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Eine Schlinge aus Luft

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1. Polizist: Keine Tatwaffe, keine Fingerabdrücke, eine Zeugin, die den Täter ganz flüchtig gesehen hat - meine Herren, wir stehen am berühmten toten Punkt.

2. Polizist: Bleibt nur der Plank.

3. Polizist: Und der hat ein Alibi.

2. Polizist: Aber er hatte mit dem Opfer Streit.

1. Polizist: Was für ein Alibi hat denn eigentlich dieser Plank?

2. Polizist: Freundin.

1. Polizist: Lückenlos?

3. Polizist: Auf den ersten Blick wie nach Maß.

1. Polizist: (pfeift)

3. Polizist: (referiert) Er verließ die Gastwirtschaft frühestens um ein Uhr 10, um zu seiner Freundin zu fahren, bei derer um halb zwei aufgetaucht ist.

1. Polizist: Und wann hörten die Nachbarn des Ermordeten den Schrei?

3. Polizist: Das wissen sie eben nicht mehr genau. Alles alte Leute. Irgendwann zwischen ein Uhr und ein Uhr 30.

2. Polizist: Aber das könnte ja passen!

3. Polizist: Wenn man die Entfernungen außer acht läßt. Die Strecke Gasthaus - Freundin ist unter 15 Minuten nicht zu schaffen, selbst nachts, und wenn er an keiner Ampel hielt. Zum Mordhaus ist es genau so weit, aber in der Gegenrichtung.

1. Polizist: Dann steht und fällt das Alibi des Herrn Plank also mit der Glaubwürdigkeit seiner Freundin.

2. Polizist: Die sich-jetzt einmal rein theoretisch gesprochen - natürlich auch zu seinen Gunsten um eine Stunde geirrt haben kann.

1. Polizist: Sehr richtig. Das kennen wir doch.

Nachrichten: London. Der 35 Jahre alte Läszlö Virag, der die Hälfte einer zehnjährigen Strafe wegen Verwundung eines Polizisten abgebüßt hat, wurde vollständig rehabilitiert. Acht Augenzeugen, unter ihnen drei Polizisten, hatten vor fünf Jahren behauptet, ihn zweifelsfrei als Täter wiederzuerkennen.

2. Polizist: War er es nun oder war er es nicht?

Zeugin: Es war dunkel.

1. Polizist: Aber die Straßenbeleuchtung war eingeschaltet?

Zeugin: Ja.

2. Polizist: Na, und direkt vor dem Haus steht doch eine Straßenlampe, nicht wahr?

Zeugin: Ja.

3. Polizist: Sind Ihre Augen eigentlich in Ordnung?

Zeugin: Ja, die sind noch ganz gut

2. Polizist: Also schreiben wir: Ich stand am Fenster, weil ich nicht schlafen konnte (Geräusch einer Schreibmaschine) und sah auf die Straße hinunter. Hinunter. Haben Sie es? (Maschine schreibt noch zwei Wörter und stoppt) Ich konnte die Tür des gegenüberliegenden Hauses gut erkennen, nein, schreiben wir: gut beobachten (Maschine schreibt, während er diktiert), da unmittelbar vor dieser Haustür eine Straßenlampe angebracht ist (wartet, bis Maschine aufhört), die während der ganzen Nacht eingeschaltet bleibt. Sie bleibt doch eingeschaltet?

Zeugin: Ja, die ganze Nacht.

2. Polizist: Na, ausgezeichnet. Und Sie konnten den Kerl beobachten, wie er in das Haus hineinging, und später, wie er wieder herauskam?

Zeugin: Beim Hineingehen habe ich ihn nur von hinten gesehen.

2. Polizist: Wie spät war es, als er hineinging?

Zeugin: Knapp nach halb eins.

3. Polizist: Wissen Sie das noch ganz genau?

2. Polizist: (fast zugleich) Irren Sie sich da nicht?

3. Polizist: (unmittelbar anschließend) Wieso wissen Sie das denn noch so genau?

Zeugin: Es hatte gerade halb eins geschlagen. (Pause)

2. Polizist: Wo? Von einem Kirchturm oder auf der Uhr in Ihrem Zimmer?

Zeugin: Auf meiner Uhr.

3. Polizist: Wie genau geht denn die?

Zeugin: Höchstens zWei oder drei Minuten voraus. Ich stelle sie jeden Tag nach dem Radio.

2. Polizist: Kann man auf dieser Uhr die Stundenschläge von den Halbstundenschlägen unterscheiden?

Zeugin: Wie meinen Sie das?

2. Polizist: Na, klingt es gleich, ob die Uhr halb eins oder eins schlägt?

Zeugin: Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht - ich glaube, es klingt immer gleich. Ja.

3. Beamter: Na also!

2. Beamter: Schreiben wir also (überlegt kurz), meine Uhr hatte gerade einmal geschlagen (Schreibmaschine setzt ein), als der in Frage stehende Mann das Haus gegenüber meinem eigenen Wohnhaus betrat (Pause bis das Maschinengeklapper aufhört), doch kann ich, da die Halbstunden-

schlage auf meiner Uhr ebenso klingen wie die Stundenschläge, nicht mit Sicherheit angeben, ob es 12 Uhr 30, ein Uhr oder eventuell sogar ein Uhr dreißig gewesen ist. (Pause, in der die Maschine zu Ende kommt)

Zeugin: Halb zwei war es auf keinen Fall.

2. Polizist: Gut. Schreiben wir also noch: Letzteres trifft aber nach meiner Erinnerung wahrscheinlich nicht zu.

Zeugin: Es muß halb eins gewesen sein. Ich bin sicher, es hatte vorher 12 geschlagen.

2. Polizist: (schnell) Gestern haben Sie den Mann wiedererkannt, obwohl er in einer Gruppe von sechs Männern stand. Alle mit hellen Regenmänteln und dunklen Hüten, so, wie der Mann, der aus dem Haus gekommen war. Warum ziehen Sie jetzt plötzlich zurück?

Zeugin: Ich ziehe ja nicht zurück. Ich habe gestern doch nur gesagt: Wenn es einer von diesen Männern war, dann der da!

1. Polizist: Na also!

3. Polizist: Und heute wollen Sie nichts mehr wissen?

Zeugin: Ja, aber das war doch nur, weil die anderen dicker waren als der Mann, den ich gesehen hatte, und der, auf den ich gezeigt habe, war der einzige mit der richtigen Figur.

2. Polizist: Soll das heißen, daß die Gegenüberstellung unkorrekt stattgefunden hat?

3. Polizist: Das wäre ja Beweismanipulation!

Zeugin: (stottert) Nein, nein, das wollte ich nicht gesagt haben.

1. Polizist: Ja begreifen Sie denn überhaupt die Tragweite dessen, was Sie da sagen?

Zeugin: Ach, die Männer waren halt verschieden gebaut. Ich habe doch überhaupt nichts gesagt.

2. Polizist: Doch, Sie haben etwas gesagt. Sollen wir protokollieren, was sie gesagt haben?

Zeugin: Nein, um Gotteswillen nein! Bitte nicht!

2. Polizist: Und er trug einen hellen Regenmantel und einen dunklen Hut?

Zeugin: Ja.

2. Polizist: Hat er sich zu Fuß oder mit einem Wagen entfernt?

Zeugin: Er ist zu Fuß fortgegangen, zuerst hat er vorsichtig um sich geblickt, dann hat er den Mantelkragen hochgeschlagen und ist in der anderen Richtung davongegangen. Nach links, von mir aus gesehen.

3. Polizist: Gegangen oder gelaufen?

Zeugin: Er ist.ziemlich schnell gegangen. Fast gelaufen. Nicht, wie jemand, der flieht, aber wie jemand, der es sehr eilig hat.

2. Polizist: Und er hat vorher in alle Richtungen geblickt?

Zeugin: Ja, nach rechts und nach links.

2. Polizist: Hat er auch einen Blick nach oben geworfen, etwa um zu sehen, ob jemand aus einem Fenster schaute?

Zeugin: (unschlüssig) Ich glaube…

2. Polizist: Aber dann müssen Sie ihn doch wiedererkennen!

Zeugin: Ich habe ja gesagt, ich glaube, daß er es war!

3. Polizist: (auf die ganz weiche Tour) Frau Preis, Sie sind doch eine intelligente Frau. Sehen Sie - Sicherheit, ab-

solute Sicherheit, das gibt es doch im täglichen Leben überhaupt nicht. Das gibt es doch nur in der Mathematik. Im Leben gibt es immer nur Wahrscheinlichkeit. Kleine Wahrscheinlichkeit, größere Wahrscheinlichkeit, nun, und dann eben die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, wie die Juristen sagen. Damit müssen wir uns begnügen. Das ist ein Naturgesetz. Wenn etwas so wahrscheinlich ist, daß man jeden vernünftigen Zweifel fallenlassen kann, dann …

1. Polizist: Bedenken Sie: Nicht je-, den Zweifel. Nur jeden vernünftigen Zweifel. Wir sind alle nur Menschen.

2. Polizist: (sanft wie ein Polizist, der etwas erręichen will) Wir wollen doch nur die Wahrheit herausfinden! Und wir können sie nur von Ihnen erfahren. Der Tote kann doch den Namen seines Mörders nicht mehr nennen. Wollen Sie, daß eine so abscheuliche Tat ungesühnt bleibt?

3. Polizist: Wo ein Ermordeter ist, muß auch ein Mörder sein.

Zeugin: Und wenn er es nicht war?

3. Polizist: Und wenn er es doch war? 2. Polizist: Nur Sie können uns noch weiterbringen. Also, mit welchem Grad von Wahrscheinlichkeit ist es denn nun der richtige Mann?

Zeugin: Wie soll ich Ihnen das sagen?

2. Polizist: Also, war er es nur einfach wahrscheinlich, oder war er es schon eher sehr wahrscheinlich…

Zeugin: Ich würde sagen …

1. Polizist: Oder war es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit?

Zeugin: (unsicher, fragend) Ziemlich wahrscheinlich, (fest) Ja. Ziemlich wahrscheinlich.

2. Polizist: Ziemlich wahrscheinlich gibt es nicht.

3. Polizist: Vielleicht fast sicher? Zeugin: Wenn Sie es so wollen …

2. Polizist: Na?

Zeugin: Also gut… Kann ich jetzt gehen?

1. Polizist: Wir müssen nur noch das Protokoll fertigschreiben und Sie müssen Ihre Aussagen unterschreiben.

2. t’olizist: Also schreiben wir. (denkt nach) Der Mann trug (Maschi-

nengeklapper) einen hellen Regenmantel und einen dunklen Hut Er blieb eine viertel bis höchstens eine halbe Stunde im Haus. Ich verbrachte diese Zeit am Fenster. Als er wieder herauskam… haben Sie es? (Wartet) Als er wieder herauskam, blieb er einen Augenblick auf der Straße stehen und sah sich um, wobei ich sein Gesicht im Licht der Straßenlaterne deutlich erkennen konnte, da er auch kurz den Kopf hob. Er ging nach links, von mir aus gesehen, ziemlich rasch davon. (Pause, bis die Maschine stoppt) Ich habe den Mann bei der Gegenüberstellung mit einer Gruppe von gleichgekleideten Personen… (wartet) einwandfrei…

Zeugin: Aber…

1. Polizist: Schreiben Sie nicht einwandfrei, schreiben Sie: gleichgekleideter Personen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wiedererkannt. Datum, Unterschrift Uhrzeit nicht vergessen. (Ein Blatt wird aus einer Schreibmaschine gezogen) Na, sind Sie jetzt zufrieden?

Zeugin: Habe ich das wirklich alles so gesagt, wie es hier steht?

3. Polizist: Sie haben nur etwas länger dazu gebraucht.

Nachrichten: Bielefeld. Nach der Verhaftung des sogenannten Bank-

räubers mit dem Dutzendgesicht, Jürgen Müller, wurden drei bereits zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Männer freigelassen. Zeugen der Überfälle hatten sie angeblich mit Sicherheit als Bankräuber wiedererkannt. Keiner der drei hatte das geringste mit dem ihm zur Last gelegten Verbrechen zu tun.

*

Richter: Kollege Gohier - ich frage Sie ganz persönlich, von Mann zu Mann: Hat das Schwurgericht, dessen Vorsitzender Sie waren, Plank schuldiggesprochen, weil ihm seine Schuld bewiesen war, oder hat es ihn schuldiggesprochen, weil es an seine Schuld geglaubt hat?

Vorsitzender: Und ich antworte Ihnen ebenso ernst und persönlich: Das Schwurgericht fallt seinen Wahrspruch nur auf Grund der Beweise, aber in der Beweiswürdigung ist es frei. Darüber, was das Gericht für einen Beweis hält, und was nicht, ist es niemandem Rechenschaft schuldig. Auch Ihnen nicht. Aber weil Sie es so gerne wissen wollen: Jawohl, das Schwurgericht ist auf Grund der Beweise und nur der Beweise zu seinem Wahrspruch gelangt.

Richter: Es war ein Indizienprozeß.

Vorsitzender: Muß ich Ihnen sagen, daß Indizien oft bessere Beweise sind als Geständnisse oder die Aussagen von Augenzeugen?

Richter: Das weiß ich auch.

Vorsitzender: Sehen Sie. Und trotzdem trauen Sie dem Geständnis eines überführten Mörders zumindest soweit, daß Sie ein rechtskräftiges Urteü in Zweifel ziehen - dem Geständnis eines Mörders, der sich vielleicht nur einen lustigen Tag bei einem Lokalaugenschein machen will. Warum? Ich frage Sie: Warum?

Richter: Weil die Beweise gegen Plank keine Beweise waren und weil die Indizien keine Indizien waren, weil mir bei der Suche nach einem einzigen tragfahigen Beweis für die Schuld dieses armen Teufels nichts in der Hand blieb als Luft Luft!

Vorsitzender: Soso. Geiser) Soso.

Nachrichten: London. Timothy John Evans, der nach einem Prozeß, in dem er sich in einen Wirrwarr von Widersprüchen verwickelt hatte, hingerichtet wurde, war unschuldig. Der Mörder von Frau Evans und mehreren anderen Frauen hieß John Christie. Er wurde nun ebenfalls gehenkt.

Vorsitzender: Eines will ich noch sagen: Justiz ohne Irrtum ist unmöglich. Irrtümer werden immer vorkommen, denn Irren ist menschlich. Je mehr Angst wir haben, einen Unschuldigen ins Gefängnis zu bringen, um so mehr Schuldige lassen wir ungestraft wieder auf die Unschuldigen los. Das eine ist so schlimm wie das andere. Sie müssen entscheiden: Für den einzelnen - oder für die Gesellschaft. Etwas mehr Unschuldige drinnen - oder viel mehr Schuldige draußen. So einfach ist das. Wer das nicht aushält, Herr Kollege, der hat als Richter seinen Beruf verfehlt. Der wäre besser Verteidiger geworden.

Richter: Gohier, ich würde sagen - ein Mann wie Sie hat vielleicht als Richter seinen Beruf verfehlt, er wäre besser Staatsanwalt geworden.

Vorsitzender: Damit können Sie mich nicht beleidigen.

Richter: Beleidigen wollte ich Sie nicht.

Vorsitzender: Ich weiß, ich weiß. Nąja, mit Ihnen zu diskutieren, ist ja immer sehr anregend, wenn auch nicht immer ein Vergnügen. Aber sagen Sie mal - wie ist das nun mit der Wiederaufnahme?

Richter: Die Entscheidung steht noch aus.

Vorsitzender: Naja, ich wollte ja nur fragen. Aber ich will Sie selbstverständlich in keiner Weise beeinflussen.

Nachrichten: Holzmindene an der Weser. Dem Gefängnisdirektor Steigerthal, der von der Unschuld des angeblichen Raubmörders Hermann Kämpf überzeugt war, gelang die Auffindung des Entlastungszeugen Haa- ke, den das Gericht für eine Erfindung des Angeklagten gehalten hatte. Haake erzählte dem Gefängnisdirektor, er sei während des Prozesses sogar zur Polizei vorgeladen worden, wo man ihm erklärt habe, er werde zwar als Zeuge gesucht und könne selbstverständlich hingehen, man habe aber keine Veranlassung, ihn hinzuschicken. Das Erstgericht widersetzte sich der Wiederaufnahme des Falles mehr als zwei Jahre lang.

Staatsanwalt: Bemerkenswert, Herr Kollege, sehr bemerkenswert. Sie haben das Verfahren gegen Plank in der Luft zerfetzt. Sie haben die Beweise zerpflückt, daß nichts davon blieb. Wenn Sie damals sein Verteidiger gewesen wären, ich glaube fast, es wäre ein triumphaler Freispruch geworden. Zugegeben, Herr Kollege, alles zugegeben. (Pause) Aber ich muß darauf bestehen, daß die Beweise für die Schuld dieses anderen, der es nun plötzlich gewesen sein will, mit derselben Genauigkeit geprüft werden.

Richter: Wir haben immerhin ein aus freien Stücken abgelegtes Geständnis.

Richter: Herr Staatsanwalt - Herr Kollege - haben wir nicht immerhin über jeden Zweifel erhaben bewiesen, daß Plank nichts bewiesen wurde?

Staatsanwalt: Sie müssen auch an das Ansehen der Justiz denken, mein Freund!

Nachrichten: München. Neue gerichtsmedizinische Erkenntnisse über den Eintritt der Totenstarre lassen alle Kombinationen, auf Grund deren Vera Brühne seinerzeit zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hinfällig erscheinen. Der auf diesen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Wiederaufnahmeantrag ihres Verteidigers wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, er enthalte keine neuen Tatsachen.

Staatsanwalt, Untersuchungsrich- ter, Richter, Vorsitzender, 1., 2„ 3. Polizist (sprechen zuerst einzeln, dann kanonartig zeitlich versetzt, schließlich im Chor): Der Fall Plank ist ein Sonderfall! Sie dürfen ihn nicht verallgemeinern!

Richter: Der Fall Plank ist wirklich ein Sonderfall. Aber es hat in der Geschichte der Justiz zu viele solche Sonderfälle gegeben. Und das Ansehen der Justiz beleidigen nicht diejenigen, die solche Fälle ans Licht ziehen und aufklären, sondern diejenigen, die sich dagegen stemmen. Wir dürfen „Sonderfälle“ wie diesen nicht verallgemeinern, sollten aber auch nicht vergessen: Es gibt sie!

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