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öffentlich beauftragt
Rund ein Zehntel des österreichischen Bruttonationalproduktes wird jährlich in den öffentlichen Haushalten Österreichs für Investitionen und den laufenden Sachaufwand ausgegeben. Im Jahr 1966 beliefen sich diese Ausgaben auf mehr als 24 Milliarden Schilling. Davon entfielen 9,1 Milliarden Schilling auf den Bund, 3,2 Milliarden Schilling auf die Gemeinden (einschließlich Wien). Der Großteil dieser Aufgaben fällt in den Geltungsbereich der Vergebungsvorschriften des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften.
Dies geht aus einer soeben im Institut für angewandte Sozial- und Wirtschaftsforschung von DDr. Dieter Bös fertiggestellten Untersuchung „öffentliche Aufträge in Österreich” hervor, deren Ziel es ist, Klarheit darüber zu schaffen, wie die diversen Vorgänge der Vergebung öffentlicher Aufträge in die Zusammenhänge einer modernen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik einzuordnen sind.
• Die bisherigen Diskussionen um die Reform des Vergabewesens betonen viel zu stark den Gegensatz vbn Best- und Billigstbieterprinzip für den Zuschlag von Ausschreibungen, obwohl das moderne Billigstbieterprinzip nur eine besondere Form des Bestbieterprinzips ist. Vor allem kommt es nicht so sehr allein auf die Zuschlagskriterien an, sondern auf die genaue und korrekte Ausfertigung der Leistungsbeschreibung, auf die Prüfung des Angebotes und des Anbieters sowie auf die Kontrolle der Auftragsdurchführung vor und bei der Übernahme der Leistung.
• Zur Rationalisierung von Planung und Vergebung einzelner Auftragsvorhaben kann die in letzter Zeit entwickelte und in anderen Ländern schon erprobte Kostennutzenanalyse herangezogen werden. Als technisches Mittel zur Verbesserung der Auftragsplanung und Auftragsvergebung sollte die Netzplantechnik generell angewendet werden.
• Bedenklich sind teilweise auch die in verschiedenen Vergebungsordnungen enthaltenen 5-Prozent-Klauseln, nach denen ortsansässige Bieter einen Zuschlag noch erhalten dürfen, wenn ihre Angebote nicht mehr als 5 Prozent teurer sind als das sonstige Best-
Übealtert, ungerecht
Die Untersuchung erhält aber auch besonders aktuelle Bedeutung in Anbetracht der Tatsache, daß auf diesem Gebiet in den letzten Jahren immer deutlicher Unzulänglichkeiten zutage getreten sind, welche die Not- wendigjceff,. ‘‘ęįner dūędh igifėt e Reform des öffentlichen Auftrags- habe:ft,!” i,w” ,r Die Untersuchung kommt unter anderem zu den folgenden bemerkenswerten Ergebnissen bzw. Vorschlägen: ,
• Die Finanzierung der öffentlichen Aufträge unterliegt überalterten Vorschriften, die aus der Tradition der Hoheitsverwaltung herrühren, wie etwa die jährliche Budgetierung und der Ausgabenverfall zu Ende des Haushaltsjahres. Diesen Bindungen fehlt die für eine wirtschaftliche Betätigung zweckmäßige Flexibilität, sie behindern den rationellen Einsatz der Mittel im Zuge der Auftragsdurchführung und machen einen planmäßigen Einsatz der öffentlichen Aufträge für wirtschaftspolitische Zielsetzung vielfach unmöglich.
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