Angelo Sodano - 2004 beim Katholikentag in Mariazell. - © 2004 beim Katholikentag in Mariazell. FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER

Sodano fühlt sich missverstanden

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Die österreichischen Bischöfe beschlossen erstmals eine landesweit gültige kirchliche Rahmenordnung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Während Kardinal Schönborn sich in Rom erklärte, plädierte ein weiterer bischöflicher Mitbruder für Offenheit in der Zölibatsdiskussion.

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Die österreichischen Bischöfe beschlossen erstmals eine landesweit gültige kirchliche Rahmenordnung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Während Kardinal Schönborn sich in Rom erklärte, plädierte ein weiterer bischöflicher Mitbruder für Offenheit in der Zölibatsdiskussion.

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Wochenlang hatte er die liberalen Medien auf seiner Seite: Kardinal Christoph Schönborn wurde weltweit als einer der Offenen der katholischen Kirche in der Missbrauchskrise wahrgenommen. Als einer, der jenen, die um den Vatikan Mauern errichten, entgegentrat.

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Nur zur Erinnerung: In der ORF-Pressestunde am Palmsontag hatte der Wiener Kardinal den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger als einen derer genannt, die sich im Fall Groër für eine Untersuchung votiert hätten, sich aber nicht durchsetzen konnten. In der Karwoche sprach er mit „Wir sind Kirche“ im Stephansdom ein Schuldbekenntnis in Sachen Missbrauch: „Wir bekennen diese Schuld den vielen, an denen wir als Kirche und einige von uns konkret schuldig geworden sind.“ Nach Ostern war Schönborn noch deutlicher geworden: Aus einem Gespräch mit Chefredakteuren war bekannt geworden, dass er den damaligen Kardinal-Staatssekretär und heutigen Vorsitzenden des Kardinalskollegiums, Angelo Sodano, als Vertreter der Verhinderer-Fraktion bezeichnet hatte.

Schönborn beim Papst

Zu Wochenbeginn war Schönborn in Rom beim Papst. Er hatte „darum gebeten, dem Heiligen Vater persönlich“ insbesondere „den genauen Sinn seiner jüngsten Erklärungen zu einigen Aspekten der aktuellen kirchlichen Disziplin zu erläutern“. Zugleich wollte er „einige Beurteilungen zur Haltung des Staatssekretariates und des damaligen Staatssekretärs von Papst Johannes Paul II. … in Bezug auf den verstorbenen Kardinal Hans Hermann Groër erklären“, wie es im Kommuniqué nach dem Gespräch hieß.

Zu dem Treffen mit dem Papst wurden Kardinal-Staatsekretär Tarcisio Bertone und Kardinaldekan Sodano zugezogen. Dabei konnten, so das Kommuniqué, „einige weit verbreitete Missverständnisse geklärt und aufgelöst“ werden. Diese würden „zum Teil aus Aussagen von Kardinal Christoph Schönborn herrühren, welcher sein Bedauern dafür ausdrückt, wie diese interpretiert wurden“.

Die vatikanische Erklärung bekräftigt zum Fall Groër, „dass in der Kirche, wenn es sich um Anschuldigungen gegenüber einem Kardinal handelt, die Zuständigkeit alleine beim Papst“ liege.

Thema der Unterredung war die kritisierte Äußerung von Sodano im Ostergottesdienst auf dem Petersplatz, der Papst solle sich nicht vom „Geschwätz“ des Augenblicks beeindrucken lassen. Dabei habe es sich um ein wörtliches Zitat aus der Papstpredigt vom Palmsonntag gehandelt. Weiter hieß es, Sodano hege gegenüber den Opfern sexuellen Missbrauchs „dieselben Empfindungen des Mitgefühls und der Verurteilung des Bösen“ wie der Papst. Schönborn wollte nach diesem Kommuniqué keine weitere Stellungnahme abgeben.

Bischöfe verabschieden Regeln

Diese römischen Vorgänge werden noch von Vatikanisten diskutiert. In Österreich hatten unabhängig davon die Bischöfe zuvor die Rahmenordnung verabschiedet, wie mit sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich umgegangen werden soll (die FURCHE dokumentierte die Kernaussagen in ihrer vorigen Ausgabe). In jeder Diözese wird es eine Ombudsstelle für die Opfer geben, die ein unabhängiger Experte leiten wird. Zusätzlich werde in jeder Diözese eine Kommissionen den Bischof bei Maßnahmen gegen Missbrauchstäter im kirchlichen Bereich beraten und unterstützen.

Eine generelle Anzeigepflicht, die auch unter Experten umstritten ist, soll es nicht geben. Die Richtlinien versuchen aber sicherzustellen, dass bei Gefahr weiteren Missbrauchs auch von der Kirche eine Anzeige vorgenommen wird.

Eine Schlüsselrolle sollen die von Kardinal Schönborn berufene Opferanwältin Waltraud Klasnic und die von ihr erstellte Opferschutzkommission bilden.

Am Freitag präsentierte diese Kommission Vorschläge für Entschädigungszahlungen. Debattiert wurden zuvor je nach Schwere der Fälle Beträge zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Die Zahlungen werden aus der Stiftung „Opferschutz“ geleistet, welche die Bischöfe letzte Woche gleichfalls eingerichtet hatten.

Kirchenreformer bleiben kritisch

Die Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ bezeichnete die genannten Entschädigungssummen als „neuerliche Beleidigung der Betroffenen“. Grundsätzlich positiv beurteilte hingegen die Plattform „Wir sind Kirche“ die Arbeit der Kommission.

Vertreter von Kirchenreformgruppen – neben „Wir sind Kirche“ auch die „Laieninitiative“ und die „Pfarrerinitiative“ – bezeichneten die von der Bischofskonferenz beschlossenen Maßnahmen gegen Missbrauch und Gewalt in der Kirche als „weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung“. Ausreichend sei dies aber noch nicht. Hans Peter Hurka von „Wir sind Kirche“ bezeichnete die bischöflichen Richtlinien eine „Brandschutzordnung“: Werde diese angewendet, brenne es bereits. Daher müsse man früher ansetzen – „und das wird nicht gehen ohne eine Machtbegrenzung, ohne eine Aufhebung des Pflichtzölibats“.

Bischof für viri probati

Zur Zölibatsdiskussion hatte sich zuletzt auch ein Bischof geäußert: In der Ö1-Sendung „Journal Panorama“ meinte der Innsbrucker Hirte Manfred Scheuer, geänderte Zulassungsbedingungen für das Priesteramt könnten eine „Entkrampfung und Entlastung“ für die Kirche mit sich bringen.

Scheuer kann sich bewährte verheiratete Männer, wie sie die Kirche in den Diakonen bereits habe, als Priester vorstellen. Ebenso müsste das Diakonat für Frauen ein Thema sein. Er wolle diesen Weg aber nicht allein gehen; es brauche die Absprache mit anderen Ortskirchen und der Weltkirche, betonte Scheuer.

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