck zu verleihen. Im Sinne der Identität der Zweiten und Ersten Republik schloß man auch diesmal an die Vergangenheit an. Mit Gesetz vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 7, wurde der einköpfige Adler mit den drei Stan- deszeichen Mauerkrone, Hammer und Sichel wiedereingeführt. Als Zeichen der Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs wurde das Wappen durch eine gesprengte Eisenkette ergänzt. Die von C. E. Krahl ausgeführte, einen Bestandteil des Gesetzes bildende Wappenzeichnung findet sich in StGBl. 22/45.
Es ist symptomatisch für die geringe Bedeutung, die man den Symbolen unserer Republik beimißt, daß bis heute das Wappengesetz 1945 nicht den ihm zukommenden Charakter einer Verfassungsbestimmung erhalten hat, obwohl es eine solche novelliert.
Bevor wir auf die konkreten Vorschläge einer Ausführung des Wappengesetzes im Verordnungsweg, die der Verfasser in Zusammenarbeit mit Vertretern der heraldisch-genealogischen Gesellschaft, des Bundesheeres und des einschlägigen Gewerbes erstellt hat, näher eingehen, möge kurz auf die Problematik des Tages der österreichischen Fahne selbst eingegangen werden.
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