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Auch in Österreich ?
Die theologischen Aspekte und die seelsorgliche Situation lassen es auch in Österreich dringend erscheinen, an die Einführung des Diakonats als eines beständigen und eigenen Weihegrads zu denken. Ein auch bei der Tagung in Rom vertretener Diakonatskreis des österreichischen Seed- sorgeinstituts hat in letzter Zeit ein diesbezügliches Memorandum ausgearbeitet und der österreichischen Bischofskonferenz vorgelegt, die sich in ihrer nächsten Frühjahrskonferenz damit ausführlich befassen wird.
In dem Memorandum heißt es unter anderem: „Der wesentliche Grund zur Einführung des selbständigen Diakonats in Österreich ist dadurch gegeben, daß es in unseren Diözesen eine Fülle von Aufgaben gibt, die die Priesterweihe nicht erfordern, den Laien als solchen aber überfordern. Diese Aufgaben liegen vor allem im Bereich der kirchlichen Verwaltung: gibt es doch neben der .Verwaltung der Geheimnisse Gottes auch die Verwaltung der .zeitlichen Güter und die Erbringung wesentlicher, wenn auch nicht sakramentaler Leistungen, die als Voraussetzung für die direkte Seelsorge notwendig und zugleich eine eminent wichtige bischöfliche Aufgabe sind. Wenn auch in diesem Bereich weithin Laien völlig entsprechende Arbeit leisten und auch in Zukunft leisten werden, so scheint doch hier der primäre Bereich diakonalen Wirkens zu sein, wie auch die Kirchengeschichte von ihren Anfängen an lehrt.”
Als weitere wesentliche Aufgaben des Diakons wird die kirchliche Liebestätigkeit (Caritas) sowie neben der selbstverständlichen Aufgabe in der Liturgie (wobei es eine irreführende Verzerrung darstellt, wenn die Einführung des Diakonats hauptsächlich wegen der lang dauernden Kommunionspendungen in den Kirchen gefordert wird) die Wortverkündigung genannt. „Wenn wir” — heißt es wörtlich — „von der besonderen, auf der Apostelnachfolge beruhenden Lehrautorität des Bischofs absehen, ist jeder Getaufte, Gefirmte und Geweihte auf seine Weise berufen, durch das Wort Zeugnis abzulegen. Priester, Diakone und Laien können hier einander nicht voll ersetzen, sondern nur ergänzen. Erst durch das Zeugnis aller wird dieses Zeugnis in vollem Sinn glaubhaft, der Diakon als spezifischer Stand in der Kirche darf daher in der Wortverkündigung nicht fehlen. Als Diakon soll dieser innerhalb der Liturgie und außerhalb derselben, in der Schule und außerhalb der Schule sein Zeugnis ablegen. Dadurch wird die Wortverkündigung bereichert, und gleichzeitig wird der in diesem Bereich schwer überlastete Priester entlastet; mit ein Grund, den Diakonat auch in Österreich einzuführen.”
Wenn die österreichischen Bischöfe einer Wiedereinführung des selbständigen Diakonats in Österreich zustimmen, bedarf es vor allem einer geistigen und personellen Vorbereitung. Auch in Österreich wird es von den Vorarbeiten, von den Aufgaben der ersten Diakone und dem Interesse, das dem Diakonat entgegenge- braoht wird, abhängen, in welchem Maße dieses vom Konzil ermöglichte eigene Amt zur Erneuerung und zum Wachstum der Kirche beitragen kann und wird.
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