Nackte Macht - © Rainer Messerklinger

Nackte Macht

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Bringt Rom den „Synodalen Weg“ der deutschen Kirche zum Stoppen? Ein Gastkommentar zur mehr als prekären Kirchensituation.

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Bringt Rom den „Synodalen Weg“ der deutschen Kirche zum Stoppen? Ein Gastkommentar zur mehr als prekären Kirchensituation.

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„Wie kann sich eine Bischofskonferenz von einer Versammlung dominieren lassen, von der die meisten Mitglieder keine Bischöfe sind?“ Klarer kann man das Problem der katholischen Kirche im Moment der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und des Skandals seiner Vertuschung durch kirchliche Behörden und Kirchenleitungen nicht auf den Punkt bringen. Die schier fassungslose Frage, die der „Päpstliche Rat für die Gesetzestexte“ anlässlich des „Synodalen Weges“ der deutschen Kirche aufwirft, bringt die Machtfrage in der Kirche auf den Punkt.

Fakt

Die große Mehrheit der deutschen Bischöfe und das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken haben als Reaktion auf die Missbrauchskrise einen „Synodalen Weg“ beschlossen, der auch zu verbindlichen Beschlüssen führen soll. Papst Franziskus schrieb dazu den Bischöfen, sie sollten die Einbindung der Weltkirche beachten. Zuletzt machte ein Brief von Kardinal Marc Ouellet, dem Präfekten der vatikanischen Bischofskongregation, Furore, in dem er – durch ein Gutachten des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte untermauert – den „Synodalen Weg“ überhaupt in Frage stellt. Zurzeit tagen die deutschen Bischöfe bei ihrer Herbstkonferenz, wo der Streit mit Rom, aber auch mit der konservativen Bischofsminderheit in Deutschland auf der Tagesordnung steht. (ofri)

Das Interesse ist klar: Was der „Synodale Weg“ versucht, den die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken im März dieses Jahres beschlossen haben, bricht aus dem hierarchischen Gefüge katholischer Machtlogik aus. Laien können beraten. Die Entscheidungen treffen die Bischöfe. Können sie aber entscheiden, ihre Entscheidungsvollmacht zu teilen? Und dann eine synodale Entscheidung von Laien und Bischöfen als ihre Entscheidung übernehmen? Das scheint im katholischen Machtkomplex nicht vorgesehen.

Geschlossenes Machtsystem

Diese Macht steht auf dem Spiel: die römische Kirchenmacht, die für das Ganze der Kirche stehen soll und sich mit ihm allzu leicht verwechselt. Eine Instanz, die kirchenrechtliche Normen erlässt, um sie im selben Moment zu beanspruchen und zu überprüfen.

Es handelt sich um eine performative Macht, die sich selbst setzt, indem sie göttliches Recht als Grund der Gesetzgebung beansprucht und in der eigenen Auslegung in Kraft setzt. Geschlossene Machtsysteme funktionieren solange, wie sie diejenigen beherrschen, die ihm unterworfen sind. In der katholischen Kirche sind es die Gläubigen mit ihrer Pflicht zum Glaubensgehorsam.

Wo der Glaube zerbricht, gerade weil die Institution und ihre Vertreter unglaubwürdig wurden, ist es um das gesamte Glaubensgebäude geschehen. Darum muss die katholische Kirche derzeit fürchten – nicht nur angesichts der aktuellen Austrittszahlen. Die nackte Angst geht um – und genau das zeigt die Fassungslosigkeit der kurialen Frage, wie die deutschen Bischöfe das eigene Machtsystem preisgeben können.

Die Entscheidung der deutschen Bischöfe zum „Synodalen Weg“ kam in einem historischen Augenblick kirchlicher Fassungslosigkeit zustande. Man wusste, dass man nach der Veröffentlichung der „MHG-Studie“ zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker nicht mehr weitermachen konnte wie bisher. Zugleich wusste man nicht, wie man weitermachen sollte. Eine solche Situation kennzeichnet radikale Ohnmacht.

Die Entscheidung der Bischöfe zum ‚Synodalen Weg‘ kam im historischen Augenblick kirchlicher Fassungslosigkeit zustande.

Die Mächtigen in einer Kirche, die sich streng hierarchisch versteht und den Bischöfen weitestgehende Entscheidungsmacht in ihren Diözesen einräumt, waren von einer Sprach- und Ratlosigkeit angesichts der Reichweite und der systemischen Gründe des Missbrauchs getroffen, die sie dazu veranlasste, nicht nur über Gewaltenteilung nachzudenken, sondern sie zu praktizieren. Das Eingeständnis der eigenen Ohnmacht, die sich in den Reaktionen vieler Bischöfe auf der Versammlung in Lingen spiegelte, stellt im geschichtlichen Rückblick aber vielleicht einmal den ersten Schritt dar, die verlorene Autorität auf anderem Terrain wiederzugewinnen. Diesmal allerdings nicht auf dem Boden der eigenen Machtbehauptung, sondern im Zuge der Verflüssigung kirchenrechtlich selbstverständlicher Vollmachten.

Missbrauch nicht verhindert

Dieses kirchliche Recht verhinderte nicht, dass sich die apostolische Macht der Bischöfe gerade nicht als Schutzmacht derer erwies, die zum Opfer unheiliger Gewalt wurden. Im Gegenteil: Indem die Taten in der Regel verschwiegen und die priesterlichen Täter bloß versetzt wurden, ließ sich verschleiern, was man immer als Einzelfall betrachtete: die sexualisierte Gewalt von Klerikern.

Dass dem sexuellen auch ein geistlicher Missbrauch entspricht, wie ihn Doris Wagner offengelegt hat; dass neben minderjährigen Schutzbefohlenen auch Ordensschwestern auf der ganzen Welt von Priestern missbraucht wurden – das macht deutlich, wie sich die heilige Macht der Kirche gerade im Raum des Allerheiligsten pervertieren ließ.

Die Strategien der Vertuschung und der Diskriminierung der Opfer schließen den Systemkreislauf, in dem sich die kirchliche Macht aufladen konnte – solange man ihr einerseits glaubte, dass sie Heil vermittle, und andererseits nicht glauben konnte, dass die Täter eben nicht Einzelfälle waren, sondern von einem System getragen wurden, in dem Macht zur heillosen Zerstörung von Biografien führte, während die Täter in der sakramentalen Logik des Amtes weiter zelebrieren durften. Es ist kein Zufall, sondern liegt in der Konsequenz dieses Machtkomplexes, dass die meisten Täter bis hin zu Bischöfen und Kardinälen nicht zu ihren Verbrechen standen.

Dass die Opfer auf die kirchliche Anerkennung der Verbrechen vergeblich warten mussten, hängt mit dem Schutzreflex einer Institution zusammen, die an die eigene Unheiligkeit im Dienst der Heilsvermittlung bis heute oft nicht glauben will. Nichts gegen die Kirche zu sagen, was ihr schaden könnte, bildete die längste Zeit einen Imperativ, der im Zerbrechen dieser kirchlichen Schutz­macht offenbart, wie und wo sie auch heute noch funktioniert.

Das macht den Brief des Kardinals Ouellet und des ihm zuarbeitenden Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte so signifikant. Indem er zu retten versucht, was sich an bischöflicher Macht noch retten lässt, atmet er den Geist einer Selbstbehauptung, der sich im Alltag der Gemeinden als Klerikalismus zeigt, und die Macht, die er repräsentiert, immer wieder für die Selbstsakralisierung heranzieht.

So geht es nicht weiter!

Demgegenüber hat die überwältigende Mehrheit der deutschen Bischöfe den „Synodalen Weg“ beschlossen und damit eingeräumt, dass sich die Systemprobleme kirchlichen Machtmissbrauchs nur in einer veränderten geistlichen wie theologischen Auffassung von Macht und wirklicher Machtteilung im ganzen Volk Gottes bearbeiten lässt.
Diese Entscheidung war umstritten. Sie kam in Lingen nicht zuletzt unter Druck einer Öffentlichkeit zustande, die sich nicht mehr mit Ausreden ablenken und mit Problemvertagungen abspeisen ließ. Das Bild der deutschen Bischöfe in vollem Ornat, die statt mit den Menschen vor der Kirche in Lingen zu diskutieren ihnen aus dem Bus zuwinkten, wirkte wie ein Fanal.

So geht es nicht weiter. Und so war die bischöfliche Entscheidung zum „Synodalen Weg“ eben eine Entscheidung innerhalb eines Systems, das genau das nicht vorzusehen scheint: dass man sich mit der eigenen Entscheidung an Entscheidungen bindet, die im ganzen Volk Gottes entwickelt, beraten und beschlossen werden.

Übrigens wurde diese Entschei­dung von den Bischöfen demokratisch getroffen. Wenn sich der Papst, der letztlich entscheidet, über diese Entscheidung hinwegsetzen sollte, hätte der kuriale Geist der Erhaltung kirchlicher Sakralmacht noch einmal gesiegt. Unter dem Gewand päpstlicher Hinweise auf die synodale Struktur der Kirche würde sich dann nichts verbergen als nackte Macht.

Der Autor ist Professor für Fundamentaltheologie an der Universität Salzburg.

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