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BRINGSCHULD DER POLITIKER

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Die geltende Fassung des Zivildienstgesetzes ist mit Jahresende 1993 befristet. Die bekanntgewordenen Zahlen geben Anlaß zur Sorge, daß die jährlich erforderliche Zahl an Wehrpflichtigen bei Anhalten des Trends nicht verfügbar ist. Damit stellt sich die Frage nach der Sicherheit.

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Die geltende Fassung des Zivildienstgesetzes ist mit Jahresende 1993 befristet. Die bekanntgewordenen Zahlen geben Anlaß zur Sorge, daß die jährlich erforderliche Zahl an Wehrpflichtigen bei Anhalten des Trends nicht verfügbar ist. Damit stellt sich die Frage nach der Sicherheit.

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Die jüngst losgetreteneDebatte ist, verbunden mit einer „Schleichwerbung” für ein Berufsheer, dazu angetan, die Geister zu verwirren, statt zu einer Klarstellung der sicherheitspolitischen Konsequenzen zu führen.

Es seien daher einige (er)klärende Hinweise versucht. Dazu gehört an die Grundproblematik des Zivildienstes erinnert: Er wurde aus dem Aufeinanderstoßen zweier verfassungsrechtlicher Gegebenheiten geboren: hie die allgemeine Wehrpflicht, da eine Konzession an die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ergebnis: statt des Wehrdienstes kann bei Vorliegen entsprechender Gewissensgründe ein Ersatzdienst geleistet werden. Damit wurde dem Zivildienst, wohl unter Be-dachtnahme auf die Vorrangigkeit der Staatsaufgabe „Sicherheit”, die Rolle der Ausnahme zugewiesen. Die als Auswahlkriterium festgelegte „Gewissensprüfung” wurde schließlich so in Frage gestellt, daß eine „Sanierung” des Zivildienstgesetzes ins Auge gefaßt wurde.

Die Neuregelung führte in der Per-zeption der Wehrpflichtigen dazu, dies als Alternativdienst aufzufassen. Es macht sich offenbar kaum jemand mehr die Mühe, sein Gewissen zu fragen, ob ihm seine Heimat nicht auch den Schutz seiner Mitbürger mit der Waffe zumuten könne. Das Ergebnis war unschwer vorherzusagen - und zwar nicht wegen mangelnder Attraktivität des Heeres, sondern wegen des nach wie vor unzureichenden Belastungsausgleichs.

Wie auch immer, die von derselben Regierung beschlossene Heeresre-form wurde mit der Zielsetzung in Angriff genommen, ein Bundesheer zu schaffen, das unter geringst möglichem Aufwand seinem verfassungsgesetzlich festgelegten Auftrag zu entsprechen vermag.

Eine auf sicherheitspolitischen und militärstrategischen Lageeinschätzungen beruhende Kräfteberechnung ergab, daß bei gegebener Infrastruktur und leicht sinkendem Anteil an Planstellen sowie bei gleichbleibender Wehrdienstzeit das Ziel von rund 10.000 Mann präsenter Kräfte zuzüglich 5.000 Milizsoldaten und ein Mobilmachungsrahmen von 120.000 Mann nur erreicht werden kann, wenn jährlich mindestens 34.000 Wehrpflichtige einrücken.

Die Entwicklung zeigt, daß diese

Zahl, bei Anhalten des Trends, nicht mehr erreichbar sein wird. Daher ist Handlungsbedarf gegeben. Der Politiker, der Gesetzgeber hat hier eine „Bringschuld”! Das Auslaufen der geltenden Zivildienstregelung gäbe dafür Gelegenheit. Das Fordern von mehr Attraktivität übersieht unter anderem, daß das Bundesheer seine Attraktivität nur bei Gutwilligen zeigen kann und nicht bei jenen, die ihm auch wohl deswegen ferngeblieben sind, weil sie das leicht tun können.'

Das Berufsheer kann auf die so entstandene Schere zwischen Bedarf und Aufkommen in dieser Phase keine Antwort sein. Schon gar nicht in einer Zeit, in der es hieße, mit der Sicherheit des Landes zu spielen, wenn man einen so tiefgreifenden Systemwechsel mitten während einer Umstrukturierung durchficht. Und zwar ohne daß Vorfragen geklärt wurden: Gilt der Verfassungsauftrag noch? Gilt die einvernehmlich beschlossene Heeresreform noch? Gelten die Prinzipien der österreichischen Sicherheitspolitik noch?

Viele Fragen ließen sich noch aufwerfen, deren Antworten offen bleiben werden, sodaß eine Maxime menschlicher Erfahrung gelten sollte: in unsicheren Zeiten soll man Bewährtes nicht aufgeben. In unserem Fall auch nicht mit dem Hinweis auf die goldenen Zeiten in einem künftigen europäischen Sicherheitssystem. Denn vielleicht kommt man in ein solches gar nicht, schon gar nicht als Ezzesgeber, wenn man nicht den Beweis führen kann, seine eigenen Angelegenheiten in Ordnung zu halten. Das heißt, für seine eigene Sicherheit einen dem internationalen Standard entsprechenden Beitrag zu leisten. Trittbrettfahrer sind nicht gefragt!

Wohin Bundesheer?: Zur Einnahme der neuen Heeresgliederung, um Sicherheit zu schaffen, und zwar dadurch, daß die Wehrpflichtigen mit einer im internationalen Vergleich ohnehin geringen Belastung vor allem dadurch aufgebracht werden, daß sich die politisch Verantwortlichen zur Staatsaufgabe „Sicherheit” durch militärische Landesverteidigung bekennen und daher auch klarmachen, was die Ausnahme ist. Wird dann auch noch der Tatbeweis angetreten, daß das Heer mit der Attraktivitätssteigerung nicht allein gelassen wird, sondern ihm auch die nötigen Mittel bereitgestellt werden, dann sollte es nicht schwerfallen, unseren Mitbürgernein-sichtig zu machen, daß Vorsorge für die eigene Sicherheit die beste Form ist, damit aus Wehrdienst kein Kriegsdienst wird.

General Karl Majcen ist Generaltruppeninspek-tor des österreichischen Bundesheeres.

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