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Digital In Arbeit

Vorurteile auf beiden Seiten einmal abbauen

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Viele Unternehmer in unserem Land betrachten nach wie vor den Betriebsrat als ein notwendiges Übel. Man spricht miteinander nur dann, wenn es unbedingt sein muß. Wenn sich ein Umgang formaljuristisch einfach nicht mehr vermeiden läßt. Obwohl auch der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Mitspracherechte der Mitarbeiter und die Befugnisse der Betriebsräte stark ausgeweitet hat, haben sich dennoch in vielen österreichischen Betrieben die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmervertretem auf der einen Seite und den Unternehmen auf der anderen kaum weiterentwickelt noch verbessert. Im Gegenteil: Gar nicht so selten hat sich das Spannungsfeld sogar erheblich verschlechtert.

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Viele Unternehmer in unserem Land betrachten nach wie vor den Betriebsrat als ein notwendiges Übel. Man spricht miteinander nur dann, wenn es unbedingt sein muß. Wenn sich ein Umgang formaljuristisch einfach nicht mehr vermeiden läßt. Obwohl auch der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Mitspracherechte der Mitarbeiter und die Befugnisse der Betriebsräte stark ausgeweitet hat, haben sich dennoch in vielen österreichischen Betrieben die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmervertretem auf der einen Seite und den Unternehmen auf der anderen kaum weiterentwickelt noch verbessert. Im Gegenteil: Gar nicht so selten hat sich das Spannungsfeld sogar erheblich verschlechtert.

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Die Unternehmer beklagen vor allen Dingen den anscheinend ständig sich vergrößernden Forderungskatalog. Das Wort „noch mehr“ habe sich dabei gerade in den letzten Jahren zu einem Primärwort entwickelt, das in keiner Weise dem betrieblichen Geschehen mehr entspreche.

Vie)e Betriebsräte, so jedenfalls behaupten die Unternehmer, hätten im Laufe der Zeit einfach den Blick für das effektiv zu Machende und auch Wirtschaftsgerechte und Richtige verloren. Auf der anderen Seite nun wieder behaupten die Betriebsräte, man würde ja nicht mit ihnen sprechen, sie kaum informieren, die Belegschaft „ausnutzen“ und die wachsende Demokratisierung mit allen nur möglichen Mitteln verhindern. Von einer Zusammenarbeit könne nie die Rede sein.

Eines ist auf jeden Fall sicher - und dabei sind sich beide Seiten einig:

Die personellen Probleme in den österreichischen Betrieben sind in den letzten Jahren nicht kleiner geworden. Ganz im Gegenteil. Das sehr umfangreiche Feld der Personalbetreuung verlangt heute mehr denn je nach einer praxisbezogenen Zusammenarbeit, denn der Gesetzgeber hat bekanntlich, was sein Urteilsvermögen anbelangt, nicht immer praxisbezogen gearbeitet.

Es fehlt vielerorten an Vernunft. Sicher ist, daß durch ein vernünftige Zusammenarbeit, bei der alle Beteiligten nicht ständig mit dem Gesetzbuch durch die Gegend laufen, sich heute viele Personalangelegenheiten leichter, vor allen Dingen aber im Interesse der Arbeitnehmer sozialer lösen lassen.

Was aber ist vernünftig?

Natürlich kann man solche Verhandlungen als nicht sehr vernünftig bezeichnen, bei denen nach wie vor Emotionen und Vorurteile eine •Hauptrolle spielen. Bedingung für eine gute, vernünftige Zusammenarbeit muß also sein, daß zuerst einmal alle Beteiligten einen gemeinsamen Weg der Zusammenarbeit suchen und auch finden.

Dabei gehören die vielen Vorurteile auf beiden Seiten abgebaut. Betriebsräte, die nur voh „denen da oben“ sprechen, gehören ebenso wenig an einen Verhandlungstisch wie Unternehmer, die nach wie vor nicht einsehen wollen, daß auch die Arbeitnehmer heute eine ganze Reihe von sozialen Rechten besitzen. Rechte, die gar nicht so selten auch sehr betriebsdienlich sind, die die Zufriedenheit der Arbeitnehmer fordern und so letztlich auch dem Arbeitgeber Vorteile bringen können.

Ein guter Betriebsrat kennt natürlich seine Aufgaben. Er weiß, daß er vor allen Dingen in den Bereichen der betrieblichen Ordnung, in allen sozialen Angelegenheiten, aber auch bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Personalplanung,Terso- nalbeurteilung, bei Einstellungen und Versetzungen, bei Entlassungen, der Aus- und Weiterbildung - kurz und gut in erster Linie also in allen Bereichen der sozialen Personalbetreuung tätig sein muß.

Es würde zuweit führen, hier an dieser Stelle alle Detailaufgaben aufzuzählen; darüber gibt ja der Gesetzgeber genügend Auskunft. Doch es muß in Frage gestellt werden, ob auch die gesetzestreue Wahrnehmung aller dieser Aufgaben für eine gute Zusammenarbeit immer notwendig ist? Und es muß gefragt werden, ob eine gute und funktionierende Zusammenarbeit nicht in erster Linie von vernünftigen, praxisbezogenen Kompromissen lebt. Ob damit nicht zumindest ein spannungsfreies Zusammenleben möglich wäre?

Nun, wie dem auch sei: Wer mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet, der muß einfach wissen, daß er mittelbar auch mit den Gewerkschaften zu tun hat. Gerade diese Realität macht es notwendig, daß man auf jeden Fall das Umfeld des Betriebsrates genau analysieren muß und dabei zu beachten hat, welche Möglichkeiten, Pflichten oder - auf einen Nenner gebracht - welche „Politik“ der Betriebsrat überhaupt machen kann.

Natürlich ist auch den österreichischen Gewerkschaften längst klar, daß eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen ihren Betriebräten und den Unternehmungen letztlich den Arbeitnehmern zugute kommt. Und auch die Arbeitgeberverbände begrüßen eine spannungsfreiere Zusammenarbeit.

Daraus kann gefolgert werden, daß eine Zusammenarbeit als etwas von allen Beteiligten durchaus positiv Gewünschtes ist. So ergibt sich fast zwangsläufig daraus die Forderung, mit allen Mitteln zu versuchen, diese gewünschte Zusammenarbeit auszubauen und zu fördern.

Wie bereits gesagt, müssen zuerst einmal die Vorurteile abgebaut werden - und zwar auf beiden Seiten. Weiterhin müssen die Betriebsräte erkennen, daß auch sie Mitarbeiter sind und die wirtschaftlichen Interessen des Gesamtbetriebes zu berücksichtigen haben.

Miteinander sprechen, mehr Ehrlichkeit, bestimmte „Spielregeln“ einhalten, das alles scheint vordringlich zuerst einmal zu ordnen und zu regeln zu sein.

Eine weitere Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit liegt in der qualitativ und auch quantitativ ausgewogenen Information des Betriebsrates durch die Unternehmer. Nur wer richtig informiert, kann auch positive Ergebnisse erwarten. Und: Die Unternehmer sollten durch ihre ständige Sprechbereitschaft zeigen, daß sie die Arbeitnehmer ernst nehmen.

Sicher gibt es noch eine ganze Reihe von Forderungen für eine gute Zusammenarbeit. Objektivität gehört ebenso dazu, wie beispielsweise mehr Kooperation von allen Beteiligten. Gewiß gibt es bei vielen Verhandlungen immer noch eine übersteigerte Ideologie. Doch sollten auch solche „Differenzen“ nur als eine Frage der Dialektik gesehen werden.

Im übrigen gilt es, nie „mit Druck“ und „unter Zwang“ einen personellen Konflikt zu lösen. Vielmehr sei hier zum Schluß noch an Begriffe wie Toleranz, Verständnis, Entgegenkommen (das nicht ausgenutzt werden darf) und an das Bestreben erinnert, gemeinsam eine echte Partnerschaft zu finden, eben im Interesse der Mitarbeiter und des Betriebes selbst.

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