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Bedingungen unserer Koexistenz

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„Ich werde die neun Grundsätze aufzählen, durch welche der Frieden erreicht werden kann:

1. Grundstruktur der Beziehungen

Der Feuereinstellung muß der Zustand des gerechten und dauerhaften Friedens folgen, der durch ordnungsgemäße Verhandlungen zustande gebracht werden und vertragsmäßigen Ausdruck finden muß.

Frieden bedeutet nicht das bloße Ausbleiben von Kämpfen. Er stellt eine positive, klar definierte Beziehung mit weitreichenden politischen, praktischen und rechtlichen Konsequenzen dar. Wir schlagen vor, daß die Friedensregelung in Vertragsform gekleidet wird. Der Vertrag sollte die genauen Bedingungen unserer Koexistenz festlegen, einschließlich der vereinbarten Landkarte mit der sicheren und anerkannten Grenze. Es liegt im Wesen des Friedens, daß er beide Parteien an den Plan und das Bewußtsein bindet, daß ihr 20 Jahre alter Konflikt für immer zu Ende ist Frieden ist mehr als sogenannter „Nicht-Kriegszustand“. Im arabisch-israelischen Raum hat kein Friedenszustand geherrscht. Es gibt keinen normalen, legitimen oder festgelegten Zustand, zu dem man zurückkehren könnte. Die Friedens-struktur muß deshalb von Grund auf errichtet werden. Die Parteien müssen postütiv definieren, wie ihre Beziehungen aussehen sollen und nicht nur wie sie nicht mehr sein werden.

■0 Stehet* und anerkannte Grenzen

Im Rahmen des Friedens werden die Feuereinstelluingslinien durch ständige, sichere und anerkannte Grenzen zwischen Israel und jedem der arabischen Nachbarstaaten ersetzt werden, und die Truppendisposiitionen werden in Einklang mit den Grenzen gemäß des endgültigen Friedens getroffen werden. Wir sind gewillt, mit jedem der arabischen Staaten ein Abkommen über sichere und anerkannte Grenzen innerhalb eines Dauerfriedens zu treffen.

3. Sicherheitsabkemmen

Zusätzlich zu der Festlegung vereinbarter Territorialgrenzen sollten wir auch andere Sicherheitsregelungen erörtern, in der Absicht, die anfällige Lage, die den Zusammenbruch des Friedens im Sommer 1967 verursachte, zu vermeiden.

4. Offene Grenzen

Nachdem das Abkommen über den Frieden und die festen Grenzen getroffen sein wird, sollte die gegenwärtige Bewegungsfreiheit, besonders im israelisch-jordanischen Abschnitt, 'aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Wir sollen der Entwicklung der offenen Grenze zwischen Staatengemeinschaften, wie sie in einigen Teilen Westeuropas besteht, nacheifern. In diese Vorstellungen schließen wir auch die Freihafenmöglichkeiten für Jordanien an der Mittelmeerküste Israels und den gegenseitigen Zugang zu Stätten religiöser und historischer Verbundenheit ein.

5. Schiffahrt

Die Beeinträchtigung der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen dies Gebietes war das Symbol des Kriegszustandes und mehr als einmal der direkte Grund für den Ausbruch der Feindseligkeiten. Regelungen zur Gewährleistung der Freiheit der Schiffahrt sollen uneingeschränkt, genau, konkret sein und auf der vollen Gleichheit der Rechte und Pflichten zwischen Israel und anderen Küstenanliegerstaaten und gewiß auch mit allen Mitgliedsstaaten der Schiffahrtsgemeinschaft beruhen.

6. Flüchtlinge

Das Flüchtlingsproblem wurde durch den Krieg verursacht und kann durch den Frieden gelöst werden Hinsichtlich dieses Problems schlage ich vor:

• eine Konferenz der Staaten des Nahen Ostens zusammen mit den Regierungen, die zur Wohlfahrt der Flüchtlinge beitragen, und den Fachorganisationen der Vereinten Nationen.

• Auf Grund des Friedensabkommens sollten gemeinsame Flüohtlingseinordnungs- und Fürsorgekommissionen von den Unterzeichnern eingesetzt werden.

• Als Zwischenmaßnahme hat meine Regierung beschlossen, in Anbetracht des bevorstehenden Winters die Erweiterung des Programms zur Vereinigung von Familien zu verstärken und zu beschleunigen und die „Härtefälle“ unter Flüchtlingen zu behandeln

7. Jerusalem

Israel strebt keine einsedtigie Zuständigkeit für die heiligen Stätten des Christentums und des Islams an Wir sind bereit, in jedem Falle einen Status auszuarbeiten, der ihrem universellen Charakter Wirksamkeit verleiht.

8. Bestätigung und Anerkennung der Souveränität, der Unantastbarkeit und des Rechtes auf nationale Existenz

Diesem Grundsatz, der in der Charta verbrämt und dem in der Resolution des Sicherheitsrates vom November 1967 Ausdruck verliehen wurde, muß größte Bedeutung beigemessen werden. Er sollte durch vertragliche Sonderregelungen erfüllt werden, die von den Regierungen Israels und jedem der arabischen Staaten namentlich getroffen werden.

9. Regionale Zusammenarbeit

Das Friiedensgespräch sollte die Prüfung eines gemeinsamen Zugangs zu einigen der Hilfsmittel und Verbindungslinien der Region in dem Bemühen, die Grundlage für eine Gemeinschaft souveräner Staaten im Nahen Osten zu schaffen, einschließen

Es wäre nichts Neues in der Erfahrung und den Beziehungen Israels und der arabischen Staaten, wenn sie sich offiziell träfen, um eine Wandlung in ihren Beziehungen herbeizuführen. Was neu ist, ist der von Präsident Nasser geprägte beispiellose Grundsatz „keiner Verhandlungen“.

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