
Botho Strauß: Mikroskopie des Unerträglichen
Der einst gefeierte Dramaturg und Theaterautor Botho Strauß fiel 1993, vier Jahre nach seinem Büchner-Preis, vor dem Feuilletongericht in Ungnade. In seinem Essay „Anschwellender Bocksgesang“, der zunächst im Spiegel erschien, bürstete er den euphorisierten Zeitgeist nach dem Mauerfall gegen den Strich. Die Geschichts- und Mythenlosigkeit der Deutschen würde durch den globalen, alles beherrschenden Kapitalismus noch beschleunigt. Er nannte sich einen „Rechten“, jemanden, der „gegen die Totalherrschaft der Gegenwart, die dem Individuum jede Anwesenheit von Vergangenheit, von geschichtlichem Gewordensein, von mythischer Zeit rauben und ausmerzen will“.
Und weiter: „Anders als die linke, Heilsgeschichte parodierende Phantasie malt sich die rechte kein künftiges Weltreich aus, bedarf keiner Utopie, sondern sucht den Wiederanschluß an die lange Zeit, die unbewegte, ist ihrem Wesen nach Tieferinnerung und insofern eine religiöse oder protopolitische Initiation. Sie ist immer und existentiell eine Phantasie des Verlustes und nicht der (irdischen) Verheißung. Eine Phantasie also des Dichters, von Homer bis Hölderlin.“ Zugleich grenzte sich Strauß scharf zum damals aufkommenden Rechtsradikalismus ab, etwa wenn er von einer „über das Menschenmaß hinausgehende[n] Schuld“ schrieb.
Strauß stellte eine „politisch-gesellschaftliche Hegemonie über Geist, Moral, Wissenschaft und Glaube“ fest, nannte es das „Allgemeine“, das „mächtig und schwächlich zugleich“ sei.
Ein Beispiel, das immer wieder zitiert wurde, war die Kritik der Selbstgefälligkeit, mit der „wir“ vor „den nationalistischen Strömungen in den osteuropäischen Neu-Staaten“ wie beispielsweise der zerfallenden Sowjetunion warnten. „Daß jemand in Tadschikistan es als politischen Auftrag begreift, seine Sprache zu erhalten wie wir unsere Gewässer, das verstehen wir nicht mehr. Daß ein Volk sein Sittengesetz gegen andere behaupten will und dafür bereit ist, Blutopfer zu bringen, das verstehen wir nicht mehr.“ Drei Jahrzehnte später bietet sich die Tadschikistan-Stelle als Allegorie auf den legitimen Freiheitskampf der Ukraine an. Und 2024 stellt Botho Strauß zum „verzweifelten Abwehrkampf“ ukrainischer Soldaten „gegen die russische Aggression“ das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs von 1994 gegenüber, der den Tucholsky-Spruch „Soldaten sind Mörder“ als legitim ansah und bis heute noch sogenannte Friedensbewegte umtreibt.
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