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Bessere Kontrolle

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Anton Pelinka hat vor zwei Jahren das politische System Vorarlbergs untersucht. Er kam zu folgendem Schluß: „Ein Vergleich der Kontroll- und Minderheitsrechte, die in Vorarlberg einer parlamentarischen Opposition zustehen, zeigt zwar einerseits, daß diese... gegenüber dem Entwicklungsstand oppositioneller Möglichkeiten im Nationalrat deutlich nachhinken; daß aber andererseits diese Möglichkeiten im Vorarlberger Landtag ähnlich unterentwickelt sind wie in den

Landtagen aller österreichischen Bundesländer... Während in allen anderen Ländern, mit Ausnahme Wiens, alle im Landtag vertretenen Parteien anteilsmäßig an der Landesregierung beteiligt werden, steht in Vorarlberg seit 1974 die zweitgrößte Partei des Landes in parlamentarischer Opposition. Die Unterentwicklung der Kontroll- und Minderheitsrechte im Vorarlberger Landtag ist daher kritischer zu sehen als in den anderen Landtagen".

Diese kritische Sicht hat sich die Sozialistische Landtagsfraktion seit vielen Jahren zu eigen gemacht. Ihr entsprangen Initiativen, wie 1969 die Forderung nach einem eigenen Landes-Ombuds-mann, 1972 nach einem von der

Landesregierung unabhängigen Kontrollamt, seit 1976 die ständige Forderung nach der Verankerung des Untersuchungsrechtes in der Landesverfassung. 1974 wurde die SPÖ in die Opposition gedrängt, seither forderte sie, Landesverfassung und Geschäftsordnung des Landtages der geänderten Konstellation anzupassen.

Gerade noch rechtzeitig vor Ende der Funktionsperiode des Landtages wurden im März und Juli 1984 die beiden Materien einstimmig vom Landtag angenommen. Die Zustimmung der SPÖ hing bis zur letzten Minute am seidenen Faden, sie wurde erst durch einen entscheidenden Durchbruch bei den Kontrollrechten möglich.

Das Untersuchungsrecht entspricht nun dem des Nationalrates und fünf anderer Bundesländer. In zwei Punkten übernimmt es ein Gewohnheitsrecht des Nationalrates: Der Obmann der Untersuchungskommission wird von der Opposition gestellt, die Regierungsparteien haben in der Untersuchungskommission keine Mehrheit. Damit können die Regierungsparteien zwar immer noch, wenn sie es aushalten, Beschlüsse unmöglich machen, aber selbst auch keine Beschlüsse durchbringen, etwa Anträge auf ■Vertraulichkeit oder Vertagung. Es soll nicht verschwiegen werden, daß das österreichische Untersuchungsrecht immer noch meilenweit hinter dem anderer Staaten herhinkt.

Als Organ der Kontrolle ist die Volksanwaltschaft anzusehen. Vorarlberg hat sich nach langen Auseinandersetzungen entschlossen, eine eigene Landes-Volksanwaltschaft einzurichten. Für die Sozialistische Landtagsfraktion war die Unabhängigkeit dieses Landes-Volksanwaltes von der Landesregierung von entscheidender Bedeutung. Erst nachdem wir unsere Zustimmung zur Landesverfassung davon abhängig machten, gelang der entscheidende Durchbruch. Die Parteien sind gezwungen, sich auf eine Person zu einigen.

Nicht verwirklichen ließ sich der alte Wunsch der Sozialistischen Landtagsfraktion, ein von der Landesregierung unabhängiges Kontrollamt einzurichten. Solche Kontrollämter gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Oberösterreich und Vorarlberg. Die Steiermark hat einen eigenen Landes-Rechnungshof eingerichtet, die Salzburger sind im November 1983 gefolgt. Vorarlberg begnügt sich mit der Kontrollabteilung im Amt der Landesregierung. Der SPÖ wurde zugestanden, daß ein Viertel der Mitglieder des Landtages die Einschaltung des Rechnungshofes verlangen kann. Ein solches Begehren wird von der Mehrheit nicht behindert.

Verglichen mit den Ländern haben wir ein schärferes Untersuchungsrecht, dafür fehlt uns ein unabhängiges Kontrollamt. Verglichen mit dem Bund fehlt uns das Instrument der dringlichen Anfrage. Insgesamt sind wir einen guten Schritt vorwärtsgekommen.

Der Autor ist Klubobmann der Sozialistischen Landtagsfraktion.

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