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Unser Bauer — Garant der Freiheit

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Nicht nur im Wirken einer Zeitung bietet ein zwanzigjähriges Jubiläum Anlaß, Rückschau zu halten und Bilanz zu ziehen über das, was in dieser Zeitspanne geleistet wurde. Auch die Landwirtschaft gibt sich Rechenschaft über die Tätigkeit der vergangenen zwei Dezennien und kann mit Genugtuung feststellen, daß es ein imposanter Leistungsbericht ist, auch wenn man mitunter den Eindruck haben muß, daß man in der Öffentlichkeit im Zuge der großen Jubiläumsfeierlichkeiten des heurigen Jahres, kaum die entsprechende Anerkennung gefunden hat.

Es war ein Aufbauwerk, wie es in der Geschichte noch nie zu verzeichnen war. Vielleicht ist die Erinnerung an die 600-Ka-lorien-Tagesratdon schon verblaßt, aber dennoch erscheint ein Hinweis darauf notwendig, um den Unterschied zur Gegenwart zu dokumentieren, in der wir den Tisch des Volkes zu mehr als 80 Prozent decken können. In der Zeit vor dem Krieg mußten wir die meisten agrarischen Produkte zu einem guten Teil importieren, heute sind wir bei vielen landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Lage, echte Überschüsse zu exportieren.

Diese Leistungen konnten vollbracht werden, obwohl die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft ständig abnimmt. In den Jahren von 1950 bis 1960 sind rund 300.000 Menschen aus der Landwirtschaft in andere Berufe abgewandert, und auch in den folgenden Jahren betrug der jährliche Verlust an Arbeitskräften etwa 18.000 bis 20.000. Die städtische Bevölkerung wird sich kaum ein Bild von den großen Anstrengungen machen können, die notwendig waren, um den Anpassungsprozeß zu vollziehen, der von der Selbstversorgerwirtschaft zur Marktwirtschaft der modernen Industriewirtschaft geführt hat. Fehlende Arbeitskräfte mußten, soweit es möglich war, durch Maschinen ersetzt werden.

Innerhalb der einzelnen Betriebe waren Produktionsumstellungen nötig.

Eine entscheidende Hilfe in diesem Bemühen unserer Bauernschaft war der „Grüne Plan“ und das Landwirtschaftsgesetz. Durch diese Maßnahmen, die ein langfristiges Konzept darstellen, ist uns ein Instrument gegeben, unsere Agrarwirtschaft auch im Großraum Europa konkurrenzfähig zu halten. Genauso wie der einzelne Bauer auf längere Sicht planen muß, ist auch eine unbefristete Verlängerung dieser gesetzlichen Grundlagen für eine intensive Förderungstätigkeit notwendig.

Wenn unsere Landwirtschaft heute an der Wende steht, von der weitgehenden Versorgung der heimischen Bevölkerung zur europäischen Großraumwirtschaft überzugehen, gilt die Forderung des Zusammenstehens noch viel mehr. Aber dabei sind schon auf verschiedenen Ebenen Vorarbeiten getroffen worden, um eine Zusammenarbeit aller europäischen Bauern herbeizuführen. Der Verband der europäischen Landwirtschaft dient dem Ziel ebenso, wie die vom Generalanwalt des Raiffeisenverbandes, Min. a. D. Landeshauptmann Dipl.-Ing. Dr. h. c- Eduard Hartmann, vorgeschlagene Koordinierung auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens.

Auf europäischer Ebene herrscht einmütig die Überzeugung, daß der bäuerliche Familienbetrieb die Grundlage der Landwirtschaft unseres Kontinentes bleiben muß. Er ist, und das hat die jüngste Geschichte wieder einmal bewiesen, nicht nur der sicherste Garant für eine entsprechende Versorgung der gesamten Bevölkerung, sondern darüber hinaus ist nur dort, wo der Bauer sich frei entfalten kann, auch die Freiheit der Völker gesichert.

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